meinem mann ist ein Onkel verstorben er hat ein Brief bekommen das er Erbberechtigt ist seine Schwegerin vertröstet in immer wieder er müsse warten es noch nicht alles abgerechnet am September wirt es drei Jahre ist das normal

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  • @ampollahotel


    Ich persönlich war bei Erbteilungen involviert, als ich für ein Erbschaftsamt Aufträge bearbeitet habe für meinen ehemaligen Arbeitgeber. Vollkommen unkomplizierte Verhältnisse zum Teil und trotzdem benötigte es fast ein Jahr bis alles durch war.


    Ich erstellte auch Steuererklärungen für Erbengemeinschaften. Manchmal mehrere Jahre bis alles sauber erledigt war.


    Es wird immer eine Erbengemeinschaft gegründet. Zu dieser soll auch dein Mann gehören und sollte grundsätzlich informiert werden dürfen.


    War der Verstorbene selbständig? Hatte er Schulden? Hatte er Betreibungen? Hat er noch Steuerschulden usw.? Es gibt so vieles zu klären, zu erledigen bis das Geld verteilt wird, daher kann ich dir diese Frage so nicht beantworten.


    Hatte der Verstorbene ein Testament? Wenn ja, was steht dort drin?


    Es ist durchaus möglich, dass es so lange dauert.


    Ich gebe dir einen Tipp: lass deinen Mann beim Erbschaftsamt (Gemeinde, wo der Onkel bis zum Todestag gewohnt hat) die Informationen dort holen. Dein Mann muss nicht ,,abhängig“ sein von der Schwägerin, um zu seinen Informationen zu gelangen.


    Aber Aufpassen! Wenn er das Erbe annimmt, muss er auch die Schulden übernehmen. Manchmal lohnt sich das ganze Theater nicht.


    Aus persönlicher Sicht: mische dich lieber gar nicht erst in das Erbe deines Mannes ein. Er soll selber entscheiden, ob er dem nachgehen will oder nicht. Es ist SEINE Familie und wenn sich die Ehefrau in die Finanzen der Familie des Mannes oder umgekehrt, einmischt, kommt das am Ende selten gut. Wenn dein Mann bis heute nach 3 Jahren nicht auf dem Laufenden ist bezüglich seinem Erbe, interessiert es ihn vielleicht gar nicht so sehr.

  • bleibtstark


    Ich habe leider auch gerade etwas mit einer so leidigen Erbschaftsangelegenheit zu tun.


    Hatte bisher kaum je etwas mit Erbschaften zu tun. Und auch in diesem Fall geht es nicht um mich.


    Aber im konkreten Fall geht es darum, dass eine Erblasserin kein echtes Vermoegen mehr hatte. Nur noch etwas alten, aber gepflegten Hausrat. Funktional, aber auf einer Gant kaum soviel wert, um die Unkosten der Gant zu decken.


    Der Punkt ist nun, dass die Alleinerbin, jetzt den Hausrat aus der Wohnung rauemen muss. Dabei hat sie das Erbe ausgeschlagen.


    Nur laueft jetzt beim Erbschaftsamt ueberhaupt nichts. Waehrend der Mietzins in der ungenutzten Wohnung weiter laeuft.


    Und das ist eigentlich der Punkt um den es geht: Die Erblasserin hatte vor dem Tod kein Vermoegen mehr, aber auch keine Schulden.


    Schulden enstehen erst nach ihrem Tod. Und das hauptsaechlich deswegen, weil ihre Wohnung nicht gerauemt werden kann. Das Erbschaftsamt hat Monate nach dem Tod der Erblasserin kein Inventar aufgenommen. Und auch keine Anstalten gemacht, um die Wohnung zu raeumen.


    Damit kann der Vermieter der Wohnung die Wohnung nicht erneut vermieten. Er hat also jetzt einen Schaden.


    Wer ist letztendlich haftbar fuer diesen Schaden?


    Ich wuerde hier mal sagen... das Erbschaftsamt.


    Was sagt ihr dazu?

  • @marikowari


    Also als ich treuhänderisch solches bearbeitet habe, war es das oberste Gebot, zuerst alles räumen und Wohnung künden. Denn durch die eigenhändige Räumung hat man alles gleich in die Inventarliste nehmen können. Plötzlich kommt ein Bankbeleg hervor oder es kommt eine alte Steuererklärung hervor usw. Deswegen sollte man sofort selber vor Ort sein. Bei uns lief das ganz sauber ab. Wenn alles aufgenommen wurde, lässt man die Wohnung auflösen. Man ist verpflichtet, alles Erdenkliche zu tun, sodass das Inventar so schnell wie möglich steht und die Erben auch zu ihrem rechtmässigen Geld kommen und nicht das ganze Geld flöten geht, nur weil man zu lange wartet, Verträge zu künden.


