Sozialinspektoren- Muss ich sie in meine Wohnung lassen?

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  • Am Schluss fragte ich was sie als Bericht schreiben werden, dass ich das wissen möchte und das auch schriftlich haben wolle bevor es Wochenende wird, da man nirgends mehr telefonieren kann und sich hin wenden kann..(wehren kann) (kam mir so ausgeliefert vor) Ich wollte etwas schriftliches in den Händen haben, da sie mich nicht beim Arbeiten oder so vorfanden (war in Pijama) auch die Wohnung haben sie nicht als eine Arbeitsstätte vorgefunden nur weil ich eine Nähmaschine und eine Overlockmaschine habe.


    Sie haben mir nur geantwortet das ich das schon erfahren würde. Also keine Antwort von beiden. Wieso können sie nicht sagen was Sache ist?


    Was meinst du einiges schief gelaufen? Was kann man dagegen tun?

  • Hallo Marikowari, habe über Stellungnahme von Sozialinspektoren geschrieben unter Kobold`s Kommentar. Bitte lese dort nach. LG

  • @Sozialhilfeempfaenger Ich habe Fragen an Sie. Ich habe jetzt total Angst etwas zu unternehmen oder herzustellen. Diese Erfahrung mit den Sozialinspektoren hat mich sehr runtergezogen. Bin wie gelähmt. Ich habe lange Zeit keine Lebensfreude/Sinn empfunden wegen meinen Depressionen. Es fällt mir immer noch sehr schwer. Durch das Häkeln/Stricken wurde es etwas besser. Mal geht es besser mal weniger gut. Meine Frage an Sie; Darf ich als Sozialhilfebezüger gar nichts mehr verkaufen? Weder Mobiliar noch gestricktes? Kann das als Erwerb abgetan werden oder wird man so immer wieder unter Verdacht gestellt obwohl man alles deklariert? Hatte alles wahrheitsgetreu angegeben. Das lähmt mich und hat mir die Freude daran genommen. Kann das im Sinne des Sozialamtes sein? Was ist die Verhältnismässigkeit bei diesen Observationen. Vom sticken kann man ja kaum sein Lebensunterhalt verdienen... Ist es verboten die alte Webseite weiterhin zu besitzen auch wenn diese nicht läuft? Ich habe keine Kundenanfragen von dieser Webseite, was ich auch beweisen kann. An meiner Haustüre steht noch der alte Name meiner Geschäftsname was nicht aktiv ist. Diese Inspektoren kamen und fragten mit diesem Namen. Ich war gerade aufgewacht und so verwirrt und bejahte es. Obwohl es eindeutig kein Laden ist was man vom sehen erkennen kann. Könnte dies das Problem sein? Denn Namen hatte ich nicht entfernt da ich nicht alles verlieren wollte. Aber auch das alles ist nicht neu?! Wie sie sehen hat der Vorfall /dieser Übergriff meinen Angstzuständen nicht geholfen, im Gegenteil. Auch den Schlaf raubte es mir. Das letzte mal das ich zu Schlaf gekommen bin, war gestern Nachmittag kurz bevor ich von den Soialinspektoren geweckt/überfallen wurde.

  • Linda1234


    Ich war kurz weg. Es scheint, in der Zwischenzeit hier viel gelaufen zu sein.


    Es gibt im Forum eine Userin Fuechsin@. Sie macht eine Studie über Sozialhilfe und sie hat mal geschrieben, dass die Sozialämter in den grossen Kantonen mit vielen Sozialhilfefällen allgemein korrektere Verfügungen erlassen als die anderen Sozialämter.


    Man sollte also m.E. auch erwarten können, dass die „Sozialinspektion Kanton Bern“ sich eher korrekter verhält als die Sozialhilfeinspektionen von Kantonen mit weniger Sozialhilfefällen.


    Ich denke, du solltest auch Fuechsin@ auf deinen Fall hinweisen.



    C-O-R-A

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

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    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • Einen Gerichtsbefehl oder so? Nein.


