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  • Ich bin geschockt,ich habe für unsere Kita über mein Einkauf so eine Zwischenfirma die Leute Sachen bestellen lässt über Shops die nicht in die Schweiz liefern für 500.- Warenwert bestellt.Jetzt verlangen die (Firma Meineinkauf.ch) nochmals 500.- fürs Liefern,haben dies aber nie gemeldet dass dies so viel kosten wird.Sie meinen jetzt ich hätte nachfaregn müssen,so eine Blödsinn,hat jemand auch solche Erfahrungen mit dieser Firma gemacht?

  • @Arbeitgeberin


    Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten mit der Suchfunktion im Forum nach dem Stichwort meineinkauf zu suchen, hätten Sie Erfahrungen mit dieser Firma gefunden.



    https://www.beobachter.ch/fore…parent-inkasso-betre.html



    https://www.beobachter.ch/foren/answers/200605/view.html


    Als Arbeitgeber und damit als Person, welche die Verantwortung für Mitarbeiter trägt und damit eine gewisse Mindesterfahrung mit Verträgen haben sollte, wundert es mich, wenn jemand einem Unternehmen einen Auftrag erteilt ohne vorher abgeklärt zu haben, ob die das Unternehmen sich auch um die Lieferung an den Kunden kümmert und ohne vorher abgeklärt zu haben was die Lieferung kostet.


    Ich nehme an, dass Sie bei der Registrierung bei Meineinkauf Klicken mussten, dass Sie die AGB akzeptieren. Wenn Sie das gemacht haben ohne vorher die AGB durchgelesen zu haben, ist das nun ihr Problem.



    https://meineinkauf.ch/preise/


    1 Allgemeines

    Mit der Anmeldung bei MeinEinkauf.ch treten diese AGBs sowie die Preisliste für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns, der MeinEinkauf AG (Schweiz) sowie der MeinEinkauf GmbH (Deutschland) in Kraft. Es gilt dabei die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der ABGs und der Preisliste. Die MeinEinkauf AG (Schweiz) und die MeinEinkauf GmbH (Deutschland) werden im folgenden auch als „wir“ oder als „MeinEinkauf.ch“ bezeichnet.


    Diese AGBs und die Preisliste kommen bei jeder Verwendung einer @MeinEinkauf.ch Email- oder Postadresse zur Anwendung.



    7. Für die Auslieferung an Sie gilt die jeweils aktuelle Preisliste von MeinEinkauf.ch, die Sie hier abrufen können. Ihre im jeweiligen Online-Shop zugunsten von MeinEinkauf.ch geleistete Zahlung wird Ihnen dabei (mit Ausnahme allfälliger Versandkosten) vollständig angerechnet.


    4 Lieferung

    Die MeinEinkauf AG liefert abhängig von Art, Grösse oder Gewicht der jeweiligen Ware per Schweizer Post, DPD oder Spedition an die von Ihnen angegebene Versand- und Rechnungsadresse.


    Für Artikel bis zu einem Gewicht von 30kg und einer Länge bis 250cm sowie Umfang und Länge zusammen (2 x Höhe + 2 x Breite + längste Seite) bis 400cm ist keine Rücksprache mit MeinEinkauf.ch erforderlich. Für grössere Sendungen bitten wir Sie, unseren Kundenservice unter kontakt(at)meineinkauf.ch vor Ihrer Bestellung zu kontaktieren. Ohne vorherige Absprache behält sich MeinEinkauf.ch das Recht vor, grössere und schwere Sendungen an den Absender zu retournieren. Hierbei eventuell entstehende Kosten gehen zu Ihren Lasten.



    https://meineinkauf.ch/agb/

  • Nur betroffene Hunde beissen...sie haben direkt darauf gewartet,dass etwas hier im Forum kommt,das sagt schon alles.Sie haben gewusst,dass etwas kommt.....