    Man kündigt auch die Wohnung so schnell wie möglich, sodass nicht unnötig Geld verloren geht. Wir haben z.B. auch sofort Zeitschriftenabos usw. gekündigt, damit mehr Geld in die Erbmasse fliesst. Selbst bei ,,nur“ CHF 20 Abos z.B. haben wir uns darauf geachtet, rasch zu künden.


    Warum bei dem Dir vorliegenden Fall niemand sich um die Kündigung gekümmert hat, finde ich jetzt auch sehr fragwürdig.


    Ich finde jetzt keinen Artikel dazu, wer dafür haftbar gemacht werden kann, wenn nicht sauber gearbeitet wird seitens Erbschaftsamt.


    Aber wenn das Erbschaftsamt etwas verpeilt hat, sollte das Erbschaftsamt auch dafür zahlen meiner Meinung nach.


    Werde vielleicht noch etwas dazu finden. Wenn es treuhänderisch schief gegangen ist, dann ist ganz klar der Treuhänder dran zu nehmen, denn der arbeitet im Auftrag und hat seinen Auftrag nach Treu und Glauben zu erledigen und nicht 100 Jahre zu warten, um einen teuren Mietvertrag zu künden.

  • @BleibtSark


    Danke fuer die Antwort.


    In diesem Fall gibt es keinen Treuhaender.


    Die Erbin hat gegenueber dem Erbschafsamt erklaert, dass sie das Erbe nicht uebernehmen will, respektive kann.


    Den Vermieter hat sie ueber die Situation sofort informiert. Also eine informelle Kuendigung ausgesprochen. Der Vermieter ist hier entgegenkommend. Aber ein Dauerzustand kann es so nicht sein.


    Seitens des Erbschaftsamtes wurde die Erbin informiert, dass sie nichts aus der Wohnung entfernen darf. Sonst wuerde sie sich hier strafbar machen.


    Die Erbin kann es sich nicht leisten, auf ihre Kosten ein Moebellager etc zu mieten, um das Inventar dort einzulagern. Und selbst wenn sie das noch koennte... duerfte sie das wohl nur via Erbschaftsamt machen lassen.


    Denn gemaess deren Auskunft... darf sie ja nichts aus der Wohnung entfernen (lassen).


    Ich kann und will hier nicht auf Details eingehen.


    Meine Frage ist: Wie lange darf sich das Erbschaftsamt Zeit lassen, um den Fall zu bearbeiten, waehrend hier Kosten auflaufen. Und wer muss letztlich die aufgelaufenen Kosten tragen?

  • @marikowari


    Ach so! Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe:


    Es ist eine Alleinerbin und sie weiss noch nicht, ob sie das Erbe ausschlagen soll?


    Innert 1 Monat muss sich jeder Erbe entscheiden nach der Auferlegung des Inventars, ob er das Erbe annimmt oder nicht. Die Erbin möchte aber nicht?


    Sie kann innert 3 Monaten (Ausschlagungsfrist) die amtliche Liquidation verlangen. Das ist im Art. 593 ZGB geregelt.


    Die Behörde liquidiert, also verwandelt alle Sachen in der Wohnung in Geld um. Mit diesem Geld werden alle Schulden getilgt, das, was übrig bleibt, gehört dann der Alleinerbin.


    Sogar der Vermieter könnte diese amtliche Liquidation verlangen (Art. 594 ZGB)


    Wenn die Erbin das Erbe jedoch wirklich nicht möchte, muss sie die Erbschaft ausschlagen. Dann haftet sie auch nicht für die Erbschaftsschulden.

  • marikowari


    P.S. Die Erbin soll wirklich nichts anfassen in der Wohnung, denn wenn sie sich etwas aneignet dort, könnte ihr Recht auf Ausschlagung der gesamten Erbschaft verwirken!


    Je nach dem könnte es ganz blöd für die Erbin enden, schon nur wenn sie aufgrund emotionalem Wert etwas aus der Wohnung zur Erinnerung an die verstorbene Person mitnimmt und das Erbschaftsamt es merkt. Sie müsste dann bei einem Verlustüberschuss die Schulden übernehmen und das ist sicher nicht so lustig für die Erbin, wenn sie eigentlich mit der Erbschaft gar nichts zu tun haben will.

  • bleibtstark


    Danke fuer die Antwort.


    Die Sache ist noch deutlich komplizierter, aber ich wollte die Frage einfach halten. Damit es in etwa auch zu der Frage von ampollahotel passt.


    Aber so weit sind wir inzwischen auch.


