Mahngebühren wegen Sozialamt bekommen- Sie fühlen sich nicht zuständig.

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  • @Linda1234


    Mich reicht's. Ich brauche keine Unterstellungen, dass ich glaube, dass Sie etwas aus der Luft greifen und ich brauch keine Sprüche, wie "Ich bitte Sie!". Woher soll ich im vorhinein wissen, was Ihnen angeblich irgendeine "Telefonistin" der UFS am Telefon gesagt hat, wenn Sie das vorher nicht schreiben? Ich habe Ihnen bereits gesagt, dass ich keine Beratung machen kann, wenn Fragen nicht beantwortet werden. Ich habe keine Lust herumzuspekulieren, was in dem Gespräch mit den Sozialinspektoren gesagt wurde und was nicht.

  • @Sozialhilfeberater:


    aber mir unterstellen das meine Aussage nicht Stimmt das Actiobern für Bern zuständig sei da haben sie kene Mühe was?


    Sie konnten am 11.März um 15.21 Uhr deutlich lesen, dass ich geschrieben habe dass ich mit UFS telefoniert habe, und weiter schreibe das die UFS sagt actio Bern.ch sei für Bern zuständig. Sollte da nicht die logische Schlussfolgerung sein dass das die Telefonistin sagt? Statt mir gegenüber eine Entschuldigung auszusprechen, vergreifen Sie sich noch weiter in Ihrem Ton mit wie: "Mich reichts" ect.


    Weiter ist mir bei Ihnen aufgefallen, dass, als ich sagte das ich eine Anzeige mache und nicht mehr über diesen Fall schreiben möchte, sie mich weiter zwei mal dazu bringen wollten zu erzählen. Sie haben gesagt wenn ich nicht erzähle Sie mich nicht mehr beraten würden. Will ich auch nicht! Habe mich vorher bedankt und deutlich mitgeteilt das ich nicht mehr über den Fall sprechen werde weil ich eine Anzeige machen werde. Von welcher weiteren Beratung gehen Sie dann noch aus?! Also ein "Nein" müssen Sie schon akzeptieren. Marikowari hat es akzeptiert und nicht mehr weiter gedrängt.


    Hier speziell für @Sozialhlfeberater: Auszug aus Seite von Actio Bern.ch

    Kurzbeschrieb

    Actio Bern setzt sich für die Rechte von Personen ein, welche in irgendeiner Weise in die Sozialhilfe involviert sind. Auch setzt sich Actio Bern für die korrekte Umsetzung der kantonalen Richtlinien der Sozialhilfe ein.

    Das Angebot von Actio Bern richtet sich an Personen, welche Fragen zu sozialhilferechtlichen Anliegen haben. Wer zu wenig oder keine Sozialhilfe erhalten hat, oder aus anderen Gründen mit dem Vorgehen eines Sozialdienstes (vorwiegend im Kanton Bern) nicht einverstanden ist, kann sich durch Actio Bern beraten lassen.

    Der gemeinnützige und steuerbefreite Verein hat die Beratungen am 21. Mai 2019 aufgenommen.

  • @Linda1234


    Ich hatte mich irgendwo fuer diese Info bereits bedankt. Ich wusste das auch nicht.


    Und die Software vom Beobachter Forum hakelt in den letzten Tagen ganz massiv. Mir sind mehrere Beitraege Im Datennirvana verduennisiert worden.

  • @Linda1234


    Jedenfalls die Mailadresse war da dabei. Die Briefadresse habe ich nicht gerade zur Hand.

  • @Linda1234


    1. Sie haben sich mir gegenüber im Ton vergriffen. Befehlston mit Rufzeichen in ihrem Beitrag vom 11. März 2020 von 16:55 ("Hier für Sie nochmal:", "Ich bitte Sie!"). Darauf hin hat es mir gereicht. Sie haben sich auch in Ihrem Beitrag vom 12. März 2020 von 07:12 wiederum mit einem Befehlston mit Rufzeichen im Ton vergriffen ("bitte lesen!").


