Zwangseinweisung bei Obdachlosigkeit?

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  • Ist es eigentlich rechtlich erlaubt jemand mit psychischer Krankheit bei drohender Obdachlosigkeit zwangseinzuweisen und einen Beistand ohne zu fragen aufzuzwingen? Und macht sowas die KESB auch? Oder was würde die KESB machen bei einem psychisch kranken der droht in die Obdachlosigkeit zu rutschen? Weil eine Psychiatrie ist ja keine Wohnung oder? Oder würde die KESB gar nichts tun? Können Obdachlose wirklich einfach so entrechtet werden?

  • @Hamaios12


    Wenn du Probleme hast und Dir eine Obdachlosigkeit droht, brauchst du Hilfe und diese sollst du auch bekommen, Wie alt bist du? Warst du scho beim Sozialamt? Dieses springt für dich ein, wenn du die Miete nicht mehr zahlen kannst aufgrund eines Problems, wo du nicht selber arbeiten kannst. Hol dir dort Hilfe. Aber die KESB kann einen schon in die Psychiatrie bringen auch gegen den eigenen Willen. Aber sie kann einen nicht in die Psychiatrie einweisen, nur, weil man bald obdachlos ist. Gesetzlich dürfen sie nicht jeden einfach in die Psychiatrie einweisen ohne guten Grund.

  • bleibtstark


    Ich schliesse mich deiner Ausfuehrung an.


    Gesetzlich dürfen sie nicht jeden einfach in die Psychiatrie einweisen ohne guten Grund.


    Obdachlosigkeit ist kein Grund fuer eine Zwangseinweisung. Es muss zusaetzlich eine ausreichende Gefaerdungsituation vorliegen.


    Ob diese beim Fragesteller/In gegeben ist... ist fraglich. Denn die Situation des Fragestellers ist hier fraglich. Ist es nur eine hypothetische Frage? Oder die Frage einer "Sockenpuppe", wie es wohl @C-O-R-A nennen wuerde?