Sozialinspektoren- Muss ich sie in meine Wohnung lassen?

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  • @Linda1234


    Die Onlineredaktion des Beobachterforums und die Redaktion des Beobachters (Printmedia) arbeiten recht unabhaengig voneinander.


    Die @Beobachter Online-Redaktion hat nicht primaer die Aufgabe, hier irgendwelche Geschichten aufzugreifen... Und sie zu einem entsprechenden Thema zu machen.

  • merci, viel mals

  • @Linda1234


    Sie sagen, dass die Sozialinspektoren Sie gefragt haben "Also verweigern Sie uns den Eintritt in die Wohnung?" Was haben Sie auf diese Frage geantwortet? Haben Sie mit "Ja" geantwortet (= Ich verweigere Ihnen den Eintritt in die Wohnung).


    Was meinen Sie mit "Dann sah ich mich gezwungen sie hinein zu lassen."? Was wurde konkret von den Sozialinspektoren und Ihnen gesagt.


    Die Sozialinspektoren dürfen Ihnen sagen, was im Gesetz steht. Die Sozialinspektoren dürfen Ihnen zum Beispiel sagen, dass in Artikel 36 Absatz 1 des Gesetzes über die Sozialhilfe steht, dass die wirtschaftliche Hilfe bei Pflichtverletzungen oder bei selbstverschuldeter Bedürftigkeit gekürzt wird und, dass in leichten, begründeten Fällen von einer Kürzung abgesehen werden kann. Die Sozialinspektoren dürfen Ihnen zum Beispiel sagen, dass in Artikel 36 Absatz 2 steht, dass die Leistungskürzung dem Fehlverhalten der bedürftigen Person angemessen sein muss und den absolut nötigen Existenzbedarf nicht berühren darf.


    Sie sagen, dass man sie 28 Formulare von Banken unterschreiben lassen hat um Auskünfte zu erhalten. Was stand auf diesen 28 Formularen? Haben Sie auf diesen 28 Formularen das Sozialamt ermächtigt Auskünfte von 28 Banken einzuholen, ob Sie bei diesen Banken Bankkonten haben und auf diesen Formularen die Banken ermächtigt diese Auskünfte dem Sozialamt zu erteilen? Ohne eine Ermächtigung durch den Bankkunden an die Bank darf die Bank dem Sozialamt nicht einmal sagen, ob eine bestimmte Person bei der Bank ein Bankkonto hat oder nicht und darf auch dem Sozialamt keine Bankauszüge geben oder dem Sozialamt sagen, was auf diesen Bankauszügen steht.


    Wenn es beim Verdacht darum geht, dass Sie Einnahmen aus Verkäufen auf Bankkonten haben und diese Einnahmen nicht dem Sozialamt gemeldet haben oder Vermögen auf Bankkonten haben, welche Sie nicht dem Sozialamt gemeldet haben, dann hätte Ihnen das Sozialamt diese 28 Formulare auch per Post schicken können und Sie auffordern können diese Formulare zu unterschreiben und wieder an das Sozialamt zurückzuschicken. Wenn es in diesen 28 Formularen darum geht, ist das gut für Sie, denn dann hat das Sozialamt einen Nachweis, dass Sie bei diesen Banken keine Bankkonten haben.

  • Die Sozialämter verdächtigen jeden. Der Inspektor wird systematisch bei jedem vorbeigeschickt. Ich erwischte ihn in unserer Tiefgarage, als er sämtliche Autokennzeichen notiert hat. Womöglich hat er einen Draht zum Strassenverkehrsamt und kann alle Fahrzeughalter durchchecken, ob sich da wohl ein Sozialhilfe Bezüger darunter befindet, der sein Auto dem Amt nicht gemeldet hat. Auf jeden Fall hat er sich illegal Zutritt in die Tiefgarage verschafft. Ich habe das der Verwaltung des Wohnquartiers gemeldet. Das Ganze erinnert an die ehem. DDR. Wo meine Eltern herkommen. Unglaublich dass es in der Schweiz auch bald soweit ist.

  • Hallo Linda


    Wir Du weisst wird gerade im Sozialhilfebereichs auch sehr viel betrogen. Da geht es teilweise um viele Hunderttausend Franken über die Jahre gesehen.


    Meinerseits befürworte ich solche Besuche/Kontrollen absolut. Ich weiss, dass dies in anderen Kantonen auch gemacht wird. Es geht ja darum zu sehen ob die den Entschädigungen grundlegenden Sachbestände auch wirklich den Tatsachen entsprechen. Auch wenn ich verstehen kann, dass es für Dich unangenehm gewesen sein muss.


