Stundenlohn & Kurzarbeit

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  • Eine Freundin von mir hat im November bei einem Grossverteiler im Restaurant als Stundenlöhnerin angefangen zu arbeiten. November bis Februar hat sie jeweils 80 - 90 h pro Monat gearbeiter. Im März waren es rund 40 h, danach wurde das Restaurant aufgrund Corona geschlossen.



    Hat sie Anspruch für Kurzarbeitsentschädigung (basierend auf die 80 - 90 h pro Monat)?

  • nix


    Falls die Freundin im Stundenlohn auf Abruf angestellt war, hat sie eher keinen Anspruch auf Entschaedigung.


    Zumindest ist mir selbst etwas Derartiges nicht bekannt.


    Bin gerade in der gleichen Situation. Normalerweise wuerde ich jetzt um diese Jahreszeit auch so einen Job machen. Wegen Corona alles abgesagt.


    Kurz gesagt .... ich werde nicht abgerufen. Also auch kein Lohn.


    Falls die Freundin aber einen feste Anstellung hat, welche auf Stundenlohnbasis abgerechnet wird, ist die Sachlage allenfalls anders. Ich weiss dazu nicht Bescheid.

  • nix


    Dann waere es wohl moeglich, dass ihre Freundin hier doch einen Anspruch auf Entschaedigung hat.


    Die Voraussetzung dafuer duerfte sein, dass eben ein festes Arbeitsverhaeltnis im Sundenlohn und auf Abruf vorliegt. genauer gesagt hier eigentlich eine unbefristete Anstellung gegeben ist.


    In meinem Fall ist das nicht gegeben. Die Anstellung ist jeweils Projektbezogen. Ist das Projekt beendet ist auch die Anstellung beendet.