    Genau so frech habe ich ihre Antwort erfahren ,das Beobachterteam hat mir gesagt,dass sei undurchsichtig wenn man für einen Einkauf von 500..-


    500.- Versandkosten berechnet ohne dabei den Kunden vorher zu informieren.In der Schweiz ist es nicht erlaubt solche Daten nicht offenkundig darzulegen und fragen muss schon niemand,sondern Sie hätten den Kunden informieren müssen.Leider kommt nochmals so ein Paket,also Leute Finger weg von dieser Firma,man meint man kaufe günstig ein mit Porto 14.90 und zahlt nachher das in mienm Falle das 33 Fache an Porto und Gebühren.In meinem Fall eben 500.- für die Sachen und dann noch 500.- Versand.


    Sie wissen genau,dass das nicht sauber ist! Sozialverisicherungsberater dahinter steht mein Einkauf selber ,eine Lachnummer !!!!!

  • Ausserdem mein Paket ist ca 1 mal 1 Meter und kostet also nicht 500.- Versand ich sage nochmals Finger weg

  • Werter Sozialversicherungsberater. Sparen Sie sich doch bitte solche Bemerkungen wie "


    Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten mit der Suchfunktion im Forum nach dem Stichwort meineinkauf zu suchen, hätten Sie Erfahrungen mit dieser Firma gefunden."


    Es ist mir hier schon öfters aufgefallen dass Sie sich gegenüber Fragestellern ziemlich arrogant verhalten.

  • @LUMPI99


    Werter Lumpi. Mir ist aufgefallen, dass das Benutzerkonto LUMPI99 am 06.02.2020 um 11:10 erstellt wurde und nur zwei Minuten um 11:12 als einzige Aktivität den oben stehenden Kommentar verfasst hat. Vorher hat das Benutzerkonto LUMPI99 nie eine Frage gestellt, eine Antwort erstellt oder einen Kommentar erstellt. Ich überlasse es den anderen Forenbenutzern sich Ihren Teil über ein Benutzerkonto zu denken, dass gleich nach der Anmeldung einem Forenbenutzer vorwirft sich "arrogant" verhalten zu haben. Die Forenbenutzerin Arbeitgeberin wurde nach dem Klicken auf "Neue Diskussion eröffnen" hat beim Erstellen Ihrer Frage wie jeder andere Forenbenutzer, der eine neue Diskussion eröffnet vom Beobachter rechts den folgenden schriftlichen Hinweis erhalten: "Denken Sie daran, ... Suchen Sie nach vorhandenen Antworten. Nutzen Sie die Suche um zu sehen, ob für ihre Frage bereits eine Antwort existiert. Vermeiden Sie doppelte Fragen."

  • @LUMPI99


    Ich habe mich nicht "arrogant" verhalten, sondern die Forenbenutzerin Arbeitgeberin darauf hingewiesen, dass Sie wenn Sie die Forenregeln des Beobachters eingehalten hätte und mit der Suchfunktion nach dem Stichwort meineinkauf gesucht hätte die Antwort auf ihre Frage, ob auch jemand solche Erfahrungen mit meineinkauf.ch gemacht hat einen Thread mit verschiedenen Erfahrungsberichten von verschiedenen Forenbenutzern gefunden hätte, darunter auch einer mit einem "grösseren" Artikel, bei dem ein hoher Betrag für die Zustellung verlangt wurde. Es ist nicht arrogant seine Meinung darüber zu äussern, dass jemand anscheinen die Forenregeln des Beobachters nicht eingehalten hat und anscheinend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Preisliste von meineinkauf.ch nicht durchgelesen hat, in denen ausdrücklich darauf darum gebeten bei Überschreiten von bestimmten Massen VOR der Bestellung den Kundenservice von meineinkauf.ch zu kontaktieren und beim Preis "auf Anfrage" steht.

  • @LUMPI99


    In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von meineinkauf.ch steht zusätzlich bei den Sendungen, welche bestimmte Masse überschreiten "Ohne vorherige Absprache behält sich MeinEinkauf.ch das Recht vor, grössere und schwere Sendungen an den Absender zu retournieren. Hierbei eventuell entstehende Kosten gehen zu Ihren Lasten.". Wenn die Forenbenutzerin Arbeitgeberin anscheinend nicht die Preisliste und die AGB durchgelesen hat und nicht vorher nach dem Preis für die Lieferung eines grösseren Pakets gefragt hat und ihr der Preis zu hoch ist, muss diese ihr Paket eben direkt bei meineinkauf selbst abholen.

