Strafbefehl bei Geschwindigkeitsbusse, Einsprache erheben?

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  • Mein Auto wurde mit 72km/h geblitzt in einer 60km/h Zone. Mit Abzug der Sicherheitsmarge verbleiben immer noch 7km/h. Ich habe eine Busse gekriegt im Wert von 100.-, dazu die Staatsgebühr-Kosten von 250.-, ohne dass ich vorbestraft bin.


    Lohnt sich dagegen eine Einsprache zu erheben? Ich habe keine Busse erhalten bisher, obwohl das Ereignis schon 5 Monate zurück liegt.


    Danke für jegliche Tips und Ideen

  • Danke für die Antwort. Ich weiss es lohnt sich nicht die Geschwindigkeitsbegrenzung zu übertreten. ;) Ich fuhr ja selber das Auto nicht, die fahrende Person weigert jedoch das bezahlen der Rechnung, und da das Auto auf mich zugelassen ist, trage ich die Konsequenzen.


    Aber merci sehr für die Antwort :)

  • WerniCa


    Kannst du noch etwas beweisen, dass du nicht selbst gefahren bist?


    Als Autohalter bist du zwar zuerst einmal verantwortlich. Dieser Verantwortung wirst du dich nicht entziehen koennen.


    Wenn du nachweisen kannst, dass du nicht selbst gefahren bist.... ist ausschliesslich der Fahrer verantwortlich.

  • Ich kann es höchstens mit dem "Fotobeweis" von der Staatsanwaltschaft bestätigen... Die Frage ist wie ich zu diesem Bild kommen kann... bzw, ob ich das Bild kriegen kann.

  • WerniCa


    Ich kenne mich in diesem Zusammenhang nicht wirklich aus.


    Die zwei Bussen, welche ich wegen Geschwindigkeitsuebertung, (2 Km/h zu viel), bekam, waren leider berechtigt. Das Auto war auch nicht meines. Sondern ein Geschaeftsfahrzeug der Firma, fuer die ich arbeitete. Da es klar war, wer das Fahrzueg fuhr, bekam ich die Knoellchen vom Chef ueberreicht und wurden von mir anstandslos bezahlt. Der Chef war dann noch so nett und hat mir wegen "Ueberschreitung der zulaessigen Arbeitsgeschwindigkeit" den Stundenrapport noch etwas aufgerundet. Smile.


    Wie gesagt: Du kannst hier wohl Einspruch erheben und dann muss das Beweisfoto wohl auf den Tisch.


    Aber ob dir das jetzt wirklich etwas nuetzt, ist mir unklar.


    Denn letztlich ist der Fahrzeughalter verantwortlich dafuer, was mit seinem Fahrzeug passiert. Das heisst im Klartext, dass du gegenueber dem Staat hier verantwortlich bist. Du hast aber in zweiter Linie das Recht auf den tatsaechlichen Fahrer einen Regress aus zu ueben.


    An deiner Stelle wuerde ich jetzt also nicht eine Einsprache erheben... weil damit kommst du wohl nicht durch... sondern wuerde eine Einsicht in die Beweismittel verlangen. Genauer: eine Kopie des Fotos .


    Damit kannst du dann auf den Fahrer losgehen. Und die finanzielle Entschaedigung von ihm einfordern.


    Was mir noch etwas unklar ist: Bekommst du hier einen Strafregistereintrag?


    Falls ja... wuerde ich vielleicht doch Einsprache erheben.


    Fuer meine eigenen Untaten halte ich meinen Kopf hin. Fuer die von Anderen im Allgemeinen nicht.

  • WerniCa


    Fuer mich stellt sich hier noch eine andere Frage: Wie kommt es eigentlich, dass dein Fahrzeug von einer Person gefahren wird, welche sich darum foutiert, die rechtlichen Konsequenzen aus seinem Gebrauch deines Fahrzeugs zu tragen?


    Ich habe in der Schweiz seit Jahrzehnten kein eigenes Fahrzeug mehr. Denn ich selbst brauche kaum noch jemals ein eigenes Fahrzeug. Falls doch... ist es meistens im Zusammenhang mit der Arbeit und ist ein Geschaeftsfahrzeug. Da ist aber klar, wer fuer die "Handhabung" verantwortlich ist. In ganz wenigen Ausnahmefaellen brauche ich privat mal ein Fahrzeug. Entweder gemietet oder geliehen. Auch hier ist klar, wer verantwortlich ist. Naemlich der Fahrer.


    Gerade mit ungewohnten Fahrzeugen kann sehr schnell ein Fehler passieren. Selbst dann, wenn man eigentlich ein verantwortungsbewusster Fahrer ist. Wie schnell so etwas passieren kann ... wurde mir kuerzlich gerade wieder bewusst.


    In meinem aktuellen Lebeland habe ich notgedrungenermassen ein eigenes Fahrzeug. Dort gibt praktisch niemand sein Fahrzeug in die Haende von Anderen. Falls ich dort mal ein Fahrzeug mieten muss.... dann faehrt der Besitzer des Fahrzeugs!


    Mein eigenes Fahrzeug gebe ich nur in die Haende meines frueheren Mitarbeiters. Dieser hat bei mir die Fahrschule gemacht. Und ich vertraue ihm nicht nur mein Fahrzeug, sondern auch mein Leben an. Die "Strassen" im Busch von Afrika sind gefaehrlich. Vor Allem Nachts.


    Vielleicht das naechste Mal etwas mehr darueber nachdenken, wem du dein Fahrzeug in die Haende gibst?

  • Es mag sehr wohl triftige Gründe geben, dass der fehlbare Lenker seine Identität verheimlichen will, z.B. wenn von einem Anderen Vergehen eine Vorstrafe oder Bewährungsfrist am laufen ist. Wenn ja, dann würde ich auch versuchen die Angelegenheit im Bekanntenkreis zu regeln.