Gemäss Art. 25 URG sieht das Urheberrecht in der Schweiz Zitate ausdrücklich vor. Für das Zitieren ist tatsächlich weder eine Wiederverwendungserlaubnis noch eine sonstige Genehmigung notwendig. Von Persönlichkeitsrechte ist nicht die Rede. Es verhält sich demnach ähnlich wie das sogenannte "Fair Use" in den USA - Monetarisierung ausgeschlossen.
Urheberrechtlich geschützte Inhalte, beziehungsweise Werke, dürfen in der Schweiz frei zitiert werden, um eigene Aussagen zu erläutern, zu veranschaulichen oder mit Hinweisen zu versehen. Nach herrschender Lehre, können auch Audiovisuellezitate verwendet werden. Das Zitatrecht beschränkt sich somit nicht ausschliesslich auf Texte. Zitate müssen als solche erkennbar sein und sowohl die Urheberschaft, als auch die Quelle müssen jeweils unbedingt genannt werden.
SRF hat sich übrigens für die korrekten Quellenangaben bedankt.