  • @Arbeitgeberin


    Sie wurden nach dem Klicken auf "Neue Diskusssion eröffnen" rechts auf die Forenregeln des Beobachters hingewiesen ("Suchen Sie nach vorhandenen Antworten. Nutzen Sie die Suche um zu sehen, ob für ihre Frage bereits eine Antwort existiert. Vermeiden Sie doppelte Fragen"). Nachdem Sie diese Forenregel anscheinend nicht eingehalten haben, habe Sie darauf hingewiesen habe, dass Sie eine Antwort gefunden hätten, wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten die Suchfunktion zu nutzen. Ich habe durch Links auf einen Thread im Forum und auf eine Antwort im Forum nachgewiesen habe, dass bereits ein Forenbenutzer eine solche Erfahrung bei einem grösseren Paket mit meineinkauf gemacht hat und man diese Antwort und andere Antworten mit der Suchfunktion sehr einfach hätte finden können.


    Anscheinend haben Sie sich auch nicht die Mühe gemacht die Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Webseite von meineinkauf durchzulesen, in welchen ausdrücklich darauf hingewiesen wird beim Überschreiben von welchem Masssen der Preis für die Lieferung "auf Anfrage ist" und ausdrücklich darum gebeten wird bei Sendungen, welche diese Masse überschreiben VOR der Bestellung den Kundenservice von meineinkauf zu kontaktieren. Anscheinend hindert Sie niemand daran ihr Pakt selbst bei meineinkauf abzuholen, wenn ihnen der nun verlangte Preis, nachdem Sie sich trotz Hinweis anscheinend nicht vor der Bestellung erkundigt haben, zu hoch erscheint.


    Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten, die Antworten und Kommentare, welche vom Benutzerkonto Sozialversicherungsberater verfasst wurden durchzulesen, hätten Sie realisiert, dass dieses Benutzerkonto seit Jahren existiert und seit Jahren vor allem Fragen im Bereich Sozialversicherungen und Sozialhilfe beantwortet. Nachdem Sie wieder einmal unterlassen haben sich vorher etwas durchzulesen, verunglimpfen Sie mich als "Hund" und als "Lachnummer", schreiben mit gleich fünf Rufzeichen rum und unterstellen meineinkauf hinter meinem Benutzerkonto zu stehen. Ich persönlich würde nie für eine derart unsorgfältig arbeitende "Arbeitgeberin" arbeiten und auch keine Kinder in eine von einer solchen Arbeitgeberin geleitete Kita schicken. Sie haben sich durch Ihr Verhalten in diesem Forum selbst disqualifiziert.

  • @LUMPI99


    Die Tatsache, dass das Datum der Eröffnung eines Accounts unmittelbar vor dem damals ersten Beitrag erfolgt ist, kann ein Indiz für ein Fake-Account sein.


