Wenn diese "Corona-Tracing-App" - angeblich - erkennen kann, dass jemand weniger als 2m von einer anderen Person entfernt war, dann ist das ein Verstoss gegen Art.7c(2) der COVID-19-Verordnung 2, der laut Art.7c(3) gebüsst werden kann. Wenn die App so etwas erkennt, sollte das also eine Busse nach sich ziehen. Wegen des Datenschutzes ist das leider nicht möglich.
Dann aber bitte wenigstens das: Bei jeder Unterschreitung von 2m ab 5min gibt es einen (nicht unterdrückbaren) Vibrationsalarm, der erst mit der Eingabe eines vom Phone erzeugten zufälligen TAN beendet werdên kann.
Nur damit verhindert man weitgehend potentielle Ansteckungen - statt sie weiterhin zu riskieren und erst viele Tage NACHTRÄGLICH gewarnt zu werden.
Das ist einer der vielen Denk- und Technikfehler dieser Mitte Juni in der Schweiz breit einsetzbaren App.
Weitere sind:
Wenn man hinter einer Schutzscheibe ist oder eine gute Maske auf hat, soll man die App deaktivieren, um nicht zu viele unnötige Alarme zu erhalten.
Erhält man von der App die Warnung, dass man vor einigen Tagen einer positiv getesteten Persoen zu lange und zu nahe war, sollte man unverzüglich 10 Tage in Quarantäne - es gibt aber keine Lohnfortzahlung.
Nur bei einer von acht bis zehn Warnungen liegt effektiv eine Ansteckung vor. Zusätzlich kann es etliche Fehlwarnung auf Grund von Messfehlern geben.
Die App funktioniert nur auf iPhones und Smartphones mit Google-Services, die nicht älter als etwa 3 Jahre sind.
Dass die App auch im (nahen) Ausland funktioniert ist geplant, die Realisierung aber sehr unsicher.
Die heutige BLE-Technik ist nach Aussage der Mehrheit ihrer Experten ungeeignet genau zu erkennen, ob jemand 1.5 oder 2.0 oder 2.5 Meter entfernt ist. Es kann damit nur ungefähr "sehr nahe / nahe / weiter entfernt innerhalb 10 Meter" erkannt werden.