    Nur ein Blatt wo darauf steht Amtliche Untersuchung i.s.Sozialinspektion hinsichtlich des Bezugs von Sozialhilfe. Darauf der Stempel des Sozialamtes von der Gemeinde in welchem ich wohne. Nichts gerichtliches oder Polizeiliches.

  • @C-O-R-A


    also findest du dieses Verhalten richtig ja? Das man genötigt wird und nicht aufgeklärt wird das man sie nicht in die Wohnung lassen muss. Das man in seiner eigenen Wohnung sitzen und aufstehen soll wenn es die Inspektorin erlaubt.


    „Sozialinspektion Kanton Bern“


    ist übrigens kein Sozialamt sondern ein Verein. Nachschlagen hilft. Auch wenn sie das Sozialamt wären oder der Vatikan höchstpersönlich, heisst das noch lange nicht das es da keine Verfehlungen gibt. Und was ich gestern erleben musste waren genug Verfehlungen dabei.

  • Es ist nicht richtig das die Sozialinspektoren zu zweit sind und man als Hilfeempfänger kein Zeuge bei sich hat. Sie kommen ja unangemeldet da kannst du ja niemand schnell als Zeuge beiziehen. Das finde ich sehr fragwürdig! Was ich auch als sehr schlimm empfand war die Tatsache, das einfach zwei Personen dich überrumpeln und in deine Wohnräume eintreten wollen ohne sich ausweisen zu wollen! Nach Aufforderung zeigen sie dir nur eine billige Karte ohne Foto, auf dem mit einfacher Schrift Sozialinspektor/In steht. Also ganz einfach nachzumachen.


    Dann fühlt man sich doch gleich viel sicherer nicht?

  • Linda1234


    Ich bin nicht Jurist.


    Meines Wissens braucht es, um Haudurchsuchung vorzunehmen, einen Gerichtsbeschluss (Hausdurchsuchungsbefehl) und darf nur von der Polizei (Ermittlungsbehoerden) durchgefuehrt werden.


    Dem steht das Recht von Aemtern gegenueber. Betreibungsamt und Sozialamt haben das Recht deine Angaben nachzupruefen. Das beinhaltet konkret auch... deine Rauemlichkeiten zu inspizieren.


    Verweigerst du den Zutritt zu deinen Raeumlichkeiten, kann das als unrechtmaessig betrachtet werden. Mit den entsprechenden Konseqeuenzen. In der Praxis heisst das, dass du dadurch genoetigt bist, die Inspektoren "freiwillig" in die Wohnung zu lassen.


    Du kannst es verweigern ... und damit einen Gerichtsbeschluss erzwingen. Den wird das Sozialamt fast sofort und unbesehen bekommen. Gleichzeitig stellst du dich damit unter Generalverdacht. Die Hausdurchung wird dann durch Ermittlungsbehoerden vorgenommen werden und ein Strafverfahren wird dadurch wohl auch eroeffnet.


    In der Praxis kommst du um die Hausdurchsuchung nicht herum. Denn juristisch gesehen, hast du keine Chance diese abzuwehren. Die Sozialinspektoren ins Haus zu lassen, ist hier wohl das kleinere Uebel.


    Was ich persoenlich als stossend empfinde, ist das Vorgehen dieser "Sozialinspektoren". Fraglich ist hier, ob diese Inspektoren ueberhaupt fachlich qualifiziert sind, um eine solche Inspektion vorzunehmen. Wir muessen hier nicht lange darueber diskutieren, ob das Sozialamt das Recht dazu hat eine Hausdurchsuchung zu veranlassen, sondern darueber, wie diese stattfindet.


    Einer meiner frueheren Mitarbeiter hatte Betreibungen. Und das Betreibungsamt wollte seine Wohnung ebenfalls einsehen, um die Angaben zu ueberpruefen. Das wurde ihm anlaesslich einer Pfaendung mitgeteilt. Und zwei Stunden spaeter standen die Beamten vor der Tuer. Er hatte also Zeit, um einen Zeugen beizuziehen. (Im konkreten Fall mich, als sein Arbeitgeber).