    Ihre pauschale Behauptung, dass erst vor kurzem ein Thread wegen meinem Verhalten geschlossen wurde ist unzutreffend. Falls Sie dabei auf den unten stehenden Thread anspielen, so wurde dieser Thread erst am 15.01.2020 um 12:56 geschlossen. Meine Antwort war bereits eine Woche davor am 08.01.2020 um 11:31. Beim Klicken auf "Neue Diskussion eröffnen" wurde die die Frage stellende Forenbenutzerin rechts schriftlich darauf hingewiesen "Halten Sie es klar und übersichtlich. Andere Benutzer sind nur in der Lage, Ihnen zu helfen, wenn Sie genügend klar Informationen über ihre Frage bereitstellen. Verwenden Sie den Textteil, um die Details Ihrer Frage einzugeben". Die betreffende Forenbenutzerin hat das nicht gemacht und in ihrer Frage nicht angegeben, was im Mietvertrag, in einem allfälligen Fondsreglement und in den Statuten der Stiftung darüber steht, in welchen Fällen die Stiftung die Kosten für allfällige Reparaturen nach dem Auszug des Mieters über den Solidaritätsfonds übernimmt. Deshalb hat auch der Forenbenutzer Sirio die Frage nicht beantworten können und hat darauf hingewiesen, dass die Zweckbestimmung des Solidaritätsfonds in erster Linie den Statuten der Stiftung sowie dem wahrscheinlich existierenden Fondsreglement zu entnehmen ist, welche sie mit der Unterzeichnung des Mietvertrages akzeptiert haben. Ich habe die Forenbenutzerin in meiner Antwort vom 08.01.2020 um 11:31 darauf hingewiesen, dass man die Frage nicht beantworten kann, wenn die Forenbenutzerin nicht sagt, was die vertraglichen Regelungen in Bezug auf diesen "Solidaritätsfonds" sind. Die Forenbenutzerin ist in zwei Antworten am 14.01.2020 um 13:32 und am 14.01.2020 13:34 darauf beleidigend über mich hergezogen und mir unterstellt eine Prüfung nicht bestanden zu haben, nie brauchbare Antworten zu geben und eine grosse Klappe zu haben, anstatt, dass die Forenbenutzerin auf die Frage antwortet, was die vertraglichen Regelungen sind. Daraufhin hat die Online-Redaktion des Beobachters ungefähr eine halbe Stunde später am 14.01.2020 um 14:09 ermahnt sich an die Netiquette zu halten und der Online-Redaktion die Mühe zu sparen, wegen Beleidigungen und diffamierenden aktiv werden zu müssen. Erst nach den beiden Antworten der Forenbenutzerin am 14.01.2020 um 13:32 und am 14.01.2020 13:34 hat die Online-Redaktion am 15.01.2020 um 12:56 den Thread geschlossen. Das war übrigens kein Einzellfall, da die Forenbenutzerin bereits in einem Thread davor bei einer Frage nicht genügend klar Informationen bereit gestellt hat und auch nach einer Rückfrage nach ergänzenden Informationen diese Informationen nicht angegeben hat und stattdessen ausfällig geworden ist.



    https://www.beobachter.ch/fore…daritatsburgschaft-1.html



    Es ist eine Frage des Respekts gegenüber den anderen Forenbenutzern, die ausdrücklichen Hinweise des Beobachter beim Eröffnen einer Frage zu lesen und vor dem Abschicken der Frage die Suchfunktion zu verwenden um zu überprüfen, ob es nicht bereits Antworten zu ähnlichen Fragen gegeben hat und genügend klar Informationen in der Frage bereitzustellen, damit andere Forenbenutzer die Frage überhaupt beantworten können.


    In diesem Thead bezieht sich der Forenbenutzer marikowari auf einen anderen Thread. Ich hatte dem Forenbenutzer marikowari am 07.01.2020 um 15:58 in einer Antwort auf eine seiner Fragen gefragt,


    ob schon beim zuständigen Bezirksgericht gefragt wurde, ob dieses kostenlos Rechtsauskünfte im Bereich der amtlichen Liquidation oder Ausschlagung von Erbschaften erteilt und einige Artikel aus dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch zum Erbrecht, darunter auch die Möglichkeit einer amtlichen Liquidation angegeben. Ich habe also Informationen bereitgestellt und indirekt empfohlen sich rechtlich beraten zu lassen. Der Forenbenutzer marikowari hat fast eine Woche später in einem Beitrag vom 13.01.2020 von 11:03 die folgenden Zusatzinformationen angegeben "Die Freundin wollte das Erbe ausschlagen, weil sie allfaellig auflaufende Schulden nicht bezahlen kann. Das hat sie dem Erbschaftsamt so muendlich mitgeteilt. Darauf bekam sie vom Erbschaftsamt die Anweisung, dass sie keine Gegenstaende der Erblasserin aus der gemeinschaftlichen Wohnung entfernen darf. Und saemtliche Zahlungen der Erblasserin ausstellen muss." Da man eine Erbschaft auch mündlich ausschlagen kann, konnte man diese Aussage auch so verstehen, dass Sie dem Erbschaftsamt mündlich die Ausschlagung der Erbschaft mitgeteilt hat oder das Erbschaftsamt ihre mündliche Aussage als mündliche Ausschlagung interpretiert hat und ihr deshalb die Anweisung gegeben hat keine Gegenstände der Erblasserin aus der Wohnung zu entfernen und sämtliche Zahlungen der Erblasserin einstellen (also unterlassen) muss (denn man darf sich nach der Ausschlagung einer Erbschaft nicht mehr in die Angelegenheiten der Erbschaft einmischen). Meine Aussage, dass die Freundin selbst schuld an dem Schlamassel sei, da diese sich anscheinend nicht rechtlich über die Folgen einer Ausschlagung der Erbschaft beraten lassen hat, bevor diese die Ausschlagung der Erbschaft erklärt hat, war auf die Folgen der anscheinend mündliche erfolgten Ausschlagung der Erbschaft bezogen (also dieses Schlamassel). Anscheinend hat der Forenbenutzer marikowari eingesehen, dass er es unklar formuliert hatte.



