Versicherter Verdienst bei Teilzeit

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  • Guten Abend


    Meine Situation: Bis März 2020 war ich in einer 60% Stelle angestellt und wurde aus betriebswirtschaftlichen Gründen gekündigt. Mein Brutto Lohn betrug CHF 9550.00 im Schnitt der letzten 6 Monate. Meine Beitragszeit beläuft sich auf 60 Monate.


    Gemäss den Informationen im Internet sowie den Aussagen der Berater der Arbeitslosenkasse bin ich von folgender Rechnung ausgegangen:


    70% des Bruttolohns / 21.7 Tage = mein Taggeld. Das wären in meinem Fall CHF 308.06.


    Nun kam heute die erste Abrechnung und mein versicherter Verdienst wird mit CHF 5929.00 angegeben - das Taggeld beträgt dann lediglich CHF 191.25. Wie oben angegeben ist mein Durchschnittslohn (mMn mein versicherter Verdienst) CHF 9550.00 in den letzten 6 Monaten.


    Ich habe diesen Verdienst mit einer 60% Stelle erzielt und darauf basiert auch die Abgaben an die ALV bezahlt. Bei der Arbeitslosenkasse habe ich mich dann folglich auch mit 60% angemeldet, da mir dies die Beraterin bei der Erstanmeldung empfohlen hat.


    Bin ich richtig in der Annahme, dass mein versicherter Verdienst dem von CHF 9550.00 entsprechen sollte auch wenn ich mich lediglich mit 60% angemeldet habe, da ich diesen mit einem 60% Arbeitsvertrag erzielt habe?


    Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!


    Liebe Grüsse

  • @roccckky


    Ich bin hier kein Experte.


    Aber ich vermute hier, dass ein Rechenfehler vorliegt. Und das liegt wahrscheinlich an deiner Anmeldung.


    Wenn du vorher nur 60% gearbeitet hast, dann musst du den Lohn auf 100% hochrechnen. Und musst diesen Lohn geltend machen. Dann musst du bei der Anmeldung darauf achten, dass du dann auch eine 100% Stelle suchst.


    Wenn du dann aus persoenlichen Grunden nur 60% Prozent arbeiten willst, steht dir das frei. Dann musst du aber damit rechnen, dass dann die ALV entsprechend auf die 60 Prozent gekuerzt wird.


    Anders gesagt: die 9550.- muessen auf hundert Prozent hochgerechnet und dann auf die sechzig zurueckgekuerzt werden.


    Jedenfalls sehe ich das so .... Irrtum vorbehalten.

  • @roccckkky


    Ich empfehle Ihnen sich die rechtlichen Vorschriften durchzulesen, wie die Höhe des Taggelds berechnet wird und dann mit Ihren Zahlen zu überprüfen, ob die Höhe des Taggelds korrekt berechnet wurde.


    Ich habe Ihnen den Inhalt von zwei Randziffern aus dem Kreisschreiben AVIG-Praxis ALE herauskopiert. Auch ab der Randziffer C15 gibt es Informationen, welche Sie sich durchlesen sollten.




    Höchst- und Mindestgrenze des versicherten Verdienstes



    Art. 23 Abs. 1 AVIG; Art. 40 AVIV



    C12 Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes entspricht demjenigen der obligatori-schen Unfallversicherung und beträgt CHF 12 350/Monat.



    C13 Der höchstversicherbare Verdienst kann auch bei einem reduzierten Beschäftigungsgrad bzw. mit einem reduzierten anrechenbaren Arbeitsausfall erreicht werden.



     Beispiel 1



    Eine versicherte Person sucht Arbeit im Umfang von 50 %, nachdem sie ihre 50 %-Stelle verlor, bei welcher sie monatlich CHF 13 000 verdiente. Der versicherte Verdienst beträgt CHF 12 350.



     Beispiel 2



    Eine versicherte Person sucht Arbeit im Umfang von 60 %, nachdem sie eine Vollzeitstelle verlor, bei welcher sie einen monatlichen Lohn von CHF 14 000 erzielte. Der versicherte Verdienst beträgt CHF 8400 (60 % von CHF 14 000).


    Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG):



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19820159/index.html


    Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV):



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19830238/index.html


    Kreisschreiben AVIG-Praxis ALE (Arbeitslosenentschädigung):



    https://www.arbeit.swiss/dam/s…d.pdf/AVIG-Praxis_ALE.pdf