    Das nicht aufgeräumt haben ist wohl kein Problem - sie wollen sicher nicht kontrollieren ob Du gut aufgeräumt und sauber geputzt hast. Vorangekündigt und angemeldet bringt leider auch nicht viel, denn in dieser Zeit kann man viel vorbereiten/verstecken.


    Wenn Du gewollt hättest, hätte man Dir sicher 15 Minuten gewährt um Dich bereit zu machen - hattest Du danach gefragt ?

  • Ich gehe davon aus die beiden konnten sich mit einem Ausweis ausweisen, auch dass sie der entsprechenden Behörde angehören.


    Deine Angaben sind leicht zu begründen. Zu Zweit müssen sie sein schon aus Sicherheitsgründen. Einerseits falls es zu irgendwelchen handgreiflichkeiten/Beleidigungen kommt und zweitens um gewisse Situationen bezeugen zu können. Stell dir vor sie gehen in einen mehrpersonenhaushalt, da muss man schon aus diesem Grunde zu Zweit sein.


    Unangemeldet kommen sie weil sie das real Life und die echten Zustände sehen wollen. Andernfalls hätte der zu Besuchende Zeit Sachen verschwinden zu lassen, den neuen teuren Fernseher, den High-Tech PC, das neuste iPhone, ein teures Bild etc. und anderes was er nicht deklariert hat.

  • peter_69: Unangenehm? Weisst Du wie viele Jahre mich dieser Übergriff den man bei Angst-Patienten mit Depressionen anders hätte vorgehen können mich Gesundheitlich zurückgeworfen hat? Und was das jetzt den Staat kosten wird?! Ich ging den ganzen Frühling-Sommer`20 durch die Hölle mit akuten Krisen und Suizid Gedanken. Suizidgedanken hatte ich bis dahin noch nie. Ausgelöst durch diese zwei Schnüffler, die alle, aber auch alle unter Generalverdacht stellen Kriminelle zu sein. Ob Begründet oder nicht. Was in meinem Fall auch unbegründet war laut Schlussbericht! Auch ohne jegliche Rücksicht auf Schaden-Nutzen abzuwägen was aus solchen fragwürdigen Aktionen resultiert. Sie befürworten das mit kranken bedürftigen Menschen und ohne handfesten Beweisen so umgegangen wird, nur um einen Missbrauch, was einem Prozentsatz nach dem Komma ( 0,..!) entgegenzuwirken? Ich bedauere Sie! Selten so ein blöden Kommentar gelesen. Sie wären lieber für Steuersünder und die gegen die reichen die man noch mit Geld nachschmeisst in diesem Land und nicht das man kranke noch kranker macht oder in den Suizid treibt!

  • @Linda1234

    Niemand darf ihre Privaträume ohne Durchsuchungsbefehl betreten!


    Würde jedem raten eine Kamera mit Tonaufnahme zu installieren, gibt auch welche als Türspion. Wenn es klingelt einfach Aufnahme einschalten und sich unterhalten.


    Hat man dann auf Band wie jemand in die Wohnung möchte und man verneint, diese dann mit Nachdruck unter Androhung weiterer Konsequenzen sich Zugang verschaffen möchte, dann entspricht das einer Nötigung. Auf den nächsten Polizeiposten und Anzeige erstatten.

  • Ich war so baff und mit mir mit der Frage beschäftigt wer vor meiner Wohnungstüre den da spioniert, dass mir eine Video-Aufzeichnung gar nicht in den Sinn kam. Ist aber sicher eine gute Idee. Einen Durchsuchungsbefehl hatten sie nicht. Ein Einverständniserklärung hatte ich jedoch unterzeichnet hat sich im nachhinein ergeben. An dies erinnerte ich mich zum Beispiel nicht mehr. Aber ich erinnere mich immer noch nicht vor der Türe etwas unterschrieben zu haben, sondern bin sichern das die da schon bei mir im Wohnungskorridor standen. Ist ja jetzt auch egal. Aber ich hätte auch auf jeden Fall gerne jemanden beigezogen. Und nur in 15 Minuten finden sie niemand. Auch wenn die Inspekt.. pardon, die Schnüffler, ihnen diese Zeit gewähren. Also liebe Leute ich möchte die ganze Sache abschliessen, bitte keine Kommentare und Fragen mehr posten. Danke an Euch alle! Machts gut und bleibt gesund. LG.