    https://www.beobachter.ch/fore…r-schweiz-und-erbsch.html

  • @Sozialversicherungsberater


    Ich kann ihre Aussage in diesem Thread bestaetigen. Zumindest das, was im Zusammenhang mit mir steht.


    Ich habe sie auf eine unglueckliche Formulierung aufmerksam gemacht. Und sie haben mir eine zufriedenstellende Antwort gegeben. Fuer mich ist damit diese Sache erledigt. Im Weiteren habe ich im Forum mehrmals zum Ausdruck gebracht, dass ich ihre Teilnahme im Forum und ihre Beitraege durchaus schaetze. Und davon auch schon oefters profitieren durfte.


    Die Aussage von @LUMPI99 ist falsch. Der Thread wurde nicht wegen ihnen geschlossen. Sondern von der Redaktion. Weil er allgemein aus dem Ruder gelaufen ist. Ich hatte dagegen noch protestiert, weil ich das urspruengliche Thema gerne noch etwas verfolgt haette.

  • @Arbeitgeberin


    Ich bin jetzt gerade nur per Zufall auf diesen Thread, respektive den Beitrag von Sozialversicherungsberater gestossen. Ich wollte eigentlich in diesem Thread zum Thema gar nichts sagen.


    Da er mich namentlich erwaehnte, musste ich hier doch noch eine Stellung beziehen.

  • @Arbeitgeberin


    Ich bin sprachlos, dass Sie immer noch nicht einsehen, dass Sie anscheinend die Aufforderung nach bestehen Antworten zu suchen nicht gelesen haben und die Informationen, dass man sich vor der Bestellung bei meineinkauf nach dem Preis erkundigen soll, wenn das Paket bestimme Masse überschreitet nicht gelesen haben. Über so viel mangelnde Sorgfalt und Uneinsichtigkeit kann ich nicht einmal müde lächeln. Ich hoffe auch, dass Sie bald hier raus sind.


    Obwohl Sie bei "Neue Diskussion öffnen" vom Beobachter darauf hingewiesen wurden, dass andere Benutzer nur in der Lage sind ihnen zu helfen, wenn Sie genügend klare Informationen über ihre Frage bereitstellen, haben Sie in ihrer Frage vom 06.02.2020 um 08:56 weder angegeben, was die Länge, was die Breite, was die Höhe und was das Gewicht des Pakets war. In Ihrem Kommentar vom 06.02.2020 von 06:12 kam dann nur "mein Paket ist ca 1 mal 1 Meter" und wiederum keine Angabe über die Länge der dritten Dimension des Pakets und keine Angabe über das Gewicht des Pakets, sodass die Forenleser nicht überprüfen konnten, ob die Masse des Pakets die Grenzen in der Preisliste und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überschreitet, bei denen man gebeten wurde sich vor der Bestellung bei meineinkauf nach dem Preis für die Lieferung des Pakets zu erkundigen und darauf hingewiesen wird, was sich meineinkauf sonst vorbehält. Übrigens 2 x Höhe 1 Meter + 2 x Breite 1 Meter sind bereits 400 cm und dazu würde noch die längste Seite dazu addiert ("+") werden, womit schon die Sperrgutmasse überschritten wären und der Preis für die Lieferung schon "auf Anfrage" wäre.



    Sendungszuschläge


    Sendungen >30kg oder über o.a. Sperrgut-Masseauf Anfrage ****)




    ****) Sendungen über 30kg oder >400cm Gurtmass (z.B. grössere Möbel sowie oft auch Velos - Ausnahme BikeGuard Kartons von Canyon, die per Post versandt werden können) sowie Sendungen ohne Verpackung nehmen wir nur nach vorheriger Absprache und Berechnung von Speditionskosten an. Bitte senden Sie uns ein Email an kontakt(at)meineinkauf.ch und lassen uns (1) einen Link zum gewünschten Artikel und (2) die Postleitzahl Ihres Zustellorts zukommen, falls Sie eine solche Bestellung planen.


