Corona-App: Sinn und Unsinn

Dieses Forum wird bald eingestellt

Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Das neue Coronavirus wird vorwiegend als Tröpfcheninfektion übertragen und gelangt über die Atemwege, die Augen, die Nase und den Mund in den Körper. Eine Ansteckung über Aerosole wird inzwischen als möglich angesehen.


    Eine Ansteckung über kontaminierte Flächen oder Gegenstände ist nicht auszuschliessen.


    (https://www.pharmawiki.ch/wiki/index.php?wiki=Covid-19)

  • @delGrano


    Eine Ansteckung über kontaminierte Flächen oder Gegenstände ist nicht auszuschliessen.


    Hier ist die Datengrundlage wohl noch sehr unklar.


    Soweit ich es weiss, weiss man noch sehr wenig darueber, unter welchen Umstaenden das Virus ausserhalb eines Wirtes ueberleben kann. Es gibt Viren, welche es ausserhalb des eigentlichen Wirtes sehr lange ueberdauern koennen. Weil sie sich entsprechend "einkapseln" koennen. In diesem Zustand sind sie inaktiv. Sie werden erst wieder aktiv, wenn sie auf irgendeinem Weg wieder in den Organsimus eines Wirtes gelangen koennen.


    Ich bin kein Virologe und kann hier die Details dazu nicht weiter erklaeren.


    Wie es beim aktuellen Corona-Virus aussieht... wissen auch die Fachleute noch sehr wenig.


    Aus dem gegenwaertig als gesichertes Wissen geltenden Wissen... falsche Schluesse zu ziehen ist wohl recht gefaehrlich.


    Lieber etwas vorsichtig sein.

  • @del Grano schrieb:


    «Es gibt also kein entweder - oder. »


    Dies gilt für die schon determinierte "Swiss-made APP" nach westlich geprägte Demokratievorstellung.


    Das ist eine Feststellung des IST-Zustandes. Diese Denkweise führt zu keinen neuen Erkenntnissen.

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    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

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  • delGrano zitierte das BAG:

    • Beobachten Sie Ihren Gesundheitszustand.
    • Sie können weiter arbeiten gehen, wenn möglich im Homeoffice.
    • Vermeiden Sie jedoch unnötige Kontakte mit anderen Personen.
    • Befolgen Sie immer die Hygiene- und Verhaltensregeln.



    Meidet das Virus auf Anweisung des ArbeitgeberIn die ArbeitskollegInnen einer infizierten Person?


    Schützt Arbeit vor Ansteckung?


    (Achtung: Die Fragen sind rhetorischer Natur.)

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  • Meine Meinung zur Freiwilligkeit der APP:


    In kapitalgesteuerten Demokratien wird das Kapital über die Freiwilligkeit der APP-Benutzung bestimmen.


    Was tust du, wenn deine ArbeitgeberIn verlangt, dass du sie über eventuelle Warnungen der APP informierst?


    Wenn du dann von der ArbeitgeberIn aufgefordert wirst in Quarantäne zu gehen. Kannst du in dem Fall auf Lohnfortzahlung bestehen?


    Bist du bei Meinungsverschiedenheit vor Kündigung geschützt?


    (Diese Fragen sind nicht rhetorischer Natur.)

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  • C-O-R-A


    Das ist ja lustig.


    In der Schweiz arbeite ich gelegentlich. Und da sind die Teams whatsapp gestoert..... Nur ich nicht. Mein Handy ist sprachlich etwas unbegabt. Und deshalb kann mich meine Teamleiterin so gar nicht erreichen.


    Hmm? Wenn die Arbeit dann am Ausgehen ist.... bin ich immer der Letzte der gefeuert wird. Liegt das vielleicht an meinem digitalen Schutzschild?


    (Rhetorische Frage).

  • @C-O-R-A


    Das mit digitalem Schutzschild war die rethorische Frage.


    Dass ich der Letzte bin der gefeuert wird, ist keine Frage. Sondern Usus. Meine Teamleiterin fragt mich jeweils ueber Mail an, ob ich verfuegbar bin. Und ist gluecklich, wenn ich zusagen kann.


    Dann gibt es jeweils zu Beginn des Projekts ein Briefing.... Und je schneller ich davor davonlaufen kann ... desto besser.


