Lohnzahlung bei Kurzarbeit - alles rechtens?

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • Hallo zusammen


    Mein Arbeitgeber hat per Antrag eine Bewilligung für die Einführung von Kurzarbeit von bis zu 50% erhalten. Jeder Mitarbeiter hat bei uns jedoch eine individuelle Pensumreduktion erhalten, wobei fast niemand um 50% reduziert wurde. Ich arbeite nun 60% statt meine üblichen 90%. Auf meiner Lohnabrechnung bekommen ich jedoch nur 50% meines ursprünglichen 90%-Lohns und die anderen 50% werden zu 80% durch die ALV entschädigt.


    Ist das überhaupt erlaubt? Müsste mein AG mir nicht 60% bezahlten und die reduzierten 30% werden zu 80% vom Staat finanziert?


    Kann ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich unter diesen Umstanden nur bereit bin 50% von meinen 90%, also 45% zu arbeiten? Für mehr werde ich ja nicht bezahlt.


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • @O_4053


    Mann kann Ihre Frage nicht beantworten, ohne zu wissen, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht und ohne weitere Angaben zu wissen, welche nur Sie kennen. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag eine Anzahl an Arbeitsstunden pro Woche oder pro Monat und ein Lohn für diese Anzahl an Arbeitsstunden pro Monat vereinbart ist (sogenannter Monatslohn) und nicht ein Stundenlohn vereinbart ist ohne eine fixe Anzahl an Stunden zu vereinbaren und der Arbeitgeber einfach per Dienstplan so viel Arbeitszeit von Ihnen verlangt wie er gerade braucht (Arbeit auf Abruf im Stundenlohn), dann muss Ihnen der Arbeitgeber den Lohn für die vertraglich vereinbarte Anzahl an Stunden bezahlen und dann liegt ein sogenannter Annahmeverzug des Arbeitgebers vor. Der Arbeitgeber darf, abgesehen von dem Teil des Pensums für den er für Sie Kurzarbeit beantragt hat, nicht einfach das Pensum und den Lohn reduzieren. Ihr Arbeitgeber könnte aber das bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen und Ihnen einen neuen Arbeitsvertrag mit einem Stellenantritt nach Ablauf der Kündigungsfrist anbieten, in dem ein geringeres Pensum und ein geringerer Lohn vereinbart wird (sogenannte Änderungskündigung). Ich empfehle Ihnen sich das Kreisschreiben AVIG-Praxis KAE durchzulesen und die Höhe Ihrer Kurzarbeitsentschädigung zu überprüfen. Ich empfehle Ihnen sich auch das Kreisschreiben IE durchzulesen, welche Pflichten Sie haben Ihren Arbeitgeber zur Zahlung von ausstehendem Lohn zu mahnen bevor dieser Konkurs angemeldet hat und insolvent geworden ist, damit die Insolvenzentschädigung Ihnen den ausstehenden Lohn bezahlt, wenn Ihr Arbeitgeber später Konkurs anmeldet und insolvent wird. Da Sie Ihre Angaben selbst am Besten kennen, können Sie sich Ihre Fragen auch am Besten selbst beantworten. Sie sollten sagen, dass Sie bereit sind, abgesehen von dem Pensum für das Kurzarbeit gewährt wurde, weiterhin das vertraglich vereinbarte Arbeitspensum zu arbeiten, damit Ihnen der Arbeitgeber dafür den vollen Lohn bezahlen muss und Sie nicht auf Lohnansprüche verzichten.



    https://www.arbeitsrecht-aktue…everzug-des-arbeitgebers/



    https://syndicom.ch/recht/rech…mich-zu-frueh-nach-hause/


    Beispiel 1: 5'000 Franken pro Monat für ein 90 Prozent-Arbeitspensum im Arbeitsvertrag


    Nun nur noch ein 60 Prozent-Arbeitspensum (= zwei Drittel des vertraglichen Pensums) und für das restliche 30 Prozent-Arbeitspensum Kurarbeitsentschädigung von der Arbeitslosenversicherung. Gesamtentschädigung des Arbeitnehmers = 5'000 * 2/3 + 5'000 * 1/3 * 80 % = 4'666.67 (das entspricht 93.33 % des vertraglich vereinbarten Lohns von 5'000).


