Private Parkbusse auf Besucherparkplatz - Verbotstafel nicht vollständig korrekt

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  • Hallo Zusammen


    Am Wochenende habe ich eine Umtriebsentschädigung von 50.- erhalten, weil ich bei einer Freundin in Zürich auf dem Besucherparkplatz parkiert habe. Neuerdings muss der Mieter den Besuch online anmelden, was wir auch gemacht haben. Allerdings 2h zu wenig - daher die "Busse". Nun habe ich die Verbotstafel studiert. Dort steht ganz klar, dass Besucher der Liegenschaft berechtigt sind während der gesamten Dauer des Besuchs dort zu parkieren. Es steht NICHTS von einer online Registrierung. Meiner Mienung nach ist das widerrechtlich - oder wie ist das?

  • and_rea_26


    Das Schild müsste ein richterliches Parkverbot beinhalten. Dann darf man anzeigen und erst dann bezahlst du eine Busse. Was steht denn genau auf dem Schild?


    Die online Registrierung müsste in den Bestimmungen zum Mietvertrag stehen oder gleich direkt im Mietvertrag. Wenn es auch nicht mal in der Hausordnung steht, dürfte man nicht büssen.


    Wenn man nur kurz dort parken darf und es online angemeldet werden muss, könnte es schon sein, dass gebüsst wird, wenn man den ganzen Tag das Fahrzeug dort stehen hat, es aber nur für wenige Stunden angemeldet hat. Aber es muss irgendwo stehen, dass das so gehandhabt wird.