    Und dann hoert meine Teamleiterin von mir meistens gar nichts mehr... bis mir die Arbeit ausgeht.... Ach du Schande... wo gibt es denn sowas?


    Dabei dachte ich immer... Arbeit ist frei....


    Gedankenfehler?

  • C-O-R-A


    Du hast in deinem letzten Beitrag wichtige Fragen gestellt. Und niemand scheint darauf eine Antwort zu kennen.


    Ich auch nicht.


    Bei meinem Job, den ich jeweils mache... koennte ich alleine arbeiten und so die entsprechenden Regeln einhalten. Es waere machbar, dass ich keinen direkten Kontakt zu anderen Mitarbeitern haette. Aber sonst waere es innerhalb der Firma nicht machbar.


    Und dann kommt eben wirklich die Frage, wie es um die Lohnfortzahlung steht, wenn jemand auf blossen Verdacht hin in Quarantaene gehen muss.


    Und das duerfte insbesondere noch die Arbeitnehmer interessieren, welche im Stundenlohn auf Abruf arbeiten.

  • Was tust du, wenn deine ArbeitgeberIn verlangt, dass du sie über eventuelle Warnungen der APP informierst?


    Bei einer Warnung die gleichzeitig mit der Warnung mitgeteilte Hotline anrufen und fragen, ob un wie der/die AG informiert werden muss.

  • Wenn du dann von der ArbeitgeberIn aufgefordert wirst in Quarantäne zu gehen. Kannst du in dem Fall auf Lohnfortzahlung bestehen?


    Ja, dann muss der/die AG den Lohn weiter bezahlen.

  • Bist du bei Meinungsverschiedenheit vor Kündigung geschützt?


    Hier gilt das, was om OR steht bzw. im GAV. Details hier:


    https://www.seco.admin.ch/dam/…t_kuendigung_010595_d.pdf

  • @delGrano


    Ich bin mir unsicher, ob der Schutz vor missbraeuchlicher Kuendigung hier wirksam ist.


    Denn eine Verpflichtung seitens des Arbeitgebers dass Angestellte einen Verdachtsfall melden muessen, dient dem Schutz der Belegschschaft. Kann also als eine Sicherheitsmassnahme angeordenet werden. Wenn sich ein Arbeitgeber dann weigert dieser Anordnung zu folgen, waere eine Kuendigung wohl nicht als missbraeuchlich zu verstehen.


    Oder wie siehst du das?

  • Es gibt immer noch eine ganze Menge rein ORGANISATORISCHER / RECHTLICHER Fragen insbesondere rund um die "Quarantäne". Die Antworten dazu sind in der Website des BAG über verschiedene Orte verstreut. Hier ein Versuch, etliches davon (als copy/paste der Originaltexte) zusammenzustellen:

    Um die Epidemie einzudämmen, müssen die Übertragungsketten unterbrochen werden. Dafür muss jede neu angesteckte Person entdeckt und ihre engen Kontakte ausfindig gemacht werden. Auch eine Person mit leichten Symptomen wird getestet und bei positivem Resultat isoliert. Beim ("manuellen") Contact Tracing macht die zuständige kantonale Stelle gemeinsam mit der erkrankten Person alle Personen ausfindig, die in Quarantäne müssen. ((Das macht die kantonale Stelle auch dann, wenn die angesteckte Person die Swiss PT App stets aktiviert hatte. Es kann also sein, dass die engeren Kontakte dieser Person, welche ebenfalls die App nutzen, via App eine Warnung erhalten und zusätzlich - wenn sich die erkrankte Person an die Kontakte erinnert - von der kantonalen Stelle perönlich (und daher nicht anonym) kontaktiert werden))

    Ein enger Kontakt liegt vor, wenn eine Person lange und nahe genug bei einer ansteckenden Person war, um sich möglicherweise infiziert zu haben.
    Die kantonalen Behörden und die infizierte Person evaluieren gemeinsam, wer unter die «engen Kontaktpersonen» fällt.

