Guten Tag
Bin ich richtig der Annahme, dass die Teuerung zB. ab 01.01.2019 folgendermassen berechnet wird:
(Unterhaltsbeitrag * 100.8) / 100
November 2018 = 100.8 (gem. BFS)
Dezember 2015 = 100 (gem. BFS und Urteilsklausel)
(Gem. Scheidungsurteil vom 10. August 2017: Diese Unterhaltsbeiträge basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik (Stand bei Rechtskraft des Scheidungsurteils; Basis Dezember 2015 = 100 Punkte). Sie sind jeweils auf den 1. Januar eines jeden neuen Jahres der Veränderung des Indexstandes anzupassen (nach der Formel: Unterhaltsbeitrag mal neuer Index geteilt durch alten Index). Massgebend für die Anpassung ist der Indexstand von Ende November des Vorjahres.)
Ich bedanke mich für konstruktive Antworten.