    Die Frage ist / war, wie lange sich das Erbschaftsamt hier Zeit dafuer nimmt.


    Der Vermieter kann in dieser Zeit die Wohnung nicht weiter vermieten. (Er war mit dem schon lange verstorbenen Vater der Erbin befreundet. Sie moechte nicht, dass er da einen grossen Schaden erleidet).


    Heute Morgen habe ich gerade noch erfahren, dass jetzt nach ueber 4 Monaten das Inventar auferlegt wurde. Die Erbin will ausschlagen. Sie lebt getrennt von ihrem Ehemann. Dieser weigert sich mit zu unterzeichnen.


    Sie wird deshalb wohl durch das Gericht klaeren muessen. Art. 230 ZGB. Da kann alles noch lange dauern.

  • bleibtstark


    Ich bin einig mit dir, dass ich auch zuerst eine Mediation versuchen wuerde. In diesem Fall aussichtslos.


    Der Mann ist ist psychisch krank. Wurde gegenueber Frau und Kindern mehrmals gewalttaetig. Zuletzt so dass sie mit den Kindern fliehen musste.


    Nach einer recht dramatischen Flucht zurueck in die Schweiz, lebte sie bei der zwischenzeitlich verstorbenen Mutter. Sie kann aber nicht die ganze Miete fuer das Haus bezahlen.


    Und daher muss sie entweder da raus und eine andere Wohnung finden, welche sie bezahlen kann, oder muss wenigstens die jetzt ungenutzten Raueme untervermieten koennen. Bis jetzt hat sie keine guenstigere Wohnung gefunden. Was auch ausgesprochen schwierig sein duerfte, bei den allgemein ueblichen Mitzinsen in der Region.


    Sie ist hier in einer echten Zwickmuehle. Der grosse Verlierer ist am Ende wohl der Hausbesitzer. Dieser Freund der Familie ist der Erbin so gut wie moeglich beim Mietzins entgegengekommen. Aber auf lange Dauer geht das auch nicht.


    Daher eben meine Frage... wie lange koennen sich die Aemter (inkl. Gericht) Zeit lassen, um solche Faelle zu behandeln?


    Aber wahrscheinlich ist das eine recht hypothetische Frage.


    PS: Ich moechte den Thread von ampollahotel nicht weiter benutzen, um ueber diesen Fall zu diskutieren. Auf die Frage der Fragestellerin, weiss ich eben auch keine Antwort.

  • @marikowari


    Solange der Vermieter sie in der Wohnung lässt mit den Kindern der verstorbenen Mutter, haben die Behörden hier nichts zu sagen. Das ist die Entscheidung des Vermieters. Wenn er so nett ist und sie vergünstigt wohnen lässt, ist das super für sie und hat mit den Behörden nichts zu tun.


    Es ist jedoch Sache der Behörden, das persönliche Wohnungsinventar der Verstorbenen in die Erbmasse aufzunehmen und das Erbe zu verteilen. Soweit ich dich richtig verstanden habe, hat der getrennt lebende Ehemann der Tochter seine Unterschrift jedoch nicht abgegeben. Die Tochter sollte keine Fristen verstreichen lassen, denn wenn er so gewalttätig war, würde ich nicht mehr auf einen friedlich Weg bauen wie einen Mediator, sondern direkt beim Zivilgericht seine Unterschrift verlangen, denn wenn er keinen vernünftigen Grund angeben kann, warum er seine Unterschrift nicht setzen will, sträubt er sich nur, um ihr zu schaden. Und dann wird es über seinen Kopf weg entschieden beim Gericht.


    Furchtbar solche Geschichten. Er erpresst sie. Dabei denkt er wohl keine Sekunde an das Wohl der Kinder.


    Die Frau soll sich ans Sozialamt wenden und ihre Geschichte dort deponieren. Die werden ihr hoffentlich helfen. Kann nicht sein, dass eine Frau Angst haben muss, mit ihren Kindern bald obdachlos zu sein. Sie muss ja nicht für immer beim Sozialamt sein. Einfach für ein Paar Monate zur Überbrückung. Wenn sie einen Job hier findet und eine Wohnung, soll sie unbedingt beim Zivilgericht eine Unterlassungsklage einreichen, sodass sich ihr Mann ihr nicht mehr nähern darf und wenn er das weiter tut, kann er verhaftet werden. Mit solchen Männern ist echt nicht zu spielen. Spreche aus eigener Erfahrung. Wünschte, ich wäre von Anfang an radikaler gewesen, dann hätte ich heute weniger Probleme im Leben.

  • bleibtstark


    Ja. Der Vermieter ist etwas engegenkommend. Aber wie lange er das kann und will ist eine andere Frage.


    Und hier zeichnet sich eben noch ein langwieriger Prozess ab.