    In https://www.bag.admin.ch/dam/b…weisungen_quarantaene.pdf steht dazu das:
    Enger Kontakt heisst, dass Sie sich in der Nähe (Distanz von weniger als 2 Metern) einer infizierten Person während mehr als 15 Minuten ohne Schutz aufgehalten haben. War diese Person gleichzeitig ansteckend, dann müssen Sie sich für 10 Tage zu Hause in Quarantäne begeben. Eine Person ist ansteckend, wenn sie Symptome hat und bereits 48 Stunden vor dem Auftreten dieser Symptome.
    Die zuständige kantonalen Stelle wird sich bei Ihnen melden und Ihnen weitere Informationen und Anweisungen geben.

    Die kantonalen Behörden melden sich bei Ihnen, falls eine infizierte Person Sie als «engen Kontakt» bezeichnet hat. Dann erfahren Sie, was Sie tun müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Isolation und Quarantäne https://www.bag.admin.ch/bag/d…d-selbst-quarantaene.html . ((Diese persönliche Kontakmahme kann somit zusätzlich zur bereits vorliegenden oder kurz danach eintreffenden Warnung durch die App erfolgen))

    Eine Person, die mit einer am neuen Coronavirus erkrankten Person in engem Kontakt stand, muss in Absprache mit der zuständigen kantonalen Stelle in Quarantäne. Das bedeutet, dass sie mit anderen Personen keinen Kontakt haben sollte. Damit kann man vermeiden, dass sie unwissentlich andere Personen ansteckt. So werden Übertragungsketten unterbrochen.

    Soziale und berufliche Absonderung
    • Bleiben Sie für 10 Tage zu Hause (ab dem Datum des letzten Kontakts mit der ansteckenden Person).
    • Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit anderen Personen. Ausgenommen sind Personen, die ebenfalls unter Quarantäne stehen und mit Ihnen im gleichen Haushalt leben.
    • Befolgen Sie weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln der Kampagne «So schützen wir uns»

    Ende der Quarantäne
    • Wenn Sie nach 10 Tagen keine Symptome haben, können Sie nach Absprache mit der zuständigen kantonalen Stelle sich wieder in die Öffentlichkeit begeben.
    • Befolgen Sie weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln der Kampagne «So schützen wir uns»
    • Überwachen Sie weiterhin Ihren Gesundheitszustand. Es kann vorkommen, dass die ersten Symptome erst später auftreten.

    Entschädigung für Personen wegen einer Quarantänemassnahme https://www.bsv.admin.ch/bsv/d…nd-gesetze/eo-corona.html
    Personen, die sich in einer ärztlich oder behördlich verordneten Quarantäne befinden, weil sie ... mit tatsächlich/möglicherweise infizierten Personen in Kontakt waren/sind und darum ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie im Zeitpunkt des Erwerbsunterbruchs:
    obligatorisch bei der AHV versichert sind (also in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind); und
    einer unselbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
    Die Quarantänemassnahme muss mit einem ärztlichen Attest oder mit der behördlichen Anordnung belegt werden.
    ((Eine Warnung durch die Swiss PT App allein genügt nicht. Erst wenn man auf Grund dieser Warnung die Behörde kontaktiert und die Behörde eine Quarantäne verfügt gibt es die Entschädigung))
    Bei Personen, die krank sind oder vom Arbeitgeber beurlaubt wurden, weil sie zur Risikogruppe gehören, erhalten die Entschädigung nicht, da der Arbeitgeber in diesen Fällen zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist


    Aus


    https://www.bag.admin.ch/dam/b…Proximity_Tracing_App.pdf

    27. Was muss ich tun, wenn ich über einen Kontakt mit einer infizierten Person benachrichtigt werde?
    Personen, die von der SwissCovid App über einen Kontakt mit einer infizierten Person benachrichtigt werden, können frei entscheiden, wie sie reagieren. Die App zeigt die Telefonnummer einer Infoline an, bei der diese Personen anonym weitere Informationen erhalten. Ob sie davon Gebrauch machen möchten, ist ihnen überlassen. Die App empfiehlt weiter, bei Auftreten von Symptomen den Coronavirus-Check im Internet zu machen oder medizinischen Rat einzuholen und sich in freiwillige Quarantäne zu begeben.