    2. Ich konnte am 11. März 2020 um 15:21 Ihren Beitrag nicht lesen, als ich angefangen habe meine Antwort vom 11. März 2020 von 15:33 (das ist die Uhrzeit des Absendens meiner Antwort und nicht die Uhrzeit bei welcher begonnen wurde die Antwort zu schreiben) auf Ihren Beitrag vom 11. März 2020 von 10:50 zu schreiben, weil mein Webbrowser mir zu diesem Zeitpunkt Ihren Beitrag vom 11. März 2020 von 15:21 noch nicht angezeigt hat. In Ihrem Beitrag vom 11. März 2020 von 10:50 stand nur "Bei Problemen mit den Sozialämtern ist für Bern nicht UFS (Zürich) zuständig, sondern actiobern.ch Tel.031 525 34 38.". In Ihrem Beitrag vom 11. März 2020 von 10:50 stand nicht, dass angeblich eine Mitarbeiterin der UFS in einem Telefongespräch mit Ihnen behauptet hätte, dass die UFS nicht für Anfragen aus dem Kanton Bern zuständig ist. Der Forenbenutzer marikorwari hat Ihnen in einem Kommentar vom 11. März 2020 von 11:32 geschrieben, dass seines Wissens die UFS auch ausserhalb des Kantons Zürich berät.


    Manchmal gibt es eine Zeitverzögerung zwischen dem Abschicken eines Beitrags bis dieser im Webbrowser von anderen Lesern angezeigt wird. Der Forenbenutzer marikowari hat Ihnen in seiner Antwort vom 11. März 2020 von 11:22 geschrieben, dass die Software vom Forum immer wieder Fehler hat und bei ihm auch gerade ein Beitrag im Datennirvana verschwunden ist.


    3. Es ist eine Tatsache, dass die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) ständig neue Informationen auf Ihrer Webseite veröffentlicht (auch im Jahr 2020) und, dass auf der Webseite der UFS nicht steht, dass die UFS nicht mehr für Anfragen aus dem Kanton Bern zuständig ist und, dass im Jahresbericht der UFS für 2019 steht, wie viel Prozent der Anfragen während des Jahres 2019 aus dem Kanton Bern waren.



    https://www.sozialhilfeberatung.ch/entries


    Ich kenne Sie nicht. Ich war bei Ihrem Gespräch mit einer "Mitarbeiterin" der UFS nicht dabei und kann folglich nicht beurteilen, was in diesem Gespräch gesagt wurde und ob ich diese Aussagen so interpretieren würde, wie Sie diese interpretiert haben. Ich kann auch nicht beurteilen, ob dies nur die persönliche Meinung dieser einen Mitarbeiterin war oder ob dies die offizielle Haltung der UFS ist. Ich habe in den vergangenen Jahren mehrmals mit dem Vertrauensanwalt der UFS und mit einzelnen Mitarbeitern der UFS persönlich gesprochen. Solange mir nicht der Geschäftsleiter der UFS sagt, dass die UFS generell keine Anfragen mehr aus dem Kanton Bern beantwortet, gehe ich weiterhin von dem aus, was auf der Webseite der UFS steht. Im Kanton Bern existiert bereits seit Jahren die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not, welche auch Beratungen im Sozialhilferecht macht, trotzdem hat die UFS in den letzten Jahren auch Anfragen aus dem Kanton Bern beantwortet.



    https://rechtsberatungsstelle.ch/dienstleistungen/



    https://rechtsberatungsstelle.ch/ueber-uns/


    4. Ich habe nicht "gedrängt". Das Aufteilen auf drei verschiedene Fragen macht es nicht unbedingt übersichtlicher, auf welches Thema sich welche Aussagen beziehen und ob diese sich auf alle Themen beziehen.


    5. Der Forenbenutzer marikowari hat Ihnen in seinem Beitrag vom 11. März von 11:29 noch einmal gesagt, dass er Ihnen dringend davon abgeraten hat jetzt eine Anzeige zu erstatten.



    6. Ich habe mich bei Ihnen für überhaupt nichts zu entschuldigen.


    Bedeutung des Adjektivs "angeblich" im Duden:



    https://www.duden.de/rechtschreibung/angeblich