    Es ist recht eindeutig klar, dass sie hier zum Gericht muss. Was wiederum eine zusaetzliche Belastung fuer sie ist.


    Seit sie fliehen musste, ist sie mittellos. Daher praktisch seit ihrer Ankunft in der Schweiz sowieso schon beim Sozialamt. In der Zwischenzeit hat sie zumindest eine Teilzeitstelle gefunden. Aber das Einkommen reicht nicht aus, um alle Kosten zu bezahlen. Die KESB ist auch sowieso involviert. Ihre Flucht in die Schweiz ist schon etwas laenger her. Was da alles genau laeuft, weiss ich nicht. Ich weiss nur, dass sich hier die Schweizerische Auslandsvertretung darum bemueht. Hier ist aber auch nicht mit schnellen Resultaten zu rechnen.


    Ich versuche, die die Frau und die Kinder moralisch etwas zu stuetzen, so gut ich kann. Aber bei den juristischen Dingen, muss ich passen. Hier ist so ziemlich Alles etwas sehr Neuland fuer mich.


    Mir ist es hier noch das Wichtigste, dass sie psychisch stabil ist. Also wieder etwas "Normalitaet" in ihr und Leben und das der Kinder einkehrt. Hier macht der kleine Junge gerade noch viel Sorgen.


    Aufgrund der traumatischen Erlebnisse frage ich in der Regel auch nicht bei ihr nach, was gerade wie laeuft auf der juristischen Seite. Sondern warte darauf, bis sie von sich aus mit mir darueber sprechen will. Und dann hoere ich meistens einfach mal zu. Ich bin auch kein ausgebildeter Psychiater, oder Therapeut. Sie und die Kinder sind in Behandlung und das ueberlasse ich den Profis.

  • @marikowari


    Die Arme! In solchen Momenten wünscht man sich, einfach zaubern zu können und ihre Probleme wären weg, gell. Die vom Sozialamt sollen ihr helfen, eine Wohnung zu finden. Wenn sie Schweizerin ist und in die Schweiz zurück fliehen musste wegen dem Mann, müssen sie ihr sowieso ohne wenn und aber helfen, vor allem, wenn Gewalt im Spiel ist. Wieso sie immer noch in der Wohnung der verstorbenen Mutter ausharren muss, verstehe ich jetzt nicht. Aber ich kenne auch nicht alles über sie. Aber wenn die KESB schon involviert ist, müssten die ihr auch unter die Arme greifen und schauen, dass sie eigenständig mit ihren Kindern möglichst leben kann. (Aber eben...MÜSSTEN... manchmal geht’s erst recht die Abwärtsspirale runter, wenn mal die KESB involviert ist) Hoffe jetzt nur, bei ihr ist es nicht so und sie hat vernünftige Leute um sich bei den Behörden. Sie hat einen Teilzeitjob, super! Sie darf jetzt nur den Mut nicht verlieren und zusammen mit Sozialarbeitern, Lebensberatern, Freunden, Dir usw. schauen, dass sie im Leben vorwärts kommt mit den Kindern und nicht irgendwo stecken bleibt mit ihrer Familie ,,nur“ wegen der furchtbaren Erfahrung mit dem Ex. Ich höre jetzt auf, dich vollzutexten. Muss mir Creme ins Gesicht schmieren. Hab bisschen Sonnenbrand wegen dem Homeoffice heute auf der Terrasse ;-)) und stimmt, der Thread ist jetzt bisschen abgeschweift.

  • @BleibtStark


    Verstehst du jetzt etwas, weshalb mir Rechtsmethodik... etwa vorbeigeht. Es gibt hoehere Prioriataeten.

  • @BleibtStark


    Sie muss in der Wohnung noch deshalb ausharren, weil sie keine Guenstigere finden kann. Welche dann allenfalls vom Sozialamt auch bezahlt wuerde, wenn sie selbst nicht kann.


    Die Frau ist jetzt 57 Jahre alt... dass sie ueberhaupt so schnell noch einen Job finden konnte, ... sagt wohl auch noch etwas ueber sie aus.


    Das ist nicht der Typ, welche "Sozialfallkarriere" machen will!

  • bleibtstark


    Die vom Sozialamt sollen ihr helfen, eine Wohnung zu finden.


    Die vom Sozialamt tun hier gar nichts. Das ist der Zustaendigkeitsbereich des Empfaengers. Nebst Bewerbungen auf Stellen zu machen, welche es derzeit garantiert nicht gibt.


    Ich versuche ihr hier noch etwas abzunehmen. Hier sind meine Moeglichkeiten aber auch sehr beschraenkt. (Wohnungsmarkt durchsuchen... zum Beispiel).