Gericht schützt Ex-Polizisten vor Verurteilung, wie kriminell ist unser Rechtsstaat?

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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Hallo Zusammen


    Ich hatte schon einmal geschrieben dass ich vier Anzeigen von meinen Nachbarn bekam um mich als einzige Zeugin in einem anderen Fall zu vernichten. Dieser andere Fall ist folgender: Der Vater meines Nachbarn ist ein Ex-Polizist und hat mir und meiner Mutter an unserer Haustüre mit dem Tode gedroht und meiner Mutter ins Gesicht geboxt. Ich habe sie gleich ins Spital gefahren. Die Diagnose war ein leichtes Schädel-Hirntrauma. Sie musste eine Nacht im Spital bleiben. Das Bezirksgericht hat den Ex-Polizisten freigesprochen. Begründung: er sei glaubwürdiger als meine Mutter und ich. Meine Mutter sei wahrscheinlich wegen ihres schlechten Gehvermögens umgefallen. Sie hat Polyarthrose und eine Krücke. Und wir wollten ihm angeblich nur eins auswischen, da wir mit ihm schon vorher Streit gehabt hätten. Nun wollten wir den Fall weiter ans Kantonale Gericht ziehen. Wir hatten den Verdacht dass der Bezirksrichter geschmiert wurde. Das Kantonsgericht Luzern möchte nun von meiner Mutter (das Opfer), dass sie dem Täter 4'500. 00 CHF Anwaltskosten inkl. Gerichtskosten vorauszahlt. Also diese Geld dem Gericht zahlt zur Sicherstellung der Kosten. Ich habe den Anwalt kontaktiert und gesagt dass ich das eine Frechheit finde dass das Opfer den Anwalt des Täters vorauszahlen soll. Der Anwalt meinte dies sei eher ungewöhnlich aber das Gericht dürfte dies tun. Wir haben den Fall nun abgebrochen da es klar ist dass das Gericht bereits gegen uns ist und uns verurteilen wird seinen Anwalt, unseren Anwalt und die Gerichtskosten zahlen zu müssen, weil der Ex-Polizist glaubhaft aussagt und wir nicht. (Absolute Willkür!!!!!!!!).


    Das ist nicht normal. Das hat alles nichts mit Gerechtigkeit zu tun sondern einfach damit wer mer Geld hat und wer etwas ist und wer nicht. Ich möchte dies alles am liebsten öffentlich machen. Wer kann mir weiterhelfen???


    Danke.

  • Sofern Sie unter öffentlich machen die Publikation ausserhalb der sozialen Medien meinen (z.B. Nachrichtenportal, Zeitung, Radio usw.), nehmen Sie am besten Kontakt mit der Redaktion einer Regionalzeitung oder eines Lokalradios auf. Gewinnt man dort den Eindruck, dass sich eine "Geschichte" daraus machen liesse, wird man einen Redaktor oder eine Redaktorin beauftragen, der/die sich die Version beider Seiten sowie je nachdem von Dritten anhören und dann weiterschauen würde.

  • @alice123


    Haben Sie beim Bezirksgericht keine Bestätigung der Ärzte des Spitals eingereicht, dass es Verletzungen von einem Faustschlag ins Gesicht gibt? Wenn Sie das gemacht hätten, hätte das Bezirksgericht nur schwer sagen können, dass die Verletzungen (nur) von einem Sturz kommen. Aber selbst dadurch wäre noch nicht bewiesen, dass der Ex-Polizist ihre Mutter geschlagen hat und nicht eine andere Person ihre Mutter mit einer Faust ins Gesicht geschlagen hat. Bei einer Berufung in einem zivilrechtlichen Verfahren ist es nur noch sehr eingeschränkt möglich neues Beweise (z.B. ärztliche Bestätigung) beim für die Berufung zuständigen Gericht einzureichen. Sie sollten sich von Ihrem Rechtsanwalt darüber beraten lassen, wie die Chancen sind mit einer Berufung sind in einem strafrechtlichen Verfahren eine Verurteilung des Täters zu erreichen oder in einem zivilrechtlichen Verfahren sind einen Ersatz für die Schäden vom Täter zu erreichen. Wenn der Ex-Polizist keine Zeugen hatte, dass er zur Tatzeit an einem anderen Ort war (Alibi) und Sie als Zeugin dabei waren als er Ihre Mutter ins Gesicht geboxt hat und die Ärzte bestätigen können, dass es Schäden von einem Faustschlag gegeben hat, würde es mich wundern, wenn der Täter nicht strafrechtlich verurteilt wird.

