Hallo
Wir haben in der Heiz- und Nebenkostenabrechnung eine Position "Wärmezwang" und nehmen an, dass es sich hierbei um die Heizwärme der Rohre in die oberen Stockwerke handelt (siehe:
https://kit.ch/assets/files/ki…egleitung_VHKA_Neovac.pdf).
Da wir aber nur 2 der 5 Zimmer heizen scheint es uns nicht rechtens, dass wir an diesen Kosten der oben wohnenden Parteien partizipieren müssen.
Gibt es da Richtlinien?
Vielen Dank für jede Antwort & liebe Grüsse,
Freddie