    Auch wenn solche Aktionen fuer den Betroffenen unangenehm sind, aber in diesem Fall ist es ein Vorgehen, welches zu akzeptieren ist.


    So, wie es in deinem Fall anscheinend abgelaufen ist, ist es aus meiner Sicht nicht mehr akzeptabel.

  • @Linda1234


    @Fuechsin macht eine Studie darueber, ob Sozialhilfebeduertige ihre Rechte kennen und in der Praxis auch dazu kommen. Den Vorschlag von @C-O-R-A kann ich nur unterstuetzen.

  • @Linda1234


    Ich denke, du hast @C-O-R-A mit ihrem Beitrag falsch verstanden.


    Man sollte also m.E. auch erwarten können, dass die „Sozialinspektion Kanton Bern“ sich eher korrekter verhält als die Sozialhilfeinspektionen von Kantonen mit weniger Sozialhilfefällen.


    Damit ist nicht gemeint, dass CORA das Verhalten der „Sozialinspektion Kanton Bern“ billigt.

  • hallo Leute, es gibt Neuigkeiten. Nicht viel aber etwas. Ich habe die Soz.Inspektorin auf Facebook gefunden und angeschrieben wie ich Ihr Überfall erlebt habe, dass ich gesundheitliche Probleme dadurch bekommen habe. Auch habe ich Ihr geschrieben das ich eine Anzeige gegen sie erstatten werde. Siehe da, statt eine Antwort oder eine Entschuldigung wurde ich einfach gesperrt! Ich habe Depressionen aber blöd bin ich nicht. In meinen vier Wänden geht niemand mit mir so um! Auch nicht anderswo!

  • Mit meinem 2. Account habe ich ihr Verhalten auf ihrer FB Seite geschrieben und was ich davon halte. Sollen es doch ihre Leute auch mitbekommen. Sie soll auch fühlen was ich fühlte. Nur so wird sie es verstehen. Vielleicht. Es wäre zwar nur ein Bruchteil von dem was ich durchmachte. Habe geschrieben wie Sie und ihr Kollege mit mir, einer Person die schwere Depressionen und Angststörungen hat umgegangen sind. Wie sie beurteilten ohne ins Zimmer eingetreten zu sein, einen Zimmer die L-Form hat, man mus also um die Ecke schauen um zu sehen! Wie sie anhand 2 Regalen einen "Lager" feststellten und so mit grösster wahrscheinlichkeit eine Falschbeurteilung machen werden. Denn seit wann sind 2 Billy regale ein Lager??! Sie spielen mit Existenzen. Es geht um die Streichung der Sozialgelder denke ich immer stärker so wie es abläuft. Zuerst die Vertrauensärzte, dann das nach 2-3 Monaten. Mit ca. Ricardo Verkäufen was ich auch alles deklariert habe einen Einkommen zu vermuten, es muss um die Streichung der Soz.gelder gehen. Denn es ist nichts neues passiert seit 2012!


    Ja ich habe ihr Verhalten auf ihrer FB Seite geschrieben. Habe den Spiess einfach umgedreht. Bereue es nicht. im Gegenteil. Hat gut getan. Fühle mich jetzt weniger beobachtet.

  • @marikowari zu Ihrem Kommentar von gestern um 21:46. Nein dürfen Sie nicht! Ohne Gerichtsbeschluss oder der Polizei sowieso nicht!


    Wohnung, Schlafzimmer, Wohnzimmer und Treppenhäuser unterliegen der Privatsphäre und dürfen nicht Obduziert werden!


    Das wahren der Privatsphäre ist ein Grundrecht!


    Wenn nicht mal durchs Fenster beobachtet werden darf,


    - https://www.nau.ch/politik/bun…nster-beobachten-65535396


    und:


    - https://www.nzz.ch/schweiz/kei…n-ld.1432633?reduced=true



    stellen Sie sich jetzt die Sozialinspektoren im Wohnzimmer oder Schlafzimmer vor! Genau so falsch ist, wenn sie vor Haustüren oder durch Gucklöcher spionieren! (So nahe an der Tür und wundern sich dass man nicht öffnet!) Ohne Rücksichtnahme auf Nachbarn was die denken werden. Die "Schnüffler" werden wieder verschwinden aber die Observierten leben dort weiter an diesem Ort!


