Aussageverweigerungsrecht

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  • Ich wäre dankbar, wenn ich zum vorliegenden Fall Antworten bekommen könnte.


    Mein (damals Noch-) Ehemann hat mich im Jahre 2010 um einen stattlichen Geldbetrag „erleichtert“, und flüchtete zuerst nach Rumänien, 2002 dann nach Deutschland. Natürlich habe ich Anzeige erstattet. Er ist in der Schweiz ausgeschrieben, die Verjährung ist 2025.


    Ich habe der Staatsanwaltschaft immer wieder Infos über seinen Aufenthaltsort etc. gegeben, aber scheinbar interessierte das niemand. Die Akten waren bei meiner Akteneinsicht im Sommer 2019 auf dem Stand von 2010…. Im November 2019 stellte sich dann heraus, dass mein Ex vom EDA einen neuen Pass ausgestellt bekam (ja, trotz Ausschreibung) und ich verlangte, dass nun endlich etwas unternommen werde, denn nun sei sein Aufenthaltsort offiziell bekannt. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt das Amtsgericht in Deutschland beauftragt, ihn vorzuladen und zu befragen. Und es kam, wie ich schon vermutete: Er nahm vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und liess durch seinen Anwalt ausrichten, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen kann und belegte dies mit einem Attest.


    Was passiert jetzt? Wird die Staatsanwaltschaft weitermachen, bzw. könnte es auch zu einer Verurteilung in Abwesenheit kommen? Oder wird die Staatsanwaltschaft die Akten wieder ins Regal legen und warten, bis er in der Schweiz angehalten werden würde, was ja niemals der Fall sein wird? Kommt er so wirklich um eine Bestrafung rum?


    Vielen Dank für Eure Antworten.

  • elkashira


    Ich kann deine Frage nicht beantworten.


    Doch etwas scheint mir unschluessig zu sein. Der Exmann hat einen Rechtsanwalt, welcher ihn vertritt. Ich nehme an mit entsprechender Vollmacht. Weshalb laedt das Amtsgericht nicht den Anwalt vor, um ihn zur Sache zu befragen?


    Und zweitens frage ich mich, was denn der Exmann fuer ein Aussageverweigerungsrecht hat. Nach meinem Wissen kann man sich darauf berufen, um nicht gegen seine Familie aussagen zu muessen. Der Exmann gehoert aber wohl nicht mehr zur Familie.


    Was die Staatsanwaltschaft weiter tun wird, weiss ich nicht. Aber im Prinzip waere es wohl moeglich einen Taeter in Abwesenheit zu verurteilen. Zumindest wenn sein Anwalt vor Gericht erscheint.


    Ich kenne mich mit dem Schweizer Strafrecht praktisch gar nicht aus. Habe aber aktuell (Stellvertretend) auch mit einem Fall zu tun. Die zustaendige Person bei der Staatsanwaltschaft gibt mir bereitwillig Auskunft darueber, was weiter laeuft. In diesem Fall ist allerdings das eigentliche Ermittlungsverfahren soweit abgeschlossen.


    Warum fragst du nicht bei der Staatsanwaltschaft mal nach?