Muss ich als Auslandschweizerin in Italien Steuern für ein Haus in CH (Schenkungsvertrag) bezahlen?

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  • Ich bin Schweizerin, wohnhaft in Italien (Doppelbürgerin), sprich in der Schweiz ab- und in Italien angemeldet. Meine Eltern haben meinem Bruder und mir via Schenkungsvertrag das Haus (in CH) zu je 50% vermacht. Die Eltern sind aber weiterhin die Nutzniesser und finanzieren alles, Steuern etc.


    Nun muss ich hier in Italien die Steuererklärung ausfüllen und frage mich, ob ich trotz Schenkungsvertrag und Nutzniessungsrecht meiner Eltern, das Haus angeben und für dieses Steuern bezahlen muss, obwohl dies schon meine Eltern in der CH tun?

  • Meine Eltern haben immer noch das Nutzniessungsrecht und sind dadurch berechtigt, in der Immobilie wohnen zu bleiben, so lange sie das gesundheitlich können. Im Gegenzug dafür tragen sie weiterhin die Kosten für den Unterhalt, Versicherungen und die Liegenschaftssteuer. Mein Bruder, dem das Haus zu 50% gehört und in der Schweiz wohnt, muss deshalb ebenfalls keine Steuern für die Liegenschaft bezahlen, weil dies schon meine Eltern tun. Deshalb meine Frage, ob ich in Italien das Haus bei der Steuererklärung angeben, sprich Steuern dafür bezahlen muss (Doppelbesteuerung?)

  • Barezi


    Ich kann diese Frage nicht beantworten, weil ich das italienische Steuerrecht nicht kenne. Ich weiss auch nicht, ob die Schweiz und Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen haben.


    Bei meiner Frage war ich davon ausgegangen, dass die Eltern nach der Schenkung eben keine Vermoegensteuer fuer das Haus bezahlen. Sondern eben die Beschenkten.


    Ich nehme aber an, dass du auch in Italien eine Liegenschaft im Ausland angeben musst. Was dann aber noch nicht heisst, dass du dann auch Steuern dafuer bezahlen musst.


    Kann sein, dass hier jemand im Forum mehr dazu weiss. Und ansonsten wuerde ich mal bei einem italienischen Steuerberater nachfragen.

  • Barezi


    PS: Ich nehme an, dass es eine italienische / schweizerische Handelskammer gibt. Vielleicht mal dort anfragen, ob sie Adressen von Steuerberatern vermitteln koennen, welche sich mit Doppelbesteuerung auskennen. Oder zumindest wissen, wo man da weiter nachfragen kann.

  • Barezi


    Handelskammern sind eigentlich nicht fuer Privtpersoenen zustaendig. Aber fuer eine einfache Adressauskunft......

  • Vielen DANK!

  • @Barezi


    Es hängt davon ab, ob das italienische Steuerrecht verlangt, dass man bei der Steuererklärung in Italien eine in der Schweiz liegende Immobilie angeben muss, wenn die Eltern ein lebenslängliches Nutzniessungsrecht (usu fructus auf Latein) an der Immobilie haben.


    Auf der folgenden Seite steht, dass es anscheinend in Italien eine Grundsteuer auf ausländisches Grundvermögen gibt (Imposta sul valore degli immobili all’estero – IVIE)



    Besteuerung von Immobilien in Italien
    Jeder, der in Italien eine Immobilie besitzt, muss dort Steuern abführen. In einigen Fällen hängt die Art und Höhe davon ab, ob Sie einen gemeldeten Wohnsitz…
    www.idealista.it



    DIE BESTEUERUNG DER IMMOBILIEN IN ITALIEN | Studio legale scalia