Hallo Zusammen
Ich wohne mit meiner Mutter die Sozialhilfe bezieht in der gleichen Wohnung. Ich arbeite 100% und beteilige mich an den Haushaltkosten und diese sind dem Sozialamt bekannt. Trotzdem verlangt das SA seit diesem Jahr meine Einnahmen einzusehen,
genannt "Nachweis zu den laufenden Einnahmen", als Begründung haben sie folgendes angegeben:
"Damit wir prüfen können, ob und in welcher Höhe wir eine Entschädigung für die Haushaltsführung in Ihr Budget einrechnen können,brauchen wir folgende Unterlagen Ihrer Wohnparterin/ ihres Wohnpartners."
Bis zu diesem Jahr war es nie ein Problem, wir haben jeweils die Abgaben angegeben und die SA-Beraterin hat nie weitere Fragen gestellt. Leider hat diese aber im November 2019 gewechselt.
Meine Frage ist ob das SA berechtigt ist meine Unterlagen einzusehen und ob ich rechtlich verpflichtet bin diese einzureichen?
Nach mehrmaligen telefonischen Anfragen konnte das SA uns keinen treffenden Grund nennen, ausser das sie alles neu berechnen müssen. Ehrlich gesagt ist mir nicht ganz wohl dabei.
Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich im Voraus.