Ich bin Renterin seit 2019 und beziehe nebst meiner AHV auch EL. Da ich seit 24 Jahren in der gleichen Wohnung gelebt habe (4.5 Zimmer) mit zwei Kindern, die mittlerweile ausgezogen sind, bin ich in eine kleinere Wohnung (3 Zimmer) in der gleichen Liegenschaft eingezogen. Meine Tochter haftet da auch solidarisch für mich..
Der Hauswart hat bei der Wohnungsabnahme diverse Schäden vermerkt die ich aufkommen muss. Das Abnahmeprotokoll wurde auch von mir unterzeichnet (ich wusste nicht, dass man den nicht unterzeichnen muss.. im nachhinein ist man schlauer) aufjedenfall werden hohe Kosten auf mich aufkommen die ich nicht begleichen kann. Mein Hauswart hat mir schon mitgeteilt, dass viele Schäden über die Versicherung laufen kann und das ich nur für die Grobreinigung und kleine Unterhaltskosten aufkommen muss. Aber da bin ich mir nicht ganz sicher und auch die Grobreinigung kann ich mir nicht leisten. Auch vermute ich, dass mich mein Hauswart reingelegt hat, er meinte das die Lebensdauertabelle bei einer Türe die bereits beschädigt wurde nicht gilt, da sie nach Ablauf dieser Frist nur übermalt und nicht ersetzt wird. Worauf hin er die Kosten für eine Ersatztüre zu 100% an mich überwelzt. Kann das sein??
So nun zu meiner eigentliche Frage:
Übernimmt die Sozialhilfe (EL) die Kosten? Und wenn nicht kann der Vermieter die Forderung bei meiner Tochter einholen?
Ich spiele schon mit der Gedanke die Forderungen so stehen zu lassen, auch wen die Betreibung eingeleitet wird. Die Forderung einholen können Sie nicht, da ich kein Einkommen habe.. und meine Tochter können Sie ja auch nicht belangen, da sie erst bei der neuen Wohnung mithaftet, oder?
Ich weiss wirklich nicht weiter.. ich würde mich um eine Rückmeldung Ratschlag Tipps sehr freuen
Vielen Dank und LG Pen