  • Hallo und vielen Dank für die Antwort.


    Ja wir haben den Bericht des Spitals dem Bezirksgericht ausgehändigt. Dort wurd bestätigt dass sie eine Prellung an der linken Oberlippe,Gesichtshälfte hat inkl. Schädelhirntrauma. Fotos von der blauen Lippe haben wir auch eingereicht. Aber der Richter vermutet trotzdem es könne von einem Sturz kommen oder jemand anderes hätte sie geschlagen usw.. Die Ärzte bestätigen nur die Verletzung, nicht woher diese stammen könnte sondern nur dass wir sagten dass der Vater des Nachbarn sie geboxt hat. Der Täter gibt zu dass er hier an der Türe läutete aber er habe nur wegen Splitt auf der Strasse reklamiert und sei nicht aggressiv gewesen, hätte keine Todesdrohung losgelassen und hätte meine Mutter nicht geboxt. So einfach ist das. Er sei glaubwürdig. Wir würden alles schlimmer darstellen als es sei. Wir würden übertreiben. Denn schliesslich wäre es ja nur ein Faustschlag und es sei nicht logischvweshalb wir ihn derart stark belasten wollen und so sehr wollen dass er verurteilt werde.

  • alice123


    Den einen Teil der Geschichte kannte ich ja schon.


    Was mich jetzt noch etwas stutzig macht, ist die Aussage des Rechtsanwalts, dass es ungewoehnlich sei.... in einem Berufungsverfahren die mutmasslichen Gerichtskosten im Voraus zu deponieren.


    Nach meinem Kenntnisstand ist das ueblich.

  • @marikowari


    Es ist möglich zu tun von der Privatklägerschaft (ist normalerweise das Opfer) einen Vorschuss für die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und für die Entschädigung des Rechtsbeistands des Angeklagten zu verlangen. Wenn man sich das nicht leisten kann, kann man ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen. Wenn das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege genehmigt wird, leiht einem die Gerichtskasse des Kantons den Betrag.



    Art. 383 Sicherheitsleistung


    1 Die Verfahrensleitung der Rechtsmittelinstanz kann die Privatklägerschaft verpflichten, innert einer Frist für allfällige Kosten und Entschädigungen Sicherheit zu leisten. Artikel 136 bleibt vorbehalten.


    2 Wird die Sicherheit nicht fristgerecht geleistet, so tritt die Rechtsmittelinstanz auf das Rechtsmittel nicht ein.



    Art. 136 Voraussetzungen


    1 Die Verfahrensleitung gewährt der Privatklägerschaft für die Durchsetzung ihrer Zivilansprüche ganz oder teilweise die unentgeltliche Rechtspflege, wenn:

    a.
    die Privatklägerschaft nicht über die erforderlichen Mittel verfügt; und
    b.
    die Zivilklage nicht aussichtslos erscheint.

    2 Die unentgeltliche Rechtspflege umfasst:

    a.
    die Befreiung von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen;
    b.
    die Befreiung von den Verfahrenskosten;
    c.
    die Bestellung eines Rechtsbeistands, wenn dies zur Wahrung der Rechte der Privatklägerschaft notwendig ist.

    Schweizerische Strafprozessordnung (StPO):



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/20052319/index.html

  • @Sozialversicherungsberater


    Danke fuer die weitere Erlaeuterung.

