Geerbte Aktien verkaufen

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  • Hallo


    Meine Frau hat von ihrer Schwester Aktien geerbt. Der eingesetzte Börsenpreis wurde per 21.02.20 auf Fr. 440 festgelegt. Da die Börse im Sturzflug ist (aktuell ca. 360), wollte sie die Aktien verkaufen. Nun wurde ihr mitgeteilt, dass es ohne Erbbescheinigung (das kann noch lange dauern) nicht möglich sei.


    Gibt es da wirklich keine Möglichkeit?


    Viele Grüsse

  • Ich würde so oder so davon abraten, die Aktien jetzt zu verkaufen. Aktuell haben wir an den Börsen eine absolute Ausnahmesituation. Früher oder später wird sich die Lage wieder normalisieren, und sei es nach einer vorübergehenden wirtschaftlichen Flaute. Wenn Sie nicht auf das Geld angewiesen sind, würde ich die Titel erst mal "vergessen", mich auf einen längeren Anlagehorizont einstellen und die nächstgen paar Jahre die Kurse gelassen verfolgen. Wenn es sich um solide Titel handelt, dürfte sich dies finanziell lohnen.

  • Vielen Dank für Eure Ratschläge - da hatten wir wahrscheinlich schon ein bisschen Panik. Nur überlegt, dass an die zwei anderen Geschwister 50% des Paketes zu 440 Fr. ausbezahlt werden muss. Auf das Geld angewiesen sind wir nicht und es handelt sich um einen "soliden" Titel (LUKB) .

  • @Schirupia


    Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Erbschaft bisher nicht aufgeteilt. Nur ein Inventar aufgenommen worden.


    Da wurde dann der Wert beziffert. Hier muesste allenfalls bei der tatsaechlichen Erbteilung noch eine Wertberichtigung vorgenommen werden.


    Weiter besteht doch die Moeglichkeit, dass die Geschwister gar nicht ausbezahlt werden, sondern die Haelfte der Aktien in ihren Besitz uebergehen.


    Oder wurde testamentarisch festgelegt, wer welche Werte erben soll? Das kommt gelegentlich vor, wenn es darum geht, dass Jemand die Nachfolge in einer "Familienfirma" uebernehmen soll. In eurem Fall ist das wohl nicht so.


    Ich rate euch mit dem Erbschaftsamt Kontakt aufzunehmen und dies zu klaeren.

  • @marikowari


    Ja, es wird noch einige Zeit dauern bis die Erbbescheinigung zugestellt wird. Es gibt keinen Ehegatten und keine Nachkommen.


    Im Testament steht: Als meine einzige Erbin setzte ich meine Schwester ... ein. Die eingesetzte Erbin hat allerdings innert 3 Monaten nach meinem Ableben a) xx b) yy je ein Barvermögen im Umfang von je einem Viertel des vorhandenen Nettovermögens inklusive Wertschriften auszurichten. Das Nettovermögen ermittelt sich wie folgt: Total der vorhanden Barmittel und Wertschriften gem. Steuerinventar. Die Wertschriften sind zum Kurswert an meinem Todestag einzusetzen.


    Die Angelegenheit wird von einem Testamentsvollstrecker bearbeitet. Ich vermute dass weder eine Wertberichtigung noch das "weitergeben" der Aktien möglich sind.


    Deshalb ein bisschen Panik - sie muss den Geschwister 440 zahlen, der Erlös wäre heute aber 70 Fr tiefer.

  • Schirupia


    Hmm? Wenn das so geschrieben steht... ist es tatsaechlich etwas verzwickt.


    Den hier ist klar festgelegt, dass deine Frau die anderen Erben auszahlen muss. Und auch innert welcher Frist das zu geschehen hat.


    Das ist eine recht klare Ansage.


    Waere es euch denn moeglich, die anderen Erberechtigten auszuzahlen, wenn ihr auch im Moment die Wertminderung der Aktien in Kauf nehmen muesst?


    Damit meine ich... waere es euch moeglich den Wert von 440.- pro Aktie sicherzustellen und parallel dazu die Aktien zu halten?

  • Schirupia


    Ich habe das deshalb gefragt, weil es im Prinzip noch moeglich ist, dass die LUKB ihre Aktien ins Depot nimmt und sie beleiht, damit ihr die Anderen ausbezahlen koennt, ohne die Aktien effektiv zu veraeussern.


    Das ist theoretisch moeglich, wenn auch unueblich. Nur die gegenwaertigen Situation ist auch aussergewoehnlich. Da sind von Allen Seiten her kreative Loesungen gefragt.


    Die LUKB hat jetzt auch kein Interesse daran, wenn es jetzt noch zu weiteren Panikverkaeufen kommt.

  • Schirupia


    Unter Umstaenden ist es auch nicht zwingend notwendig, die Aktien zu beleihen.


    Wenn die Anderen Erben nicht dringend auf Fluessiges angewiesen sind, dann wuerde es auch reichen eine Bankbuergschaft auszugeben. Dies waere dann deutlich kostenguenstiger als ein Kredit, wuerde aber den Anforderungen seitens des Testamentvollstreckers wohl genuegen.


    Dieser muss naemlich primaer dafuer sorgen, dass die Anderen zeitgemaess ausbezahlt werden. Aber das heisst genau betrachtet, dass das Vermoegenanrecht auf sie uebergehen muss.


    Das heisst aber keineswegs, dass dieses Vermoegensanrecht zu diesem Zeitpunkt auch in Bar ausgeschuettet werden muss.

  • mupli


    In der Antwort vom 12.3. um 15:41 Uhr hat Schirupia geschrieben, es seien Aktien der Luzerner Kantonalbank. So habe ich das verstanden.


