Kann das Regierungsstatthalteramt wirklich bei einer Exmission alle mein hab und gut entsorgen?

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  • Ich wurde vom Regierungsstatthalteramt häuslich germäumt ohne jegliche information über genaues datum der räumung wie auch ohne im voraus eine kündigung des mietverhältnises oder androhung der räumung zu gesicht bekommen zu haben.


    Noch dazu wurde mir dannach lediglich ein kleiner blechschubladenstock und ein computer 2 x spiel konsolen und ein paar papiere + ein haufen müll zurück gegeben der rest wurde nach aussagen des amtes alles entsorgt darunter alle möbel im wert von mehreren tausend franken ein 3d drucker, fernseher, mehrere elektrofahrzeuge und vieles mehr gesamt neuwert alles zusammen 20'000+


    Dazu wurde nicht einmal eine liste geführt was entsorgt wurde.

  • Jemand123


    Ich denke uebrigens keineswegs, dass das juristisch korrekt ist. Aber ich bin nicht Jurist.


    Fakt ist, dass das Statthalteramt die Ausfuehrung eines Raeumungsbefehls veranlassen muss. Bis hier ist wohl alles noch korrekt.


    Fraglich ist, ob die Entsorgung von Werthaltigem dann einfach so mir nichts dir nichts dann statthaft ist.

  • @Jemand 123


    Wie kann es denn sein, dass du keine Information ueber den Raeumungsbefehl erhalten hast?


    Eine derartige Verfuegung muss persoenlich zugestellt werden. Mit einer Empfangsbestaetigung.


    Ist aber der Empfaenger nicht auffindbar, gilt ab einer gewissen Frist die Verfuegung als zugestellt. Und dann wird der Rauemungsbefehl ohne Weiteres vollstreckt werden. Und das ist dann auch juristisch korrekte Vorgehensweise.

  • Es ist durch aus so das der brief nie zugestellt werden konnte da der vermieter oder sonst wer das namensschild am briefkasten einfach entfernt hat und da ich nur alle 5-7 tage post abhole das erst nach einigen tagen bemerkt habe jedoch geht es mir mehr um die tatsache wie die räumung ablief also was entsorgt wurde ohne auch nur eine liste davon was behalten oder entsorgt wurde zu führen wer weiss was davon jetzt irgendwelche angestellte haben die einfach bei dieser räumungsfirma arbeiten und was die evt alles damit anfangen.

  • Es ist durch aus so das der brief nie zugestellt werden konnte da der vermieter oder sonst wer das namensschild am briefkasten einfach entfernt hat und da ich nur alle 5-7 tage post abhole das erst nach einigen tagen bemerkt habe jedoch geht es mir mehr um die tatsache wie die räumung ablief also was entsorgt wurde ohne auch nur eine liste davon was behalten oder entsorgt wurde zu führen wer weiss was davon jetzt irgendwelche angestellte haben die einfach bei dieser räumungsfirma arbeiten und was die evt alles damit anfangen.

  • Es ist durch aus so das der brief nie zugestellt werden konnte da der vermieter oder sonst wer das namensschild am briefkasten einfach entfernt hat und da ich nur alle 5-7 tage post abhole das erst nach einigen tagen bemerkt habe jedoch geht es mir mehr um die tatsache wie die räumung ablief also was entsorgt wurde ohne auch nur eine liste davon was behalten oder entsorgt wurde zu führen wer weiss was davon jetzt irgendwelche angestellte haben die einfach bei dieser räumungsfirma arbeiten und was die evt alles damit anfangen.

  • Es ist durch aus so das der brief nie zugestellt werden konnte da der vermieter oder sonst wer das namensschild am briefkasten einfach entfernt hat und da ich nur alle 5-7 tage post abhole das erst nach einigen tagen bemerkt habe jedoch geht es mir mehr um die tatsache wie die räumung ablief also was entsorgt wurde ohne auch nur eine liste davon was behalten oder entsorgt wurde zu führen wer weiss was davon jetzt irgendwelche angestellte haben die einfach bei dieser räumungsfirma arbeiten und was die evt alles damit anfangen.

  • Jemand123


    Das ist sicher muehsam..... aber hier ist wohl nichts zu machen. Denn hier stellt sich wohl das Statthaleramt auf den Standpunkt, dass alles was von dir nicht rechtzeitig geraeumt wurde grundsaetzlich einfach "Muell" ist. Und die betreffende Firma wurde damit beauftragt diesen "Muell" zu entsorgen. Genauer gesagt aus den betreffenden Rauemen zu entfernen.


    Und fuer diese Entsorgung bist du noch kostenpflichtig. Das Statthalteramt bezahlt diese Rechnung nicht. Denn aller Voraussicht nach, hat nicht das Statthalteramt die Firma zur Raeumung beauftragt, sondern der Vermieter. Und der haette allenfalls noch ein Retentionsrecht an deinen Sachen gehabt. Kann diese also theoretisch dazu verwerten, um mit deinen Schulden zu verrechnen.


    Etwas anders ausgedrueckt, kann also der Vermieter und die Raeumungsfirma im Prinzip mit deinen Sachen machen was sie wollen.


    Du bist hier primaer die fehlbare Person.


    Ob hier juristisch im Detail alles korrekt abgelaufen ist, seitens Vermieter und Statthalteramt, kann ich nicht wissen. Meines Wissens muesste das Retentionsrecht entsprechend angemeldet werden.

  • Danke für die intresse und hilfe..