    Also Missachtung der Privatsphäre vom Allerhöchsten. Da wirst ja als gesunde krank.


  • Linda1234


    Sozialversicherungsberater hatte dir recht ausfuehrlich geantwortet. Insbesondere hat er geraten dich an die UFS zu wenden. Und deine Geschichte auch der Beobachter Redaktion (Printmedia) mitzuteilen. Und hat dir auch geraten, dass ganze Geschehen eingehend mit den behandelden Aerzten zu thematisieren. Das ist wichtig!


    Dass dein "Gegenschlag" etwas befreiend auf dich wirkt, ist logisch. Denn es dezimiert das Gefuehl der Machtlosigkeit. Allerdings wahrscheinlich nur oberflaechlich und kurzfristig. Aus meiner Sicht solltest du im Zusammenhang mit der fragwuerdigen Art und Weise wie diese Sozialinspektoren vorgingen, keine "Alleingaenge" machen. Sondern dich mit Fachleuten zusammen an diese "Arbeit" machen.


    Ich habe geschrieben, dass ich eine derartige Vorgehensweise als missbrauechlich betrachte. Und daher allenfalls eine Strafanzeige richtig waere. (Hausfriedensbruch, Amtsmissbrauch, Noetigung).


    Doch das musst dann auch beweisen koennen. Und genau das kannst du gegenwaertig nicht. Denn die Sozialinspektoren waren zu Zweit und du Alleine. Bei den Zeugenaussagen steht Zwei zu Eins. Hier wirst du also sehr wahrscheinlich mit deiner Anzeige selber auf die Kappe bekommen.


    Im gegenwaertigen Zeitpunkt rate ich dir davon ab, eine Anzeige einzureichen.


    Hingegen koennte es hilfreich sein, wenn du dich an den zustaendigen Regierungsrat wendest, in dem du diesem einen Brief schreibst, und den Vorfall erzaehlst. Dieser muss ja fast ein Interesse daran haben, dass es waehrend seiner Amtszeit nicht zu unstatthaften Uebergriffen seitens seiner Mitarbeiter kommt.

  • Linda1234


    Du interpretierst hier die Gesetzestexte nach deinem Gefuehl. Und deinem Gefuehl kann ich mich auch noch anschliessen.


    Doch bei der Anmeldung beim Sozialamt unterschreibst du, dass du dich zur "Mitarbeit" verpflichtest. Damit verzichtest du auf deine Privatspaehre weitgehend.


    Die Frage ist: Wie weit musst du verzichten.


    Ich bin kein Jurist. Und diese Frage kann ich folglich nicht beantworten. Denn mir sind hier die geltenden Gesetze zu wenig bekannt.


    Und dann ist fuer mich auch nicht sicher, ob die gegenwaertigen Gesetze in diesem Zusammenhang richtig sind, oder richtig angewendet werden.


    In deinem Fall widerspricht das Vorgehen meinem Rechtsgefuehl. Denn ich bin der Ansicht, dass der Schutz der Privatspaehre eine Prioritaet haben muss und berufe mich hier auch auf die Verfassung.


    Das heisst: Ich unterstuetze dich hier klar dabei, dass das so nicht ablaufen darf.


    Doch gleichzeitig warne ich dich davor ... Irgendwelche Schnellschussaktionen zu machen, welche dir am Ende mehr schaden als nuetzen.

  • Weiss nicht wohin ich zu Beobachter schreiben sollte. Sie lesen doch mit, wenn sie darüber schreiben wollen werden sie sich melden denke ich. Darüber sollte man schon berichten bin auch Deiner Meinung.