    Sperrgut***) bis maximal 30kg (keine weiteren Gewichtszuschläge)CHF 29.90



    ***) Als Sperrgut gelten Sendungen bis 30kg mit einer Dimension über 100cm oder 2 Dimensionen über 60cm bis Länge 250cm und Umfang und Länge zusammen (2 x Höhe + 2 x Breite + längste Seite) maximal 400cm.


    https://meineinkauf.ch/preise/


    Ich weiss ja nicht, welchen Anbieter meineinkauf für die Zustellung nutzt, aber bereits beim Einhalten und nicht Überschreiten von bestimmten Höchstmassen für Sperrgut (Länge + 2 * Breite + 2 * Höhe = bis 360 cm) ist auch eine Lieferung mit DHL von Deutschland in die Schweiz nicht gerade billig.


    Preis für Sperrgut DHL und Höchstmasse für Sperrgut DHL zusätzlich zum normalen Paketpreis



    https://www.dhl.de/de/privatku…ion/service-sperrgut.html


    Normaler Paktetpreis zum Beispiel für ein Paket mit 31,5 Kilo und Massen bis 120x60x60 cm



    https://www.dhl.de/de/privatku…weit-versenden/paket.html



    Anscheinend hindert Sie niemand daran ihr Paket selbst bei meineinkauf in Deutschland in der Nähe der Grenze abzuholen, wenn Ihnen der von meineinkauf genannte Preis für die Zustellung für ein anscheinend die Masse überschreitendes Paket zu teuer ist. Wenn Sie Ihren Stundenlohn ausrechnen und einen Gesamtkostensatz für ein Auto (nicht nur die Treibstoffkosten) ausrechnen, werden auch die eigenen kalkulatorischen Kosten für das Selbstabholen nicht ganz billig sein.

  • Ich habe vorab extra schriftlich eine Preisofferte verlangt bevor ich etwas bei IKEA DE bestellt habe (bevor es jetzt heisst jaja Preisersparnis, ich habe den Stuhl in DE bestellt, da er in der Schweiz nicht mehr verkauft wird und er war umgerechnet ca. 20.- günstiger als vor 2 Jahren) ich habe MeinEinkauf angefragt ob es möglich ist diesen Stuhl inkl. Angabe zu Grösse, Gewicht etc. über sie zu bestellen. Wäre kein Problem und kostet mich rund 49.- Fr. Dann wurde der Stuhl in Konstanz angeliefert und nun heisst es aufgrund der Abmessung/Gewicht müsse der Spediteur gewechselt werden und kostet mich jetzt 249.- Fr. Sie versuchen keine Lösung zu finden, die für beide stimmt und beharren auf ihrem Punkt. Seit zwei Wochen geht das nun schon hin und her. Abholung wäre nicht möglich auch wenn ich die zuvor besprochenen 49.- bezahlen würde, Lieferung an andere Adresse sei nicht möglich etc etc. Ich bin gespannt wie es enden wird, aber es war bestimmt das letzte Mal, dass ich über MeinEinkauf etwas bestellt habe!

  • Eine Abholung bei MeinEinkauf ist nicht möglich. Wurde mir z.B. schriftlich zu mitgeteilt.

  • @C-Jay


    Ist Ihnen noch nicht aufgefallen, dass wir in Zeiten der Corona-Pandemie leben und, dass Fahrten über die Grenze nach Deutschland um dort einzukaufen oder um dort einen Einkauf abzuholen nicht als triftiger Grund für eine Einreise nach Deutschland gelten? Vielleicht ist das der Grund, warum man Ihnen sagt, dass ein Abholen aus Deutschland nicht möglich ist. Selbst wenn Sie es schaffen vom deutschen Zoll nicht an der Einreise nach Deutschland gehindert zu werden, wird Sie der Schweizer Zoll wahrscheinlich eine Busse von Ihnen verlangen, wenn er Sie bei der Einreise nach Deutschland kontrolliert und dort Waren findet.