Kann das Regierungsstatthalteramt wirklich bei einer Exmission alle mein hab und gut entsorgen?

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  • Hallo


    Bis es zu so einer Amtshandlung kommt, passiert ja im Vorfeld einiges über viele Wochen/Monate. Denn solche Räumungen passieren nicht über Nacht. Würdest Du uns denn etwas über die Gründe erzählen ? Warst Du arg im Ausstand mit der Miete und hast auf Briefe/Zahlbefehle des Vermieters nicht reagiert. Und dann vermutlich auch Kündigungsandrohungen etc. plus zum Schluss die Kündigung.

  • peter_69 wie bereits geschrieben habe ich keines der papier gesehen vor die räumung statt fand erst jetzt 2 monate dannach habe ich alle papiere müehsam erhalten. Und zur frage ob ich miete nicht gezahlt habe nein ich den ich musste nie miete zahlen da das haus meiner verwandschaft gehört welche mich dann plötzlich jedoch aus gründen von familien streitigkeiten loswerden wollte...


    Wie ich mitlerweile weiss Von den seiten der ämter sah das sehr wohl so aus als hätte ich darauf nicht reagiert weshalb das ganze auch so ablief jedoch hatte mein vermieter da die ganze geschichte so manipuliert das ich keines der dokumente zusehen bekam Es wurde unter anderem mein namenschild vom briefkasten entfernt dannach das kündigungsschreiben in meiner abwesenheit zugesendet was von der post somit nicht zugestellt werden konnte und zurück ging, wie es leider ist zählt ein zurück gesendeter eingeschriebener brief dann als erhalten. Dannach wurde mir vom regierungsstatthalteramt ein brief an die tür gehängt welcher dann einfach vom vermieter entfernt wurde weshalb ich davon auch nichts mitkriegte dannach kamm es zur räumung an der der vermieter aussagen zufolge dafür gewirkt hat durch dauerndes einreden auf das personal das alles müll seihe und entsorgt werden müsse das schlussendlich alle meine sachen entsorgt wurden anstelle grösstenteils eingelagert zuwerden wie das normaler weiss getan wird.


    Stand der dinge ist nun das ich eine beschwerde einreichen werde und sehr wahrscheihnlich eine anzeige gegen mein vermieter eröffnen muss.

  • Novice aus welchem grund würde das ein unterschied machen? Meiner meinung nach sollte es ein vermieter doch kaum zu intressieren haben ob der mieter dort wohnt oder dieser die wohnung lediglich als 2t wohnung nutzt.. Sehe kein grund weshalb da was zu unterscheiden ist

  • Novice aus welchem grund würde das ein unterschied machen? Meiner meinung nach sollte es ein vermieter doch kaum zu intressieren haben ob der mieter dort wohnt oder dieser die wohnung lediglich als 2t wohnung nutzt.. Sehe kein grund weshalb da was zu unterscheiden ist

  • Novice aus welchem grund würde das ein unterschied machen? Meiner meinung nach sollte es ein vermieter doch kaum zu intressieren haben ob der mieter dort wohnt oder dieser die wohnung lediglich als 2t wohnung nutzt.. Sehe kein grund weshalb da was zu unterscheiden ist

  • @Jemand123


    Das sind gewaltige Unterschiede! Am Wohnsitz ist ein Mieter besser von einer Kündigung geschützt. Zudem stellt sich die Frage an welcher Adresse Meldungen und Amtsverfügungen zugestellt werden müssen.


    Ich kenne die Sachlage nicht im Detail, aber die "Schlamperei" von der du berichtest würde mich (aus Erfahrung) nicht erstaunen. Da würde ich auch Beschwerde einreichen. Ist die Sache verstrickt, und den Streitwert es rechtfertigt, würde ich es einem Rechtsanwalt übergeben.