  • Danke für die Antworten.


    Meine Mutter hat noch ein kleineres Vermögen wovon sie aber noch einige Jahre leben muss. Vorausschauend geht das nicht mehr lange gut. Da werden wir sicher nicht noch Lotto spielen und riskieren dass wir 5'000.00 CHF für unseren Anwalt, 5'000.00 CHF für den Gegenanwalt und 1'000.00 CHF für das Gericht verlieren werden. Also ca. rund 11'000.00 CHF verlieren könnten mit nur zwei einfachen Sätzen eines Richters,(der entweder wahrscheinlich geschmiert wurde oder sich als reicher Mann besser mit dem angeklagten reichen Mann indentifizieren kann als mit dem armen jammernden Frauengesindel) welche lauten: Der angeklagte ist glaubwürdig, die Klägerschaft inkl. Zeugin ist unglaubwürdig oder weniger glaubwürdig.


    Mir war schon klar dass wenn wir verlieren das Gericht und unseren Anwalt zahlen müssen und dass wir diese auch vorauszahlen müssen. Jedoch ist es mir unerklärlich wie man vom Opfer verlangen kann die Kosten des Täters zu übernehmen oder gar vorauszuzahlen auf ein Sicherheitskonto beim Gericht. Das ist kriminell. Wenn wir gelogen hätten und die Gegenpartei ein Video hätte welches beweisen würde dass wir gelogen hätten dann und nur dann wäre klar, dass wir alle Kosten übernehmen müssten. In jedem anderen Fall ist es einfach nur zerstörerisch und verhöhnend für das Opfer wenn es den Anwalt der Gegenpartei zahlen muss, nachdem es von diesem mit dem Tode bedroht wurde, genötigt wurde sein Haus zu einem sehr niedrigen Preis an ihn verkaufen zu müssen da es sonst nicht mehr lange hier leben werde und dann als Krönung ins Gesicht geboxt wurde. Nein. Da hört mein Verständnis auf, schliesslich wurde der Anwalt des Täters ja auch vom Bezirksgericht zurückbezahlt, ohne dass der Richter sicher sein konnte wie es war sondern nur vermutet hat wie es gewesen sein könnte. Der Täter hatte bislang überhaupt keine Kosten. Ja ich weiss logisch wenn er freigesprochen wurde, aber dann müsste das gleiche auch für die Klägerschaft/Opfer gelten, dass sie keine Kosten haben dürfen solange nicht 100%tig klar ist dass das alles nie so geschehen ist. Oder?????


    Ich habe beim Kantonsgericht angerufen dieses meinte in 92-95% der Fälle sei es so dass die Privatklägerschaft alle Kosten vorauszahlen müsse. Dies auch deshalb weil wie bei uns die Staatsanwaltschaft sich zurückgezogen hat. Auf meine Nachfrage ob wenn wir nicht gewinnen wir dann tatsächlich sogar auch den Gegenanwalt zahlen müssten auch wenn es dann ja quasi einfach unentschieden wäre denn wir stehen ja nicht vor Gericht und die Staatsanwaltschaft hat die Gegenanzeige gegen uns ja fallen gelassen: Ja das könne gut sein, aber das Gericht habe da Spielraum und könne die Kosten so verteilen wie es wolle. Also Zusammengefasst wenn wir nicht gewinnen haben wir extrem verloren und sind extrem bestraft worden, während der Täter dann überhaupt keine Kosten hatte.


