Ist es eigentlich rechtlich erlaubt jemand mit psychischer Krankheit bei drohender Obdachlosigkeit zwangseinzuweisen und einen Beistand ohne zu fragen aufzuzwingen? Und macht sowas die KESB auch? Oder was würde die KESB machen bei einem psychisch kranken der droht in die Obdachlosigkeit zu rutschen? Weil eine Psychiatrie ist ja keine Wohnung oder? Oder würde die KESB gar nichts tun? Können Obdachlose wirklich einfach so entrechtet werden?
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RE: Zwangseinweisung bei Obdachlosigkeit?
Hamaios12
Das sind viele Fragen auf einmal.
Und lassen sich wohl nicht auf einmal beantworten.
Welche Frage zuerst?
Das sind viele Fragen auf einmal.
Und lassen sich wohl nicht auf einmal beantworten.
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