    Das ich es nicht beweisen kann weiss ich. Das heisst aber nicht das es nicht stimmt. Wenn man überfallen wird was machst Du da? schweigst einfach weil es mehrere waren?... Und auch die Gerichte wissen das diese Sozialinspektoren immer zu zweit unterwegs sind ( wie man jetzt sehen kann; dass nicht ohne Grund! Damit sie sich in Ihrer Aussage stützen können). Die gehen meistens zu Leuten die alleinstehend sind. Dass sie unangemeldet kommen ist auch ein Indiz das man keine Zeit dazu haben soll um eigene Zeugen zu organisieren. Kann doch nicht sein dass man sich nicht wehren kann weil die das so praktisch für ihre Übergriffe einrichten?!


    Aus diesem Grunde werde ich diese Anzeige trotzdem machen. Gleich ob da zwei oder mehrere Aussagen gegen mich stehen werden.


    Der Regierungsrat was kann er machen? Weiss ich nicht. Stellt sich vielleicht noch als Kollege von Chefin des Sozialamtes aus das mir das alles eingebrockt hat. Ich trau niemandem mehr. Ich habe schon ein graul davon wenn ich denke wieder Kontakt zur Gemeinde aufnehmen zu müssen ( wenn ich noch einen Termin oder Unterstützung bekomme überhaupt) das die mir sowas zugemutet haben. Auch zu treffen will ich nicht mehr hin. Ich ertrage das nicht mehr.

  • @marikowari "Und dann ist fuer mich auch nicht sicher, ob die gegenwaertigen Gesetze in diesem Zusammenhang richtig sind, oder richtig angewendet werden."


    Wenn die Gesetze nicht richtig angewendet, die Grundrechte einzelner nicht bewahrt werden, dann bin ich mir auch nicht sicher ob das noch ein Rechtsstaat ist.

  • Gefühle? Was für Gefühle? Seit gestern fühle ich nur noch Angst und unsicherheit. Das sind keine Gefühle sondern sind Grundrechte! Wahrung von Privatsphäre ist Grundrecht @marikowari!

  • Linda1234


    Du hast ein Recht auf Sozialhilfe! Das ist klagbar.


    Und ich wiederhole den Rat von @Sozialversicherungsberater und wende sich an das UFS.


    Ausserdem besprich die ganze Sachen mit deinem Arzt/in!


    Lass dich allenfalls krankschreiben, damit du in naechster Zeit nicht mehr aufs Amt musst. Du hast ja gesagt dass deine Beschwerden nach diesem ueberfallartigen Besuch deutlich zugenommen haben.


    Und beachte, dass auch in einem Rechtstaat gilt: Recht zu haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.


    Du bist emotional jetzt wohl sehr aufgewuehlt. Einerseits von Aengsten getrieben und anderseits versuchst du dich zu wehren.


    Gut. Dann wehre dich. Aber mit Bedacht und der noetigen Unterstuetzung durch Fachpersonen. Hier im Forum gibt es wohl keine spezialisierten Juristen, welche dir gratis eine Rechtsvertretung stellen wuerden. Und wenn du eine Strafanzeige einreichst, welche du wohl verlieren wirst, wird das auch finanziell wohl negative Folgen fuer dich haben.


    Ich rate dir dringend davon ab eine Anzeige einzureichen. Bevor du dich nicht juristisch von Profis hast beraten lassen.

  • Linda1234


    Die Differenz zwischen Rechtsgefuehl und tatsaechlichen Rechten, auch den Grundrechten, solltest du insbesondere mit Juristen und Aerzten ausdiskutieren.


    Du kannst deine Ansichten dazu gerne in diesem Forum veroeffentlichen. Dazu ist es ja da.


    Und du kannst es auch an die Redaktion des Beobachters senden. Was ich dir wirklich auch rate.


    Kontakt Redaktion:
    Telefon 058 269 21 21
    E-Mail: redaktion@beobachter.ch
    Internet: http://www.beobachter.ch


    Ich rate dir als ersten Schritt aber unbedingt ein Gespraech mit deinem Arzt/in an. Und falls du in eine akute Krise kommst....


    https://www.143.ch/


    Die dargebotene Hand hat Fachpersonen, welche dir helfen, die emotionale Krise zu ueberwinden.