    Das ist nicht normal!!!!! Das ist nur ein Spiel für die Reichen. Gewinnen können hier nur die Reichen. Das nächste mal, und das rate ich hier jedem, tretet nicht als Privatkläger auf sondern überlasst den Fall der Staatsanwaltschaft (meldet nur der Polizei und der Staatsanwaltschaft dass ein Verbrechen geschehen ist) dann wird die Staatsanwaltschaft dran bleiben am Fall da diese nur dann dran bleibt wenn es die Hoffnung hat mit Geld belohnt zu werden. Oder seit Privatkläger aber beteiligt euch so wenig wie möglich am Fall (möglichst nichts schriftlich einreichen). Und wenn ihr dann trotzdem beim Bezirksgericht verliert dann müsst ihr nichts zahlen. Es war dann einfach ein Versuch. Aber geht auf keinen Fall weiter, alles weitere kostet euch unnötig Geld bei Gewinnchancen von 50 %zu 50%. Unser Rechtssystem ist nur für die Reichen gemacht und auf jeden Fall kriminell (wenn man nicht die Chance hat als Opfer unentgeltlich die Meinung/das Urteil eines zweitrichters einzuholen dann ist da irgendetwas nicht normal).


    Danke Euch.

  • @alice123


    Haben Sie sich über die möglichen Kostenfolgen erkundigt, wenn Sie als Privatklägerin am Verfahren teilnehmen, bevor Sie sich entschieden haben als Privatkläger am Verfahren teilzunehmen? Es liegt in ihrer Verantwortung sich bei Ihrem Rechtsanwalt oder beim Gericht zu erkundigen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Wenn man nicht als Privatkläger am Verfahren teilnimmt und nur die Staatsanwaltschaft klagt und die Staatsanwaltschaft das Verfahren verliert, weil der Angegklagte freigesprochen wird, muss das Opfer keine Verfahrenskosten und keine Entschädigung für den Anwalt des Angeklagten bezahlen.

  • Ja das weiss ich heute, damals wusste ich das nicht. Alleine um das Urteil des Bezirksgerichts lesen zu können (damit der Richter ein Urteil schreibt und an uns versendet) müssen wir nun 800.00 CHF zahlen. Lustig oder? Denn ohne das Urteil wussten hatten wir keine Ahnung weshalb der Richter so entschied. Dann um zu wissen wie es weitergehen könnte kontaktierten wir einen Anwalt. Ich wollte von ihm wissen wie die Chancen stehen zu gewinnen. Er meinte er könne dies noch nicht sagen, erst müsse er das kostenpflichtige Urteil und die Akten studieren. Dies alles kostet natürlich viel Geld. Ohne Geld keine Information. Lustiges System. Ja erst jetzt ist mir klar dass wir entweder alles verlieren (11'000.00 CHF oder mehr) oder gewinnen dass er wenigstens verurteilt wird und es uns nichts kostet. Dafür mussten wir bereits viel Geld bezahlen. 50% zu 50% Chance laut Anwalt.

  • alice123


    In jedem anderen Fall ist es einfach nur zerstörerisch und verhöhnend für das Opfer wenn es den Anwalt der Gegenpartei zahlen muss, nachdem es von diesem mit dem Tode bedroht wurde, genötigt wurde sein Haus zu einem sehr niedrigen Preis an ihn verkaufen zu müssen da es sonst nicht mehr lange hier leben werde und dann als Krönung ins Gesicht geboxt wurde.


    Eine Solchen oder etwas aehnlichen Hintergrund der Geschichte hatte ich etwas vermutet. Zumindest dachte ich mir, es handle sich um so etwas wie eine lange "Familienfehde" unter Nachbarn.


    In meiner Familiengeschichte gab es vor langer Zeit auch mal so etwas. Da laesst sich heute nichts mehr machen. Aber gerecht war das sicher nicht, was da ablief. Da wurde ein Waisenkind praktisch von Amtes wegen beklaut. Es hilft dir nicht weiter, wenn ich diese Geschichte erzaehle. Aber ich kann deinen Frust etwas verstehen.


    Recht zu haben und Recht zu bekommen, sind immer noch zwei verschiedene Dinge.


    Ich kann dir hier wohl nicht weiterhelfen. Zumindest nicht, was die juristische Sache anbetrifft.


    Ich schreibe dir spaeter noch einmal etwas.


