Eine Freundin von mir hat im November bei einem Grossverteiler im Restaurant als Stundenlöhnerin angefangen zu arbeiten. November bis Februar hat sie jeweils 80 - 90 h pro Monat gearbeiter. Im März waren es rund 40 h, danach wurde das Restaurant aufgrund Corona geschlossen.
Hat sie Anspruch für Kurzarbeitsentschädigung (basierend auf die 80 - 90 h pro Monat)?