Hallo zusammen
Mein Arbeitgeber hat per Antrag eine Bewilligung für die Einführung von Kurzarbeit von bis zu 50% erhalten. Jeder Mitarbeiter hat bei uns jedoch eine individuelle Pensumreduktion erhalten, wobei fast niemand um 50% reduziert wurde. Ich arbeite nun 60% statt meine üblichen 90%. Auf meiner Lohnabrechnung bekommen ich jedoch nur 50% meines ursprünglichen 90%-Lohns und die anderen 50% werden zu 80% durch die ALV entschädigt.
Ist das überhaupt erlaubt? Müsste mein AG mir nicht 60% bezahlten und die reduzierten 30% werden zu 80% vom Staat finanziert?
Kann ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich unter diesen Umstanden nur bereit bin 50% von meinen 90%, also 45% zu arbeiten? Für mehr werde ich ja nicht bezahlt.
Vielen Dank für Eure Hilfe.