    Meiner recherche nach müssten sie mir mindesten grundlegende möbel zur ausstatung meiner neuen wohnung aufbewahren also minimum 1 bett 1 esstisch 1 fernseher 1 stuhl ect. Und immer das wertvollste davon. Jedenfalls so oder so werde ich beschwerde einreichen und die rechnung werd ich sicherlich auch nicht bezahlen da die ganze story von kopf bis fuss nicht ganz rechter dinge verlief koste es mich schlussendlich was es wolle werde mir das sicherlich nicht wiederstandslos bietten lassen.. Kein wunder gibt es immer wieder leute die durchdrehen wie kneubühl damals... Wer weiss was als nächstes passiert ewigs scheiss schweizer gesetze beachten werd ich jedenfalls nicht sollen sie sich doch noch alles andere hollen was mir blieb dann wird der punkt kommen an dem man nichts mehr zuverlieren hat und die, die sich an den armen bereichern mal dran sind zuverlieren.


    irgendwan ist schluss

  • Jemand123


    Helfen kann /konnte ich hier wohl nicht viel. Interesse an der Geschichte habe ich allerdings schon.


    Wie ich es bereits sagte, koennte eine Freundin von mir in eine aehnliche Situation kommen. Aber eben auch nur aehnlich und nicht gleich.


    In ihrem Fall ist es wohl so, dass sie demnaechst obdachlos werden wird, weil sie den gegenwaertigen Mietzins nicht bezahlen kann. Und in der angesetzten kurzen Frist bis zur Rauemung der Wohnung wahrscheinlich keine neue Wohnung finden wird. Da bleibt als Alternative wohl nur noch ein Moebellager und eine "Notschlafstelle".


    Das Mobiliar, welches du aufgelistet hast, entspricht etwa den unpfaendbaren Gegenstaenden. Diese muss man dir belassen. Dabei wird aber wohl vorausgesetzt, dass diese in deinem Gewahrsam sind und du dafuer verantwortlich bist, wo sich dieses Mobiliar dann aufhaltet.


    Dass der Staat oder gar der ehemalige Vermieter hier dafuer sorgen muesste, dieses Mobiliar irgendwo zu lagern ... halte ich eher fuer ausgeschlossen.


    Die Frage ist hier vielleicht noch, ob die Rauemung rechtlich korrekt erfolgte.


    Zum Grund fuer die Raeumung hast du nichts geschrieben.


    Dass du die Post nicht rechtzeitig abgeholt hast, ist aber dein Fehler. Aus juristischer Sicht. Hier kannst du vor Gericht nicht punkten.


    Bevor du dich in weitere Unkosten stuerzt ... und du dir sicher bist, dass hier juristische Fehler beim Vorgehen waren ...auf vielen Gerichten gibt es eine kostenlose Rechtsberatung. Dort kann man dich beraten, wie du weiter vorgehen kannst.


    Alles Gute

  • man kann wen man die papiere wirklich empfängt (imfalle iherer freundind) einsprache gegen die räumung erheben was das ganze 1-2 monate hinauszögern wird. Aber natürlich wird man dabei nicht durchkommen nur rauszögern

  • Jemand123


    Danke fuer den Tip.


    Dass man dabei nicht durchkommt, war ja absehbar. Aber nur schon etwas mehr Zeit fuer die Wohnungssuche ist sicher hilfreich.


    In bestimmten Regionen sind Wohnungen zu Mietpreisen, welche vom Sozialamt akzeptiert werden, praktisch nicht zu finden. Das ist echt Gluecksache.

  • Jemand123


    Im Falle der Freundin ist der Vermieter sogar noch eine etwas anstaendige Person. Und laesst etwas mit sich reden.


    Die Freundin ist unverschuldet in diese Situation geraten, dass sie den Mietzins nicht mehr (vollstaendig) bezahlen kann. Und hat den Vermieter ueber diese Situation aufgeklaert. Die Freundin hatte nie Betreibungen. Und der Vermieter hat darauf verzichtet eine Betreibung einzuleiten. Das erleichtert die Wohnungsuche.


    Anderseits kann der Vermieter auf Dauer den Mietzinsausfall nicht tragen. Und deshalb muss die Freundin da schnellstens aus der Wohnung raus.


    Hier besteht Allerseits die Hoffnung, dass eine einvernehmliche Loesung gefunden werden kann.

  • Das sozialamt sollte meines wissens auch für 3 monate die kosten die über das wohnungsbudget hinausgehen abdecken einfach nur 3 monate dannach muss man wen man die wohnung nicht gewechselt hat den übersteigende betrag selber finanzieren wurde das bereits beansprucht?

  • Das sozialamt sollte meines wissens auch für 3 monate die kosten die über das wohnungsbudget hinausgehen abdecken einfach nur 3 monate dannach muss man wen man die wohnung nicht gewechselt hat den übersteigende betrag selber finanzieren wurde das bereits beansprucht?

  • Jemand123


    Das weiss ich im Moment gerade nicht. Das muss ich zuerst nachfragen. Aber vermutlich ist das der Fall. Die Freundin kommuniziert ja offen mit allen Beteiligten.


    Ihr Problem ist einfach dass sie eine Wohnung finden muss, welche in ihr Sozialbudget passt. Und die Zeit laeuft!


    Es ist tatsaechlich erstaunlicherweise so, wie du es sagst. Bei guenstigen Wohnungen ist es oft so, dass viele Vermieter keine Sozialhilfebezueger als Mieter haben wollen. Dabei sind ein Grossteil der Sozialhilfebezueger sehr treue und gute Mieter.


    Hier sind insbesondere noch die Working Poor (wie es die Freundin ist) zu nennen. Meist Alleinerziehende mit Kindern.