    28. Darf ich noch arbeiten gehen, wenn ich über einen Kontakt mit einer infizierten Person benachrichtigt werde?
    Wenn Sie Symptome haben, machen Sie den Coronavirus-Check im Internet und folgen Sie der Empfehlung des Checks. Oder wenden Sie sich telefonisch an eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung. Wenn Sie keine Symptome haben, können Sie arbeiten gehen. Befolgen Sie weiterhin strikt die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln und beobachten Sie Ihre Gesundheit.... Eine freiwillige Quarantäne ist empfohlen, sofern möglich. Ein Anrecht auf Lohnfortzahlung ist in diesem Fall aktuell nicht gegeben.

    29. Wenn ich eine Warnmeldung erhalte, wie schnell sollte ich meinen Arbeitgeber informieren?
    In der Regel ist niemand verpflichtet, den Arbeitgeber über einen Kontakt mit einer infizierten Person zu informieren. Sollte man sich aber aufgrund der Abklärungen in freiwillige Quarantäne begeben, wäre der Arbeitgeber selbstverständlich zu benachrichtigen.

    30. Erhalte ich meinen Lohn weiter, wenn ich mich für eine Quarantäne entscheide?
    Der Arbeitgeber ist bei einer freiwilligen Quarantäne nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Wer sich freiwillig in Quarantäne begibt, weil er von der App über einen Kontakt mit einer infizierten Person gewarnt wurde, soll sich beim Arzt oder der BAG-Infoline über das weitere Vorgehen informieren. Die Lohnfortzahlung ist gewährleistet, wenn die Isolation vom Arzt (Arztzeugnis) oder durch die kantonalen Behörden angeordnet worden ist. Im Falle der Quarantäne beim klassischen Contact Tracing ist hierzu eine Anordnung der kantonalen Behörden notwendig.

    33. Ich habe eine Meldung auf der SwissCovid App erhalten, dass ich mit einer positiv getesteten Person eine nahe Begegnung hatte. Muss ich alle Personen informieren, mit denen ich selbst in Kontakt war? Was müssen diese machen?
    Wenn Sie keine Symptome haben, brauchen Sie andere Personen nicht zu informieren. Wenn Sie Symptome haben, machen Sie den Coronavirus-Check und folgen Sie der Empfehlung des Checks. Oder wenden Sie sich telefonisch an eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung.

    35. Ich habe eine Meldung auf der SwissCovid App erhalten, dass ich mit einer positiv getesteten Person eine nahe Begegnung hatte. Habe ich Anrecht auf einen Test?
    Solange Sie keine Symptome haben, sind eine medizinische Abklärung oder ein Labortest nicht notwendig. Falls sie wünschen, können sie ihren behandelnden Arzt oder Ärztin kontaktieren und die Situation besprechen. Am Ende liegt es im Ermessen der behandelnden Ärztin oder Arzt zu entscheiden, ob ein Test angezeigt ist oder nicht.

    47. Warum sollte ich die SwissCovid App nutzen, wenn es mir das sagt, was ich sowieso schon weiss: Geh zum Arzt, wenn du Symptome hast?
    Die SwissCovid App hilft, Ihnen zu zeigen, dass Sie sich einem Risiko ausgesetzt haben. Sie können dadurch während den kommenden Tagen auf Symptome achten und diese auch besser einordnen. Zudem können Sie Ihre Familie, Ihre Freunde und ihr Umfeld schützen, indem Sie in den zehn Tagen nach der Begegnung unnötige Kontakte vermeiden.

  • Laut Bund wird den Personen, die mit der App gewarnt werden, eine «freiwillige Quarantäne» empfohlen, wobei die Person dann kein Anrecht auf Lohnfortzahlung habe. Die Lohnfortzahlung sei nur dann gewährleistet, wenn die Isolation durch ein ärztliches Zeugnis angeordnet wird. Da sich die gewarnten Personen jedoch nicht testen lassen können (solange sie keine Symptome haben), müssten sie sich freiwillig in Isolation begeben und auf ihren Lohn verzichten. Diese Begrenzung schränkt die Nützlichkeit der App und der mit ihr verbundenen Massnahmen wesentlich ein. EpidemiologInnen fordern, dass die App klare Folgen haben muss, wie das Recht auf Testen und/oder die Ausstellung eines Quarantänezeugnisses, damit sie wirklich nützlich sein kann.
    QUELLE: gemeinsame Stellungnahme amnesty, Digitale Gesellschaft, Konsumentenschutz


    https://www.amnesty.ch/de/laen…lbtraum-kein-zaubermittel