Stundenlohn / Jahresarbeitszeit / RAV

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  • Ich bin dabei einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, jetzt habe ich noch ein paar Fragen:


    - Stundenlohn von xx CHF + Ferienentschädigung 8.3%


    - Die Arbeitszeit beträgt 50 - 70% der jährlichen Arbeitszeit (2000 Stunden)


    Heisst also, dass ich im "schlimmsten Fall" ein paar Monate voll arbeiten müsste, und dann könnte es eine längere Pause geben, bzw. auch andersrum.


    Ich habe jetzt auf der Homepage von der UNIA gelesen, dass in einem solchen Fall (Schwankende Arbeitszeit (Unterschied mehr als 10%) kein Anspruch auf Arbeitslosengeld vorliegt.


    Ist von einem solchen Vertrag eher Abstand zu nehmen?

  • nix


    Ich glaube hier wird das, was Unia auf der Homepage schreibt, falsch interpretiert.


    Kleine Schwankungen in der Arbeitszeit begruenden keinen Anspruch auf ALV.


    Wenn du aber ein paar Monate Vollzeit arbeitest und dann eine zeitlang gar nicht mehr arbeiten kannst, dann giltst du als "Arbeitslos".


    Allerdings brauechtest du wohl eine Bestaetigung des vormaligen Arbeitgebers, dass du aus wirtschaftlichen Gruenden derzeit nicht beschaeftigt werden kannst. Also praktisch eine Art Kuendigung ausgesprochen wird.


    Ich kenne mich hier in den Details nicht aus.


    Ob du von einem solchen Vertrag Abstand nehmen sollst?


    Moeglich. Oder vielleicht auch nicht.


    Ich hatte frueher eine Firma, in der die Auftrage stark saisonal abhaengig war. Dafuer stellte ich mehrere Mitarbeiter jeweils temporaer im Stundenlohn an. Diese wussten,das sie waehrend der Saison jeweils eine ganze Menge Ueberzeit zu leisten hatten. Und dann nach der Saison diese kompensieren konnten. Bis zur naechsten Saison.


    Doch hier wurde alles klar kommuniziert. Und ganz einvernehmlich so abgemacht. Keiner meiner Mitarbeiter ging zur ALV waehrend der Zwischensaison, sondern in die Ferien!


    Ob ein solcher Vertrag zu deinen Lebensumstaenden passen kann... weiss ich nicht.