    LG. marikowari

  • @Alice 123


    Wie ich es in meinem letzten Beitrag schon sagte, kann ich dir beim Juristischen nicht weiter helfen. Hier brauchst du wohl wirklich einfach einen guten Anwalt, wenn du es weiterziehen willst.


    Anhand von dem, was du im anderen Thread geschrieben hattest, habe ich mir damals schon eine Ueberlegung gemacht. Aber ich dachte mir, dass dies fuer dich eher keine Option ist. Oder vielleicht doch?


    Du hast geschrieben, dass du dabei nicht aufgeben willst. Das verstehe ich einerseits recht gut. Doch frage ich mich in deinem Fall wirklich, ob es dir nicht besser tun wuerde, diesem und weiteren Konflikten mit diesen Nachbarn aus dem Weg zu gehen.


    Nachdem du jetzt etwas mehr ueber den Hintergrund des aktuellen Konfliktes geschrieben hast, gehe ich naemlich davon aus, dass es keine Ruhe geben wird, wenn du diesen Prozess gewinnst, oder gar verlierst. Wenn diese Nachbarn hinter eurem Haus/ Grundstueck her sind, dann werden die nicht aufhoeren euch das Leben schwer zu machen. Da solltest du dir keine Illusionen machen.


    Im anderen Thread hast du geschrieben, dass du gesundheitliche Probleme hast. Und an deiner Stelle wuerde ich micht nicht so sehr auf diese rechtliche Sache fokussieren, sondern dich etwas mehr um dich und deine Gesundheit. Und auch um deine Mutter. Daher wuerde ich mich diesen und wohl auch weiteren Streitigkeiten mit diesen Nachbarn entziehen.


    Kurz: Ich wuerde von dort wegziehen.


    Das Haus wuerde ich vermieten, oder auch verkaufen. Natuerlich wuerde ich es nicht diesen Nachbarn verkaufen. Denn das wuerde ja bedeuten, dass die ihr Ziel erreichen. Und diese Genugtuung wuerde ich diesen auch nicht goennen.


    Aber einen Wegzug wuerde ich jetzt auch nicht unbedingt als ein "Aufgeben" werten.


    Hast du dir diese Ueberlegung auch schon mal gemacht?

  • marikowari


    Danke dass Du Dir so viel Zeit nimmst bei meinem Fall, das schätze ich sehr. Vorallem da es sonst kaum jemanden interessiert, weder Polizei, Anwälte, Staatsanwaltschaft noch Richter. Denn ich und meine Mutter sind in ihren Augen kranke, wertlose Menschen und auf der anderen Seite stehen hartarbeitende Nachbarn deren Kinder durch uns gefährdet sind. Auch wenn dies nicht stimmt und alles bloss erfunden ist juckt das niemanden. Meine Mutter kann nur sehr langsam gehen und nimmt einen Gehstock zur Sicherheit dass sie nicht umfällt da ihre Kniegelenke durch die Polyarthrose zerstört sind. Welche Gefahr kann sie denn für Kinder darstellen? Egal. Zu Deiner Frage: Nein, für mich kommt das nicht in den Sinn zu Zügeln. Meine Mutter möchte schon aber ich auf keinen Fall. Wir haben es hier wunderschön. Es ist ein sehr schönes Haus am Rande der Landwirtschaft. 1030 qm Grundstück, 156qm Wohnfläche und diese brauchen wir auch da wir viele herrenlose Katzen aufgenommen haben und "nur" deshalb dieses Haus gekauft haben, damit sie genügend Platz haben. Ich habe kein Leben, aber ich möchte noch für unsere Katzen schauen können so lange ich diesen Terror noch aushalte. Wir brauchten acht Jahre um dieses Haus zu finden. Ich habe sicher über 30 Häuser angeschaut bevor wir dieses hier kauften. Die meisten waren zu klein oder von Nachbarhäusern umkreist was wiederum Stress bedeuten würde da man mit so vielen Haustieren schnell unerwünscht ist inmitten eines Quartiers. Ein Bauerhaus wäre teuer und oft schlecht beheizt/isoliert. Wir haben dieses Haus gekauft weil es für Tierhaltung geeignet ist. Es hat einen Ziegenstall mit Weideland. Keiner hat das Recht hier wegen unerwünschter Tierhaltung zu reklamieren. Genau das haben wir uns gewünscht und lange gebraucht um es zu finden.