    Beispiel 2:


    5'000 Franken pro Monat für ein 90 Prozent-Arbeitspensum im Arbeitsvertrag



    Nun nur noch ein 45 Prozent-Arbeitspensum (= die Hälfte des vertraglichen Pensums) und für das restliche 45 Prozent-Arbeitspensum Kurarbeitsentschädigung von der Arbeitslosenversicherung. Gesamtentschädigung des Arbeitnehmers = 5'000 * 1/2 + 5'000 * 1/2 * 80 % = 4'500.00 (das entspricht 90.00 % des vertraglich vereinbarten Lohns von 5'000).


    Kreisschreiben AVIG-Praxis KAE (Kurzarbeitsentschädigung):



    https://www.arbeit.swiss/dam/s…d.pdf/AVIG-Praxis_KAE.pdf


    Kreisschreiben AVIG-Praxis IE (Insolvenzentschädigung):



    https://www.arbeit.swiss/dam/s…ad.pdf/AVIG-Praxis_IE.pdf

  • Vielen Dank für Ihre umgehende und ausführliche Antwort.


    Meine Arbeitszeit pro Woche beträgt 42 Stunden. Mit 90% ergibt dies 37.8 Stunden und aktuell arbeite ich aufgrund Kurzarbeit 25.2 Stunden (60%). Entlohnt werde ich monatlich (ohne 13.) und ansonsten stehen mir keine Sonderleistungen zu. Mein Arbeitgeber übernimmt jedoch freiwillig die PK-Beiträge der Arbeitnehmer.


    Gemäss meinen Recherchen bin ich ebenfalls auf Ihre Berechnung aus Beispiel 1 gekommen. Auch im Kreisschreiben finde ich diese Berechnungsmethode.


    Mein Arbeitgeber wendet aktuell aber exakt Beispiel 2 an, obwohl ich 60% von 42 Wochenstunden leiste. Konkursgefährdet ist das Unternehmen nicht. Eine Änderungskündigung steht ebefalls nicht im Raum. Es geht hier vielmehr um ein Ausnützen der aktuellen Situation durch den Arbeitgeber. Mein Arbeitgeber wendet dieses Verhalten aktuell auf fast alle Mitarbeiter an.


    Wenn ich Ihre Antwort "Der Arbeitgeber darf, abgesehen von dem Teil des Pensums für den er für Sie Kurzarbeit beantragt hat, nicht einfach das Pensum und den Lohn reduzieren." richtig verstehe, dann geht mein Arbeitgeber hier missbräuchlich vor, da er nicht den Lohn für das tatsächliche Pensum bezahlt.

  • O_4053


    Annahme du bekämst für ein Vollpensum 100 Äpfel, dann bekommst du für dein normales Teilpensum 90 Äpfel. Nun darfst du Arbeit für 60 Äpfel leisten. Für die fehlenden 30 Äpfel würde dich die ALV mit 24 Äpfel entschädigen. D.h. du hast für deine momentane Leistung Anrecht auf 60+24=84 Äpfel.


    Nach deiner Beschreibung bekommst du:


    Von den üblichen 90 Äpfel nur 0,5x90=45 und von den fehlenden 45 nur 0,8x45=36 - d.h. du bekommst 45+36=81 Äpfel. Ergo fehlen 3 Äpfel.


    D.h dein AG schuldet dir für die momentane Leistung noch 3% vom Lohn eines Vollpensums.

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

    ***************************************************************************************

    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

    ***************************************************************************************

    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • @C-O-R-A


    genau so ist es. Vielen Dank für die Veranschaulichung.