Ist es möglich ein Arbeitsmittel vor der Gründung einer GmbH zu beschaffen ?

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  • Hallo zusammen
    Ich bin gerade dabei eine GmbH zu gründen und dazu benötige ich unter anderem ein Arbeitsmittel (Laptop). Leider dauert es noch einige Wochen/Monate bis wir die GmbH gründen können und nun wollte ich fragen ob es möglich wäre das Arbeitsgerät vorher zu beschaffen und dann sinnvoll ans Stammkapital anzurechnen.


    Mir ist die Möglichkeit mit dem Sachwert bekannt. Dabei würde ich jedoch gerne auf ein teures Revisionsunternehmen verzichten...
    Kennt jemand vielleicht eine sinnvolle Möglichkeit das Arbeitsgerät vorher zu beschaffen und den Wert davon dann im Stammkapital einzubeziehen ?


    Vielen Dank im voraus.

  • Nico_test04


    Es ist schon moeglich hier Sachwerte vor der Gruendung der GmbH zu beschaffen. Und danach mit Sachuebernahmevertrag in die Aktiven der Firma zu integrieren.


    Ist aber "Buchhalterisch" so recht aufwaendig.


    Ich bin mit dem neuen Aktienrecht nicht vertraut. Meines Wissens ist in einer GmbH eine Revisionstelle nicht zwingend vorgeschrieben. (Respektive Umsatzabhaengig).


    Fuer mich ist aber fraglich, ob ein Laptop ueberhaupt "Aktiviert" werden soll. Da muesste das ein recht teures Geraet sein.


    Es besteht die Moeglichkeit kleinere Auslagen vor der Gruendung in der Eroeffnungsbilanz zu beruecksichtigen.


    Besprich das doch mit einem versierten Buchhalter, welcher sich mit den gegenwaertigen Vorschriften auskennt.

  • Nico_test04


    Also wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe, muessten Anschaffungen fuer Arbeitsgeraete, welche mehr als 1000 CHF kosten ... aktiviert und entsprechend abgeschrieben werden.


    Hier stellt sich noch eine andere Frage:


    Wenn das Arbeitsgeraet ausschliesslich dir zu Verfuegung steht, kann das buchhalterisch auch noch anders gehandhabt werden.


    Im Prinzip kannst du hier fuer dieses Geraet eine Verguetung seitens der Firma erhalten. Das bedeutet konkret, dass das persoenliche Arbeitsgeraet nicht im Besitz der Firma ist, sondern in deinem Besitz. Du aber dafuer eine Verguetung bekommst, weil du es zuerst mal aus deinem Sack bezahlt hast. Aber ohne diesem Geraet deine Arbeit nicht machen kannst.


    Besprich das doch auch mit einem versierten Buchhalter / Controller/ Treuhaender. Ich bin ueber die aktuellen Vorschriften in der Schweiz nicht ausreichend im Bilde, als dass ich dir hier verlaessliche Informationen liefern kann.


    (Ich bin seit rund 20 Jahren Auslandschweizer).

  • Palm 2203


    Danke fuer die weiteren Erlaeuterungen.


    Wie gesagt, mein Wissen dazu ist etwas veraltet.


    Ich bin aber der gleichen Ansicht betreffend EDV-Geraeten. Die Abschreibung ist hier mittlerweile gnadenlos geworden. Etwas salopp ausgedrueckt... einmal gebraucht.... bestenfalls noch die Haelfte wert. (Liquidationspreis).


    Arbeitsgeraete welche ausschliesslich zur persoenlichen Verfuegung standen, aber zur Berufsausuebung unabdingbar notwendig waren, konnten frueher problemlos ueber eine Pauschale verguetet werden. Jedenfalls habe ich das so in Erinnerung. Aber behaupten will ich das jetzt nicht. Denn in meiner Firma kam das so nicht vor.

  • Nico_test04


    Ich wuerde sagen: Ja.


    Es gibt da noch eine andere Frage zu klaeren....


    Wer arbeitet denn vor der Gruendung einer Firma mit Arbeitsmitteln der Firma?


    Und wie wird diese Person denn fuer seine Arbeit bezahlt?


    Derartige Vorarbeiten fuer eine Firmengruendung, welche durch eine Mietglied der Geschaeftsleitung, oder durch eine externe Person erbracht werden, koennen in den Gruendungskosten beruecksichtigt werden.


    Fuer derartige Arbeiten wird aber nornalerweise kein neuer Laptop benoetigt. Dass ein Betrieb produktive Arbeiten vor der Gruendung ausfuehrt, ist schon etwas ungewoehnlich.

