Die Ergänzungsleistungen werden solange die Drittabtretung der SHB nicht aufgehoben wird, weiterhin an die Sozialhilfebehörde gehen. Die Überweisung der EL wird jeweils in der 1. Woche des Monats erfolgen.
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RE: Meine EL geht an das Sozialamt , ist das rechtens
@Facci67
Ich benötige von Ihnen mehr Angaben um beurteilen zu können, ob die Auszahlung der Ergänzungsleistungen an die Sozialhilfebehörde rechtens ist oder nicht und ob Sie etwas dagegen machen können. Wo steht das, was Sie in Ihrer Frage erwähnt haben beziehungsweise wer sagt das? Ist das nur eine Ankündigung, was in Zukunft gemacht wird oder wurden bereits nicht nur die Nachzahlung der Ergänzungsleistungen für die Vergangenheit weil ein rückwirkender Anspruch auf…
Ich benötige von Ihnen mehr Angaben um beurteilen zu können, ob die Auszahlung der Ergänzungsleistungen an die Sozialhilfebehörde rechtens ist oder nicht und ob Sie etwas dagegen machen können. Wo steht das, was Sie in Ihrer Frage erwähnt haben beziehungsweise wer sagt das? Ist das nur eine Ankündigung, was in Zukunft gemacht wird oder wurden bereits nicht nur die Nachzahlung der Ergänzungsleistungen für die Vergangenheit weil ein rückwirkender Anspruch auf…