    Ich denke, dass Aktien einer Kantonalbank gegenwaertig trotz der Krise relativ solide Titel sind.


    Zweitens bleibt Schirupia und Frau wohl gar nichts Anderes uebrig, als die Krise ausszusitzen. Denn wie es richtig gesagt wurde, koennen sie erst ueber die Titel verfuegen, wenn die Erbbescheinigung ausgestellt ist.


    Der Erblasser wollte wohl mit seinem Testament eine "saubere Loesung" erreichen, aber mit einem Boersencrash kurz nach seinem Ableben hat er wohl kaum gerechnet. Hier zeigt sich, dass zu detaillierte Angaben im Testament auch nachteilig sein koennen.


    Wuerde im Testament nur stehen, wie das Vermoegen aufgeteilt werden solle, aber ohne eine Frist dafuer einzusetzen, dann konnte man jetzt eine Erbengenmeinschaft bilden. Und einfach abwarten.


    Das waere auch meine urspruengliche Idee gewesen, welche ich Schirupia vorschlagen wollte.


    Doch anhand des Testaments laesst sich das nicht machen, weil der Vollstrecker dies woertlich umsetzen muss, auch wenn alle Erbberechtigten sich auf eine Erbgemeinschaft einigen wuerden.


    Dass Frau und wohl auch Herr Schirupia jetzt etwas Panik bekommen, ist verstaendlich. Denn dank dem Wortlaut des Testaments koennen sie in Bedraengnis kommen. Jetzt mal angenommen, dass trotz Black Thursday der Talboden noch nicht erreicht ist, und die Aktien noch weiter fallen. Am Stichtag der Erbteilung muessen sie die anderen Erben auszahlen, respektive die Auszahlung garantieren koennen. Wenn die Aktien zu dem Zeitpunkt keinen Pfifferling mehr wert sind, haben sie auf deutsch gesagt... Schulden geerbt. De Facto haben sie das ja bereits. Auch wenn am Ende unter dem Strich vielleicht noch etwas uebrig bleibt.


    Jetzt kann man argumentieren, dass es nicht im Sinne des Erblassers war, dass seine Haupterbin am Ende Schulden erbt, waehrend die anderen Erben sich auf Kosten der Haupterbin gesundstossen.


    Fazit: Im Notfall das Testament anfechten!


    Dann werden aber die Rechtsanwalte die Lachenden in der Runde sein.


    Wenn unter den Erben eine gute Kommunikation vorhanden ist, kann man allenfalls auf Vertragsbasis etwas "deichseln", damit es doch noch richtig kommt.

  • mupli


    Beachte den Unterschied zwischen Anlegern, wie du und ich es wohl sind, zu den Anlegern wie @Schirupia


    Schirupias haben einen Verfalltermin! Und auf diesen Termin muessen sie ihre Positionen glattstellen (koennen).


    Wider Willen sind sie hier nicht mehr einfach nur Anleger im weiteren Sinne, mit langfristigem Anlagehorizont, sondern eigentliche Boersenspekulanten geworden. Denn hier handelt es sich quasi um ein "Termingeschaeft".


    Die Sache ist wirklich verzwickt. Denn Schirupias sitzen in der Zwickmuehle fest.

  • mupli


    Zum sinkenden Goldpreis hat @C-O-R-A eine Thread eroeffnet. ich halte den sinkenden Goldpreis fuer eine eher kurzfristige Sache. Wegen der aktuell sinkenden Nachfrage seitens technischer Industrie und der Schmuckverarbeitung. Ich denke der Preis wird wieder steigen, wenn Gold wieder als Fluchtwaehrung ins Gespraech kommt.

  • mupli


    Ich persoenlich fahre zwei Strategien.


    Einerseits die sehr langfristige Anlage in Unternehmen... In denen ich mich auch noch ganz persoenlich irgendwie investiere. In welcher Form auch immer.


    Auch diese langfristigen Investitionen sind eine Spekulation.


    Im Uebrigen beschraenken sich meine Spekulationen auf Devisen. Und unter "Devisen" verstehe ich auch Gold. Und andere Rohstoffe!


    Gerade der Rohstoffhandel ist fuer mich neben dem eigentlichen Money Market ein auesserst interessantes Betaetigungsfeld.


    ( Dumm gelaufen ... Meine KMU sitzt mir schon wieder im Nacken.. und kommandiert mich zum Kartoffelschaelen ab... Das ist Rohstoffhandel in den Grundfesten... Grins!


    Sag mal? Weisst du, weshalb Esel so lange Ohren haben? Also spaetestens wenn du meine KMU mal ganz persoenlich auf dem Schoss sitzen hast.. dann hast du das begriffen. Und sonst bist du ein hoffnungsloser Fall... Lach!


    Hmm? Ich muss mich zwangslaeufig etwas auf "Daytrading" im erweiterten Sinn einlassen. Mein bevorzugtes Hobby ist es allerdings nicht.


    Ich spiele noch sehr viel lieber den Esel fuer meine KMU.


    Ihr richtiger Name ist Kemu. Und ist gerade knapp sieben Jahre alt... Aber sowas von scharf drauf.


    Ich habe mit ihr keinerlei verwandschaftliche Beziehung.... ausser... dass mir sofort im Nacken sitzt.. sobald sie eine Chance dazu hat.


    Die Chancen dazu, sind im letzten Jahr geradezu null geworden. Und Corona sei Dank... wird das wohl noch lange so bleiben.


    Der Baerenmarkt hat jetzt mal wieder Oberhand...