ausserordentliche Kündigung Garagenstellplatz

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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Hallo


    Ich habe einen Garagenstellplatz gemietet. Zum Mietbeginn war dieser nicht frei sondern durch ein Fahrzeug belegt, zwei Tage später, war der Parkplatz erneut durch ein Fahrzeug belegt. Ich habe daraufhin die Verwaltung angerufen und Ihnen mitgeteilt, dass ich vom Mietvertrag zurücktreten möchte, da der Parkplatz offensichtlich nich benutzt werden kann. Ich habe daraufhin eine Bestätigungsmail bekommen, dass der verantwortliche Mitarbeiter in den Ferien ist, mir die Kündigung nach seiner Rückkehr bestätigen wird, da ich den Parkplatz nicht benutzen konnte. Ich habe den Schlüssel für die Garage zurückgeschickt und ausserordentlich gekündigt.


    Anstatt eine Bestätigung zubekommen, habe ich nun eine Zahlungserinnerung plus 30 Franken Mahngebühr erhalten.


    Das kann doch nur ein Scherz sein.

  • Hallo,

    Ziemlich Interessant, dass du nun dennoch aufgefordert wirst den vollen Betrag zu Zahlen
    ohne irgendeinen Nutzen vorher davon gehabt zu haben.

    Noch einmal Anrufen, es Klar stellen, dass du für einen Nicht-Benutzbaren Parkplatz nicht Zahlen wirst
    und nochmal aufs vorherige Telefonat hinweisen + die erhaltene Email.

  • @Wassolldas


    Ich empfehle Ihnen bei der Verwaltung anzurufen und zu schildern, was passiert ist und zu fragen, was Sie machen sollen.


    Wie kommen Sie auf die Idee, dass Sie ein Recht auf eine ausserordentliche Kündigung des Mietvertrags für den Parkplatz haben? Steht in Ihrem Mietvertrag unter welchem Umständen Ihnen ein ausserordentliches Kündigungsrecht eingeräumt wird? Wenn nein, gilt der Mietvertrag für den Parkplatz und dessen vertragliche Kündigungsfrist weiterhin und Sie sind verpflichtet den Mietzins zu bezahlen. Es ist Ihr Problem sich darum zu kümmern, dass keine anderen Fahrzeuge auf dem von Ihnen gemieteten Parkplatz stehen und vom Eigentümer dieser anderen Fahrzeuge einen Ersatz des Schadens zu erhalten, dass Sie während dieser Zeit nicht auf dem von Ihnen gemieteten Parkplatz stehen konnten.