  • @Palm2203


    Es braucht für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Revisionsstelle, weil gemäss Artikel 777c Absatz 2 Ziffer 3 OR bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) für die Leistung und die Prüfung der Einlagen die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar sind. Wie man den Titeln von Artikel 635 OR und von Artikel 635 OR und den Untertiteln unter diesen beiden Artikeln entnehmen kann, besteht die Prüfung der Einlagen aus dem a. Gründungsbericht und der b. Prüfungsbestätigung. Die Prüfungsbestätigung muss durch einen zugelassenen Revisor erfolgen.



    Achtundzwanzigster Titel:6 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung



    Art. 777c G. Gründung / IV. Einlagen


    IV. Einlagen


    1 Bei der Gründung muss für jeden Stammanteil eine dem Ausgabebetrag entsprechende Einlage vollständig geleistet werden.


    2 Im Übrigen sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar für:

    1.
    die Angabe der Sacheinlagen, der Sachübernahmen und der besonderen Vorteile in den Statuten;
    2.
    die Eintragung von Sacheinlagen, Sachübernahmen und von besonderen Vorteilen ins Handelsregister;
    3.
    die Leistung und die Prüfung der Einlagen.


    Art. 818 C. Revisionsstelle


    C. Revisionsstelle


    1 Für die Revisionsstelle sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar.


    2 Ein Gesellschafter, der einer Nachschusspflicht unterliegt, kann eine ordentliche Revision der Jahresrechnung verlangen.



    Sechsundzwanzigster Titel:2 Die Aktiengesellschaft



    Art. 6351F. Gründung / III. Einlagen / 3. Prüfung der Einlagen / a. Gründungsbericht


    3. Prüfung der Einlagen


    a. Gründungsbericht


    Die Gründer geben in einem schriftlichen Bericht Rechenschaft über:

    1.
    die Art und den Zustand von Sacheinlagen oder Sachübernahmen und die Angemessenheit der Bewertung;
    2.
    den Bestand und die Verrechenbarkeit der Schuld;
    3.
    die Begründung und die Angemessenheit besonderer Vorteile zugunsten von Gründern oder anderen Personen.


    Art. 635a1F. Gründung / III. Einlagen / 3. Prüfung der Einlagen / b. Prüfungsbestätigung


    b. Prüfungsbestätigung


    Ein zugelassener Revisor prüft den Gründungsbericht und bestätigt schriftlich, dass dieser vollständig und richtig ist.


    Bundesgesetz über die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) (OR):



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19110009/index.html


    Muster des Handelsregisteramts des Kantons Zürich für eine Prüfungsbestätigung der Revisionsstelle welche die Gründung einer GmbH prüft:



    https://hra.zh.ch/dam/justiz_i…bestaetigung-beispiel.pdf

  • Es geht darum das ich bei einer Firma angestellt bin und dieses Start up nebenbei führe - somit würde ich gerne Konzepte, Mockups usw.. auf einem anderen Arbeitsgerät erarbeiten (nicht auf meinem Firmenlaptop).

  • Mir ist es auch aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt, denn grundsätzlich gilt, dass alles was auf diesem Gerät entwickelt wird gehört der Firma, bei der ich angestellt bin. So wurde mir das zumindest einmal mitgeteilt

  • Uns stellt sich noch eine andere Frage bezüglich der Gründung.


    Ist es noch möglich ein Auto nach Eurotax Ankaufspreis als Geschäftswagen in das Stammkapital einzubinden ? (wäre wieder ein Sachwert)


    Oder wie sieht das bei Autos aus ?

    Ich bedanke mich wieder im voraus :)

  • Nico_test04


    Ja. Auch ein Auto kann als Sachwert in die GmbH uebernommen werden.


    Aber beachte, dass @Sozialversicherungsberater recht hat, wenn er einwendet, dass der Wert von Sacheinlagen von einem unabhaengigen und zugelassenen Revisor geprueft werden muss. Und dieser uebernimmt wahrscheinlich nicht einfach den Eurotaxwert. Er wird wohl wissen wollen, was das Auto real fuer einen Marktwert hat. Dieser kann stark vom Eurotaxwert abweichen.

  • Nico_test04


    Ich kann dir helfen, auch gratis.


    Du kaufst das Gerät, buchst es ein über dein Kontokorrent bei der Gesellschaft. Bei solchen kleinen Beträgen gibt‘s gemäss persönlicher Erfahrung kein Theater. Es ist den Behörden auch klar, dass du arbeiten musst und nicht warten kannst bis alles Administrative durch ist.


