"Vorzeitige Pensionierung" als Teil-IV-Rentner

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  • Guten Tag, ich bin 57jährig und selbständig tätig zum halben Pensum von vor der Erkrankung und beziehe eine halbe IV-Rente. Ich kann mir nicht vorstellen, bis zum ordentlichen Pensionsalter weiterzuarbeiten, da ich immer erschöpfter bin. Kann ich mich zum Beispiel mit 62 Jahren "vorzeitig pensionieren", d. h. die selbständige Tätigkeit ganz aufgeben und die halbe IV-Rente noch bis zum ordentlichen Pensionsalter beziehen? Oder muss ich mich dann ganz krank schreiben lassen - wenn das mein Arzt dann tut?


    Danke.

  • guma


    Ich kann die Frage nicht beantworten. Aber mich wuerde das auch noch interessieren.


    So weit ich weiss, ist es moeglich frueher in Pension zu gehen. Aber dadurch wird die Rente gekuerzt. Man muss also schauen, ob die Rente dann reicht zum Leben. In meinem Fall spielt IV keine Rolle.


    In deinem Fall wuerde ich aber zuerst noch mit dem Arzt sprechen. Wenn du krankheitsbedingt nicht mehr faehig bist deine berufliche Taetigkeit auszuueben, dann hast du einen berechtigten Anspruch auf IV.

  • @guma


    Sie können versuchen bei der IV einen Antrag auf Erhöhung der IV-Rente einzureichen und diesen mit einem Arztzeugnis zu belegen. Der Arzt sollte sich die Arztzeugnisse durchzulesen, auf Grund deren damals Ihr Invaliditätsgrad berechnet wurde und Ihnen die halbe IV-Rente zugesprochen wurde und sollte darin begründen warum sich ihr Gesundheitszustand im Vergleich zu diesem alten Arztzeugnis verschlechtert hat und bei welchen Fähigkeiten oder Tätigkeiten Sie nun wie viel stärker eingeschränkt sind als beim alten Arztzeugnis.


    Beziehen Sie Ergänzungsleistungen zur IV? Bei einer Frühpension vor dem frühsten AHV-Rentenalter wird Ihnen bis zum frühesten AHV-Rentenalter bei der Berechnung der Höhe der Ergänzungsleistungen ein Einkommen angerechnet, auf welches Sie verzichtet haben. Dies kann dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Ergänzungsleistungen tiefer ist oder dass Sie keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Als Mann kann man die Altersrente der AHV ab dem ersten Tag des Monats nach Vollendung des 63 Altersjahres vorbeziehen. Ein Vorbezug der AHV-Rente führt dazu, dass die Höhe der Altersrente der AHV für das ganze Leben lang gekürzt wird. Ihre AHV-Ausgleichskasse kann Ihnen einzige Zeit vor der Vollendung des 63. Altersjahres eine Auskunft geben, wie hoch die gekürzte Altersrente dann wäre.



    Art. 211Altersrente2


    1 Anspruch auf eine Altersrente haben:

    a.
    Männer, welche das 65. Altersjahr vollendet haben;
    b.
    Frauen, welche das 64. Altersjahr vollendet haben.

    2 Der Anspruch auf die Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des gemäss Absatz 1 massgebenden Altersjahres folgt. Er erlischt mit dem Tod.



    Art. 401Möglichkeit und Wirkung des Vorbezuges


    1 Männer und Frauen, welche die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine ordentliche Altersrente erfüllen, können die Rente ein oder zwei Jahre vorbeziehen. Der Rentenanspruch entsteht in diesen Fällen für Männer am ersten Tag des Monats nach Vollendung des 64. oder 63. Altersjahres, für Frauen am ersten Tag des Monats nach Vollendung des 63. oder 62. Altersjahres. Während der Dauer des Rentenvorbezuges werden keine Kinderrenten ausgerichtet.


    2 Die vorbezogene Altersrente sowie die Witwen—, Witwer- und Waisenrente werden gekürzt.


    3 Der Bundesrat legt den Kürzungssatz nach versicherungstechnischen Grundsätzen fest.


    Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG):



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19460217/index.html

  • Guten Tag,


    Danke für die guten Ratschläge. Daran, dass ich wegen Verschlechterung der Gesundheit prüfen könnte, ob ich dann eine volle Rente erhalte, habe ich auch schon gedacht. Ich weiss aber nicht, ob ich den Papierkram und vielleicht nochmal eine Begutachtung durchstehen will.


    Ein Vorbezug der AHV-Rente mit Kürzung der Rente ist für mich eine Option. Ich bin eine Frau und könnte mit 62jährig die AHV-Rente vorbeziehen. Die Besitzstandsgarantie macht ja, dass ich dann eine genügend hohe AHV-Rente bekomme. Und ich habe in den Bedingungen meines Invaliditäts-Taggeld-Versicherers nachgeschaut und gesehen, dass ich da bis 65 das Taggeld erhalte. Da muss ich nochmal nachfragen, ob er auch zahlt, wenn ich mich" für das aktive Arbeitspensum" teilpensioniere. Zusammen langt das wahrscheinlich als Übergangslösung.


    Ergänzungsleistungen muss ich glücklicherweise nicht beantragen - ich hatte als Nicht-Invalide einen guten Lohn.


    Freundlich, und danke für dieses sehr hilfreiche Forum,


    Guma

  • Da war ich vielleicht zu wenig präzise: das Doppelte meiner aktuellen halben IV-Rente minus die 13,6%, die bei 2 Jahren Vorbezug der AHV abgezogen werden, reicht mir wahrscheinlich neben dem Invaliditätstaggeld und dem Gesparten. Ich kann mein Geld gut einteilen.