Hallo Zusammen
Am Wochenende habe ich eine Umtriebsentschädigung von 50.- erhalten, weil ich bei einer Freundin in Zürich auf dem Besucherparkplatz parkiert habe. Neuerdings muss der Mieter den Besuch online anmelden, was wir auch gemacht haben. Allerdings 2h zu wenig - daher die "Busse". Nun habe ich die Verbotstafel studiert. Dort steht ganz klar, dass Besucher der Liegenschaft berechtigt sind während der gesamten Dauer des Besuchs dort zu parkieren. Es steht NICHTS von einer online Registrierung. Meiner Mienung nach ist das widerrechtlich - oder wie ist das?