Forderung vom Inkassobüro ca. CHF 300 inkl. Verzugszins und Mahnspesen bezahlt. Forderung über Verzugsschaden und weitere Kosten (Bonitätsprüfung) über ca. CHF 200 abgelehnt. Das Inkassobüro macht geltend, dass ich mit der Bestellung (Firma in Deutschland) die vertraglichen RGB ihres Mandanten akzeptiert hätte und diese eine entsprechende Klausel mit Uebernahme sämtlicher Inkassospesen beinhalte, demnach der Betrag als geschuldet gelte. Frage 1: Ist das so? Frage 2: Soll ich den Betrag bezahlen um so eine eventuelle Betreibung zu verhindern und anschliessend den Spiess umkehren und dem Inkassobüro eine entsprechende Rechnung zukommen lassen und diesen Betrag falls nötig gerichtlich zurückfordern? Danke.
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RE: Verzugsschaden Art, 6 OR
@Istdasso
Was für Aufwände? Einfach nicht bezahlen. Dann werden Sie sehen, ob das Inkassobüro Geld ausgeben will um dem Betreibungsamt die Gebühren für die Betreibung im voraus zu bezahlen und tatsächlich eine Betreibung einleitet. Falls eine Betreibung eingeleitet wird und einem das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl zustellt, so kann man darauf einfach "Ich erhebe Rechtsvorschlag darauf schreiben und schreiben, welchen Betrag man nicht schuldet" und dies innerhalb der angegebenen Frist…
Was für Aufwände? Einfach nicht bezahlen. Dann werden Sie sehen, ob das Inkassobüro Geld ausgeben will um dem Betreibungsamt die Gebühren für die Betreibung im voraus zu bezahlen und tatsächlich eine Betreibung einleitet. Falls eine Betreibung eingeleitet wird und einem das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl zustellt, so kann man darauf einfach "Ich erhebe Rechtsvorschlag darauf schreiben und schreiben, welchen Betrag man nicht schuldet" und dies innerhalb der angegebenen Frist…