Habe einen negativen Vorbescheid der IV bekommen und möchte nun gerne ein persönliches Gespräch mit der IV. Es sind einige Angaben der IV die ich nicht recht verstehe oder zu denen ich genauere Details möchte. Brieflich ist es manchmal schwierig genau detailliert die Fragen zu schreiben/stellen so dass beide Seiten sie verstehen. Nun hat die IV mit mitgeteilt dass sie keine persönlichen Gespräche füren nach einem Vorbescheid. Hat da jemand erfahrung?
Ist es "normal" nach einem Vorentscheid der IV kein persönliches Gespräch zu bekommen?
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Wenn Sie die versicherte Person sind, also die Person sind, deren Erwerbsfähigkeit oder Fähigkeit sich im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung zu betätigen aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit eingeschränkt ist, dann haben Sie gemäss Artikel 73ter Absatz 2 der Verordnung über die Invalidenversicherung das Recht "Einwände" gegen den Vorbescheid mündlich bei der IV-Stelle vorzubringen und die IV-Stelle ist verpflichtet danach ein summarisches Protokoll zu erstellen, welches Sie dann unterzeichnen, wenn dies den Inhalt der Einwände korrekt zusammengefasst enthält. Sie müssen der IV-Stelle sagen, dass Sie gemäss Artikel 73ter Absatz 2 IVV mündlich Einwände gegen den Vorbescheid machen möchten, wenn Sie das mündlich machen wollen. Sie können gezieltere Einwände gegen einen Vorbescheid machen, wenn Sie vorher innerhalb der Frist für Einwände eine Einsicht in die Akten hatten und sehen, wie der Invaliditätsgrad im Vorbescheid berechnet wurde.
Wenn Sie nicht innerhalb der Frist Einwände gegen den Vorbescheid vorbringen, erhalten Sie eine Verfügung, in welcher in der Regel das gleiche steht wie im Vorbescheid. Das Verfahren um Einwände gegen den Vorbescheid einzureichen ist kostenlos. Das Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht um eine Beschwerde gegen die Verfügung einzureichen ist nicht kostenlos und das Gericht verlangt in der Regel einen Vorschuss von ein paar Hundert Franken und Sie erhalten diesen Vorschuss nur dann vollumfänglich zurück, wenn das Gericht Ihre Beschwerde vollumfänglich gutheisst. Abgesehen davon kann ein Gerichtsverfahren eineinhalb Jahre lange dauern. Das Verfahren für Einwände bei der IV dauert in der Regel nicht so lange zwischen dem Einreichen der Einwände und einer Verfügung. Haben Sie es schon bei der Sozialberatung der Pro Infirmis, bei Inclusion Handicap oder bei Procap versucht um sich beraten zu lassen um den Vorbescheid zu versehen? Haben Sie bei der IV schon ein Gesuch um Einsicht in die Akten gestellt? In den Akten sehen Sie besser, wie der Invaliditätsgrad berechnet wurde und was in den Gutachten der Ärzte über ihre verbleibende Erwerbsfähigkeit steht.
Art. 73ter1Vorbescheidverfahren
1 Die Parteien können innerhalb einer Frist von 30 Tagen Einwände zum Vorbescheid vorbringen.
2 Die versicherte Person kann ihre Einwände schriftlich oder mündlich bei der IV—Stelle vorbringen. Bei mündlich vorgetragenen Einwänden, erstellt die IV-Stelle ein summarisches von der versicherten Person zu unterzeichnendes Protokoll.
3 Die anderen Parteien haben ihre Einwände der IV-Stelle schriftlich vorzubringen.
4 Für die Anhörung werden weder ein Taggeld ausgerichtet noch Reisekosten vergütet.
Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV):
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Besten Dank für die Informationen. Art. 73 /2 Es wurde mir gesagt dass ich nur eine schriftlich Einsprache machen kann. Nur Personen die nicht richtig Deutsch verstehen und schreiben können, können ihre Einwände mündlich machen!
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Das Kreisschreiben über das Verfahren in der Invalidenversicherung (KSVI) ist eine Weisung des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), der Aufsichtsbehörde der kantonalen IV-Stellen und kantonalen Ausgleichskassen wie das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung und die Verordnung über die Invalidenversicherung durch diese zu interpretieren und anzuwenden sind. Auch in den Randziffern 3013 bis 3014.2 des Kreisschreibens über das Verfahren in der Invalidenversicherung ist keine Weisung enthalten, welche des den IV-Stellen erlauben würde vom Recht der versicherten Person in Artikel 73ter Absatz 2 IVV abzuweichen Einwände mündlich vorzubringen, wenn diese richtig Deutsch versteht und richtig Deutsch schreiben kann. Wenn Ihnen die IV-Stelle keine Rechtsgrundlage für die Einschränkung nennen kann, ist die Auskunft der IV-Stelle falsch.
Kreisschreiben über das Verfahren in der Invalidenversicherung (KSVI):