    Wir werden den alten Terroristen nicht bestrafen können da er einfach zuviel Geld und Beziehungen hat. (Die Polizei haben wir gleich zweimal angezeigt (ohne Privatkläger zu sein)weil sie in ihren Rapporten zu Gunsten von diesem Terroristen gelogen haben.) Er ist ein Ex-Polizist und der Polizeiposten wo diese zwei Polizisten arbeiten ist im gleichen Dorf wo er auch wohnt, natürlich sind dad seine Freunde oder Kollegen. Schreibe später weiter.

  • marikowari


    Wahrscheinlich ist dieser alte Terrorist im gleichen Club wie der Richter der zu seinen Gunsten urteilte. Reich und Reich gesellt sich gern. Lustig ist dass er einen Anwalt nahm der ebenso kriminell ist wie er. In diesem Anwaltsschreiben hat er sogar behauptet meine Mutter sei so kriminell sie hätte meinen Vater versucht zu erschiessen, er habe eine Zeugin die das bestätigen würde. Und noch vieles mehr. Alles nur Dorfgetratsche. Wir haben auch ihn angezeigt ohne Privatkläger zu sein. Bis jetzt hat die Staatsanwaltschaft aber noch nicht einmal die angeblichen Zeugen befragt. Dabei wäre das so einfach diesen Anwalt zu bestrafen. Aber eben Kriminell und Kriminell hilft sich gegenseitig gern. In meinen Augen sind sie alle kriminell. Ich wurde stundenlang von Polizei und Staatsanwatschaft und dem Bezirksgericht befragt ob ich Steinchen mit dem Fuss verschoben habe oder Splitt gestreut habe oder dreimal gehornt habe oder mir an den Hals gefasst habe. Wie eine Hochkriminelle Person. Während die Reichen Millionen verschwinden lassen und bescheissen wo es nur geht und die Staatsanwaltschaft den Fall dann einfach zeitlich ablaufen lässt. Diese Leute haben alle einen an der ....... Keinen Gerechtigkeitssinn, keinen Sinn für Moral. Ich werde nicht zügeln, es wäre für mich eine Erlösung wenn es zum Shutdown (hoffe richtig geschrieben) käme. Ich renne nicht mehr weg. Habe das schon dreimal gemacht. Hat nichts genutzt. Wenn die mich tot sehen wollen na dann bitteschön. Die wissen ja wo ich wohne. Wenn ich wegen denen nicht mehr weiterleben kann weil das Geld nicht mehr reicht, kommt es auf das selbe raus. Den Glauben an etwas Gutes hat man bei mir mit Dynamit bearbeitet. Ich glaube an gar nichts mehr. Ich war vor diesen Gerichtsurteilen zehn Jahre lang Veganerin da ich das Richtigte tun wollte. Jetzt bin ich wieder Vegetarierin weil ich an nichts mehr glaube. Wir befinden uns alle auf einem stinkenden Haufen Dreck und wenn wir sterben werden wir zu diesem stinkenden Haufen Dreck und Ende der Geschichte. Da ist nichts weiter. Alles ist egal.


    Du hast noch Hoffnung und den Glauben an das Gute und die Gerechtigkeit noch nicht ganz verloren, denke ich herauszuhören. Ich hoffe Du kannst Dir das bis zum Schluss bewahren.


    Lg.Y.