    Die Revisionsstelle würde da auch nicht gross meckern. Ausserdem wärst du keiner ordentlichen Revision unterstellt, da du erstmal noch nicht so viele Mitarbeiter hast! Bei einer eingeschränkten Revision wird es sehr wahrscheinlich nicht ,,wesentlich“ sein.


    Ob du eine Revisionsstelle überhaupt benötigst, hängt von der Anzahl Vollzeitstellen ab und vom Umsatz. Kleinbetriebe verzichten i.d.R. Das ist das sogenannte ,,Opting out“. Du kannst dich aber auch freiwillig unterstellen, das wäre dann das ,.Opting in“. Das ist aber nur ,,interessant“, wenn du nach Aussen ,,gut“ dastehen willst wie z.B. wenn du mit deiner Firma an die Börse gehst.

  • Vielen Dank :) Ja ich werde noch ziemlich Zeit investieren um mich vernünftig zu informieren, dann wird das wohl schon klappen.

  • Ich schätze jede Hilfe sehr - ist heute nicht mehr selbstverständlich. Ich bin eigentlich der Meinung, dass so ein Forum genau dazu dienen soll Tipps und Informationen zu teilen (auch bei solchen Fragen).

  • @Nico_test04


    Sorry, hab mich vertippt. Man sollte nicht laufen und schreiben gleichzeitig ;-).


    DAS wollte ich sagen: Es gibt für jedes Jahr ein neues Merkblatt bei der ESTV.


    Hier der Link für 2019 als Beispiel:


    https://www.estv.admin.ch/dam/…d.pdf/2-167-DV-2019-d.pdf


    Aus Sicht deiner GmbH wäre das Kkrt. eine Schuld Dir gegenüber, da du ja für das Gerät bezahlt hast. Also verzinst du es z.B. für das Jahr 2019 mit 3% pro Jahr bis zu 1 Mio. Ab 1. Mio. ist es dann nur noch 1%. Diese %-Sätze sind schon seit einigen Jahren unverändert geblieben.


    Ist aber nicht so wild, wenn du es mal vergisst, da Passiv und du kleine Beträge hast i.d.R. im ersten Jahr, nehme ich an bis du endlich auf den GmbH-Blättern Rechnung stellen kannst/Gründung durch ist.


    Aber nicht übertreiben mit den Ausgaben, sonst kann es schnell zu einer verdeckten Gewinnausschüttung kommen, wo du dann auch noch die Verrechnungssteuer darauf plus eine Busse von mindestens CHF 5‘000 abdrücken müsstest. :-/


    Die MWST würde ich an deiner Stelle im Auge behalten.Du bekommst nach der Gründung eine UID-Nr. Kannst du im Handelsregister auch online jederzeit abrufen mit deinen gesamten Handelsregistereintrag unter Zefix.ch :)


    Mit dieser musst du dich bei der Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn dein Umsatz CHF 100‘000 bereits im ersten Jahr erreichen sollte. Du darfst damit dann die MWST bei deinen Kunden in Rechnung stellen, kannst dafür die MWST von deinen Ausgaben (Vorsteuer) zurückholen. 4 Mal jährlich musst du die MWST-Abrechnung ausfüllen (oder 2 Mal, je nach Abrechnungsmethode) und an die ESTV senden, den allfälligen MWST-Überschuss an die ESTV überweisen. Denn der Bund lebt nicht umsonst zu 1/3 Dank der Mehrwertsteuer! :)


    Aktiv-Darlehen oder Kontokorrente (Guthaben Dir gegenüber als Privatperson) werden eher angeschaut von den Steuerbehörden nach Erstellung der Steuererklärung.


    Und was sind schon 3% bei einem Gerät, das ein paar tausend Franken kostet. Da lohnt sich fast der Aufwand nicht, den Zins überhaupt zu berechnen und zu verbuchen. Schlimmstenfalls gibt es eine Aufrechnung beim Gewinn und Kapital. Wenn du einen Verlust machst im ersten Jahr, kann es dir für‘s erste egal sein und der Kapitalzinssatz ist sowieso bei allen Kantonen nur gering.


    Die Steuerreform lässt grüssen. Ab 2020 profitieren sowieso die Unternehmen grundsätzlich schweizweit bei den Steuern.


    Aber natürlich sollte man sich schon darauf achten und es nicht zur Gewohnheit machen in den Folgejahren. Auch ist immer der Betrag ausschlaggebend. Aber auch die Steuerverwaltungen werden bei dir kein Detail bestellen oder bei dir sonst nachfragen, wenn es sich um Kleinstbeträge handelt. Sie werden Dir wahrscheinlich einfach für die Zukunft in der Steuerveranlagung ein Kommentar hinterlassen.


