Darf man al Iv Rentner ein Auto besitzen?

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  • @Alleswisser


    Ja man darf ein Auto besitzen, wenn man von der IV eine Rente bezieht.


    Wenn Sie zusätzlich auch Ergänzungsleistungen zur IV beziehen verändert sich Ihr Vermögen und die Höhe der Ergänzungsleistungen beim Kauf eines Autos nicht. Wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen und während des Jahres 2020 ein Auto kaufen, sollten Sie aber der für die Durchführung der Ergänzungsleistungen zuständigen Behörde den Kaufpreis des Autos melden und diese daran erinnern, dass am 1. Januar des nächsten Jahres beim Vermögen der Kaufpreis des Autos um die Abschreibung von 40 Prozent gemäss Steuerecht zu vermindern ist, weil das anrechenbaren Vermögen gemäss Artikel 17 Absatz 1 ELV nach den Grundsätzen der Gesetzgebung über die direkte kantonale Steuer für die Bewertung des Vermögens im Wohnsitzkanton zu bewerten ist.