  • alice123


    Ich denke, ich hatte frueher schon mal angedeutet, dass ich in gewissen Dingen aehnlich denke und fuehle wie du. Ich will nicht den Kopf hinhalten fuer etwas, was ich nicht selbst verursacht habe. Nur dumm genug war, mich ueberhaupt schon mal darauf eingelassen zu haben, dass Andere die Moeglichkeit bekamen.... Schaden zu verursachen. So gesehen, war ich dann auch nicht ganz unschuldig.


    Und wie sagt man so schoen: Den Letzten beissen die Hunde....


    (Und willst du die Letzte sein)?


    Im Nachhinein denke ich... ich hatte es schon viel frueher sehen koennen... und hatte schon viel frueher davonlaufen sollen. Dann haetten die Hund da zugebissen... wo es noetig gewesen waere, dass sie da mal etwas beissen.


    Doch ich dachte... Bin doch Tierlifreund....


    Irren ist menschlich.....

  • marikowari


    Ja stimmt. Ich hatte vergessen dass du ähnlich denkst wie ich, Sorry. Ich musste einfach mal Frust lauslassen.


    Nein, ich will nicht die Letzte sein die dann auch noch gebissen wird. Ich versuch gescheiter zu sein und nicht mehr soo energisch alles durchsetzen zu wollen, das macht mich gegen andere (vorallem Richter) unattraktiv, gehässig, (die die anderen schaden will) usw. . So sehen mich offenbar die Richter. Ich muss es lockerer sehen und nur die Fakten aufzählen und vernünftig wirken und so wirken als ob ich nur den Frieden wollte (will ich gar nicht mehr). Dann sind die Chancen zu gewinnen besser. Ich kann jetzt nicht loslassen, ich habe noch fünf Fälle vor mir. 1x Bundesgericht. 3x Friedensrichter und dann weiterschauen, 1x Kantonsgericht meinen Arsch retten. Ich muss die Vernünftige sein. Ich muss so sein wie normale, vernünftige Menschen. Ich kann nicht gehen. Ich hab alles was mir etwas wert ist hier. Aber: Ich versuche nach dem ganzen Tralala (falls alles halbwegs gut ausgehen sollte) ein Leben aufzubauen und die Nachbarn zu ignorieren. Schliesslich hätte ich ja alles zum glücklich sein, ich habs bis jetzt nur nicht geschafft weil ich so dünnhäutig und depressiv bin.


    Fazit: Man kann schnell davonrennen oder Situationen (Menschen) zukünftig möglichst vermeiden (meiden) in denen man später evtl. davonrennen muss.


    Auge um Auge, Zahn um Zahn, die Bösen sollen zur Hölle fahrn. Der Teufel soll sie runterziehn, ich werde nicht vor ihnen fliehn.

  • alice123


    Ich gehoere ganz bestimmt nicht zu denen, welche schnell davonrennen. Normalerweise umgekehrt. Gehe mit Volldampf drauf los. Nur habe ich auch etwas lernen muessen, dass es manchmal Probleme gibt, welche ich nicht loesen kann. Und dann muss ich mich vom Problem loesen. Sonst wird es selbstzerstoererisch.


    Fuer mich unloesbare Probleme ergeben sich meistens dann, wenn ich dazu andere Menschen muesste aendern koennen. Manchmal gelingt es und manchmal nicht. Gelingen kann es dann, wenn alle etwas zum Konsens faehig sind. Falls nicht... ist wohl Hopfen und Malz verloren.

  • Ja das stimmt. Da gebe ich Dir völlig Recht. Und dummerweise sind beide Seiten nicht fähig dem andern entgegen zu kommen. Nur so kann überhaupt ein Krieg entstehen. Aber Du hast vergessen dass man sich aus dem Weg gehen könnte oder die andere Seite ignorieren könnte. Ist nur extrem schwierig. Man sieht die andern und hört die andern praktisch täglich. Und der Hass wird immer grösser. Jedenfalls auf meiner Seite.


    Ich behalte mir Deine Worte im Hinterkopf. Vielleicht bin ich irgendwann fähig Deinen Ratschlag umzusetzen.