    Je nach Veranlager entscheiden die auch oft willkürlich, aber ich habe jetzt persönlich nie die Erfahrung gemacht, dass einer sich ,,blöd“ anstellt wegen Kleinstbeträgen und ich arbeite nun seit 15 Jahren in der Branche.


    Aber ich würde dir auf jeden Fall raten, einen Treuhänder oder Buchhalter zu engagieren, der deinen ersten Abschluss schon bereits schön sauber erstellt. Wenn der sauber ist, ist die Steuererklärung easy und kannst diese locker auch selber machen mit gesundem Menschenverstand. Bei der Steuererklärung kannst du eher sparen als beim Abschluss, würde ich sagen.


    Ich empfehle sowieso immer, selber alles schön vorzubereiten und dann kurz im ersten Jahr um Kosten zu sparen von jemand Erfahrenem kontrollieren zu lassen, dem du aber auch vertrauen kannst. Geh nicht zum x-beliebigen Treuhänder/Buchhalter. Da machen viele den Fehler, denn letztendlich haftest DU für die Fehler in erster Linie, da DU den Abschluss und die Steuererklärung unterschreibst.


    Es muss jemand sein mit mindestens Eidgenössischem Fachausweis. Denn nur die haben einen geschützten Titel und verkleckern Dir keinen Mist, den du nachher alleine ausbaden musst. Der kostet vielleicht CHF 80-100 pro Stunde, aber zum alles Aufgleisen, wäre es sicher nicht schlecht.


    Ich würde dir gerne helfen, aber bin im Moment im Anstellungsverhältnis und darf nebenan nix machen und muss ausserdem noch meinen Fachausweis in einem Jahr fertig abschliessen :-).


    Viel Glück! Melde dich doch gerne in einem Jahr spätestens wieder! ;-)))) Nein, es ist keine Eigenwerbung. Ich ,,berate“ hier grundsätzlich nur zu Übungszwecken erstmal. An der Prüfung muss ich‘s nämlich auch können.


    Ich finde es immer spannend, Menschen zu begleiten ab der Gründung bis zum mega Erfolg.


    Ich denke, auch ganz wichtig ist, dass du in Sachen Sozialversicherungen nichts verpasst!


    Das ist jetzt etwas, wo viele Menschen, welche selber die Hand anlegen wollen, um zu sparen, ständig reinlaufen und es dann bereuen, dass sie nicht jemand Professionelles geholt haben von Beginn weg.


    Hier im Beobachter wirst du bestimmt vereinzelt Antworten finden, aber auf die Dauer ist es bestimmt keine gute Idee, wenn du sozusagen alles über Internetrecherchen machst.


    Lege ich dir jetzt einfach an‘s Herz!


    Finde es mega mutig, wenn jemand den Schritt wagt, eine eigene Firma zu gründen, aber eben, es ist halt schon auch mit viel Vorsicht zu geniessen und irgendwann ist man so sehr mit dem Administrativen beschäftigt, dass man gar keine Zeit mehr hat, sich um sein eigentliches Kerngeschäft zu kümmern.


    Daher spare lieber nicht am falschen Ort! Wenn du es in gute Hände gibst, hast du viel weniger Sorgen und sparst langfristig viel Geld und Nerven, als wenn alles selber versuchst zu machen und dann noch Bussen, Verzugszinsen und schlimmstenfalls Nach- und Strafsteuern zahlen musst.


    Im Alleingang schaffst du es ohne entsprechende Ausbildung nicht. In meiner Klasse gibt‘s auch 2, die einfach die Ausbildung machen, damit sie ihren Betrieb selber führen können. Kostet aber auch viel Gel die Ausbildung. Plus musst du die Praxis mitbringen. Daher sehr sehr schwierig, lieber jemanden engagieren. Vielleicht kennst du in deinem Umfeld einen Treuhänder. Das wäre am Besten! Ansonsten suche jemanden aus deinem Kanton oder gar deiner Gemeinde, denn viele Treuhänder berechnen Dir auch den Reiseweg. Und der Treuhänder in der eigenen Gemeinde/Kanton kennt sich mit deinem Kanton am besten aus und kennt vielleicht den einen oder anderen Trick, kennt vielleicht die Gewohnheiten eines bestimmten Veranlagers... es bringt daher nicht nur das Fachwissen hier etwas, sondern auch oft ganz einfach das Know-how ;)