IV Eingliederunsmassnahme

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  • Rückwirkende Zahlungen der IV Zürich


    Geehrte Berater und Beraterinnen


    Ich hätte eine vil 2-3 fragen zur Rückzahlungen oder Zahlungen der IV Rente oder Eingliederunsmasnahmen


    Ich


    Schweiz geborener Ausländer 23 Jährig etwas ausser form geraten.


    Zusamenfassung


    Ich erlitt am 18.02.19 einen erstmaligen epileptischen sekundär generalisierte tonisch-klonischen anfall wärend dem Autoahren.


    Ich hatte glück da ein freund gut reagierte und das Auto ausrollen lies.


    Ich bin weggetreten und wachte im Spital wieder auf.


    Es folgten darauf hin viele therapien medikamente und weitere Epileptische Anfälle


    Diagnose Epilepsie und leichte kardiomypathie.


    Berufung und IV Anmeldung


    Grundsätzlich wollte ich im August 2019 eine Lehre im berreich der IT anfangen.


    Ich war zur überbrückung in einer unterfirma der Post als "Pöstler" für pakete etc. mit einem grossen Lieferwagen unterwegs.


    Dies war von 01.11.18 - zum erstanfall.(18.02.19)


    Da ich am tag der Epilepsie meine derzeitigen Berufung nicht mehr ausführen konnte


    (Führerausweissentzug) wusste ich nicht wo weiter und auf Rat meines Kardiologen sollte ich mich bei der IV melden.


    IV Zürich


    Ich meldete mich anfangs Mai bei der IV und daraufhin zum erstgespräch.


    Ich erläuterte die aktuelle situation und bekam Anweisung gewisse Dokumente zuzuschicken.


    Dies erfolgte Problemlos... bis mein Neurologe keine Zeit fand ein "fragebogen" der IV Zürich knapo 1 Jahr auszufüllen.


    Inzwischen folgten weitere Anfälle und ging zu einer supper Epi Klinik. Ich war stationär dort und war mehrfach zur weiteren behandlungen bei meinem neuen Neurologen.


    Der schrieb endlich den 1 Jahr austehenden berricht der IV Zürich zu und stellte mir eine Arbeitsunfähigkeit für: Meine damaligen Berufung und für weitere wie z.B Autofahren, Baugewerbe, Sozialdienste und weitere aus.


    Aber keine weitere Arbeitsunfähigkeit aus.


    Nun zur eigentliche frage.


    Auf was habe ich jetzt noch bei der IV anrecht.


    Fragen:


    1.Zahlt die IV eine umschulung oder eine erstausbildung?


    2. Habe ich anrecht auf eine Teil-rückerstattung der Zeit die ich bis jetzt "nicht" arbeiten konnte.


    Sprich bisher 13 Monate rückwirkend.


    3. Wenn ja wieso oder wieso nicht. Ich verstehe nicht ganz den zusammenhang zwischen den "Eingliederungsmasnahmen" und der "IV Rente"


    Danke Danke Danke für das lesen des Beitrages.


    Ich bin echt müde und verfasse diese fragen weill ich mich durch das ungewisse echt unwohl fühle.


    (Beste ausrede)


    Die vielen Rechtschreibe fehler basieren abhängig von der müdigkeit :P


    Vielen Dank im Vorraus


    Dani

  • Imokay


    Es gibt im Forum andere Teilnehmer welche sich mit der Rechtslage weitaus besser auskennen, als ich.


    Ich glaube, eine Frage kann ich dir noch etwas beantworten.


    1.Zahlt die IV eine umschulung oder eine erstausbildung?


    Das ist unter bestimmten Umstaenden moeglich.


    Mir ist dazu ein Fall bekannt, aber die genauen Details dazu kenne ich nicht.


    In dem Fall war es so, dass die IV eigentlich den Lehrlingslohn bezahlte. Anstelle einer Rente. Der Lehrmeister musste hier etwas mehr Zeit (Geld) aufwenden, um diesen Lehrling zur Abschlusspruefung zu bringen. Haette da die IV nicht diese Kostengutsprache gemacht, waere ihm das nicht moeglich gewesen.


    Ich weiss nicht, ob das unter Eingliederungsmassnahme, oder Rente lief. Damit hatte ich nichts zu tun.