Ich wäre dankbar, wenn ich zum vorliegenden Fall Antworten bekommen könnte.
Mein (damals Noch-) Ehemann hat mich im Jahre 2010 um einen stattlichen Geldbetrag „erleichtert“, und flüchtete zuerst nach Rumänien, 2002 dann nach Deutschland. Natürlich habe ich Anzeige erstattet. Er ist in der Schweiz ausgeschrieben, die Verjährung ist 2025.
Ich habe der Staatsanwaltschaft immer wieder Infos über seinen Aufenthaltsort etc. gegeben, aber scheinbar interessierte das niemand. Die Akten waren bei meiner Akteneinsicht im Sommer 2019 auf dem Stand von 2010…. Im November 2019 stellte sich dann heraus, dass mein Ex vom EDA einen neuen Pass ausgestellt bekam (ja, trotz Ausschreibung) und ich verlangte, dass nun endlich etwas unternommen werde, denn nun sei sein Aufenthaltsort offiziell bekannt. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt das Amtsgericht in Deutschland beauftragt, ihn vorzuladen und zu befragen. Und es kam, wie ich schon vermutete: Er nahm vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und liess durch seinen Anwalt ausrichten, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen kann und belegte dies mit einem Attest.
Was passiert jetzt? Wird die Staatsanwaltschaft weitermachen, bzw. könnte es auch zu einer Verurteilung in Abwesenheit kommen? Oder wird die Staatsanwaltschaft die Akten wieder ins Regal legen und warten, bis er in der Schweiz angehalten werden würde, was ja niemals der Fall sein wird? Kommt er so wirklich um eine Bestrafung rum?
Vielen Dank für Eure Antworten.