Kann mein Mann unser Kind in anderes Land mitnehmen? Hat die Polizei Schweiz auch Macht in anderem Land?

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  • Hallo kurz zu meiner Situation:


    Vor zwei Jahren haben meinen Mann und ich uns kennengelernt. Im Sprachaufenthalt und verliebt. Dann haben wir eine Fernbeziehung geführt. Ich wurde dann Schwanger und wir beschlossen zu Heiraten damit er mit uns leben kann und auch das es finanziell geht. Im September kam unsere Tochter zur Welt und wir heiraten im Oktober. Im November zog er dann ganz in die Schweiz. Nun läuft unsere Ehe seit längerem nicht mehr gut und ich wollte mich informieren was bei einer Scheidung passieren würde. Meinen Mann hat seit Februar einen Job gefunden und arbeit jetzt in der Schweiz. Er liebt unsere Tochter sehr und sagt, wenn ich die Scheidung will wird er nach Frankreich zurück gehen mit underer Tochter. Meinen Mann kommt von einem Dritttweltland und zog nach Frankreich vor 6 Jahren. Er hat die Aufenhaltsbewilligung B. Ich wäre damit natürlich nicht einverstanden! Ich habe nun Angst der er mit ihr nach Frankreich gehen könnte. Nun zu meiner Frage. Könnte meinen Mann meine Tochter einfach so mit nach Frankreich nehmen obwohl ich nicht einverstanden bin? Und falls er einfach gehen würde könnte die Polizei auch handeln von der Schweiz aus? Hat die Polizei auch Macht in Frankreich? (Meine Tochter ist Schweizer Bürgerin.)


    Danke schonmal für eine Antwort.

  • Milena25


    Zweite Kurzantwort:


    Bei einer Trennung/ Scheidung wird ein Gericht darueber entscheiden muessen, in welcher Obhut sich das Kind befinden soll.


    Und kann da auch einschraenken, ob eine Ohutsberechtigte Person mit dem Kind das Land velassen darf, ohne Einwilligung der Sorge berechtigten Person.


    In vielen Laendern ist Letzteres nicht moeglich, ohne die Einwilligung des anderen Elternteils. Ansonsten gilt es als Kindsentfuehrung.

  • @Milena25


    Es ist möglich, dass das Gericht bei einer Scheidung die Obhut dem Vater und nicht Ihnen zuspricht. Auch wenn das Gericht Ihnen die Obhut zuspricht, wird das Gericht dem Vater sehr wahrscheinlich nicht verbieten, dass er das Kind ohne Ihre Zustimmung mit sich in die Ferien ins Ausland mitnimmt, wenn das Gericht dem Vater zumindest das Recht gibt mit den Kindern die Ferien zu verbringen. Auch Väter haben Rechte und Mütter haben nicht das Recht geschiedenen Vätern alles zu verbieten.

  • Milena25


    Das man ein Einverständniss braucht wenn ein Elternteil das Land mit den Kind verlassen will?


    Im Gegensatz zu anderen Laendern ist das in der Schweiz nicht ueblich. Nach meinem Wissen auch in Frankreich nicht.


    Doch allenfalls koennte es fuer das Heimatland des Vaters so gelten.


    Suedafrika ist zwar eher ein Schwellenland und nicht ein Drittweltland, aber dort muss man ein (beglaubigtes) Schreiben mit sich fuehren, wenn ein Elternteil alleine mit dem Kind aus- oder einreisen will. Das wird allerdings auch nicht immer kontrolliert.


    Im Schengenraum wuerde so etwas wahrscheinlich kaum je kontrolliert werden.

  • Milena25


    Falls die Gefahr besteht, dass der Vater das Kind mit in sein Heimatland nehmen koennte, musst du hier vorsorgen.


    Innerhalb der EU funktionieren die Rechtshilfeabkommen einigermassen gut. Ausserhalb der EU wird es schwierig bis fast unmoeglich, dass die Schweizer Behoerden noch etwas machen koennen.

  • Milena25


    Ich stimme mit Sozialversicher ueberein, dass der Vater ein Recht hat mit seinem Kind Zeit zu verbringen. Und das Kind hat auch ein Recht auf seinen Vater.


    Da der Vater anscheinend damit gedroht hat, das Kind aus deiner Obhut zu entziehen, musst du dies bei einer Trennung / Scheidung und damit verbundener Entscheidung ueber die Obhut/Sorgerecht entsprechend dem Gericht auch so vortragen. Es ist dann moeglich, dass das Gericht zum Entschluss kommt, das Besuchsrecht des Vaters dahingehend zu beschraenken, dass er das Kind nur in Begleitung treffen darf.

  • Milena25


    Ich moechte nicht den Teufel an die Wand malen.


    Aber ich muss dich hier schon etwas warnen. Du hast zwar nicht geschrieben, aus welchem Kulturkreis dein Mann stammt. Und nicht alle Entwicklungslaender haben einen solchen traditionellen / kulturellen Hintergrund.


    In einigen Laender dieser Erde werden Kinder als "Besitz" betrachtet, Und zwar als Besitz des Familienoberhauptes. Sprich des Mannes.


    Und dabei spielt es keine Rolle, ob das nun in den offiziellen Gesetz des betreffenden Landes anders geschrieben steht. Die Wahrnehmung in der Bevoelkerung ist anders. Und selbst die Gerichte entscheiden dort oft entsprechend dieser Wahrnehmung.


    Ist deine Ehe in seinem Ursprungsland ueberhaupt anerkannt worden? Falls nicht, hast du dort wahrscheinlich ueberhaupt keine Rechte als Mutter.


    Praktischer Hinweis: Sorge dafuer, dass der Vater keine gueltigen Reisedokumente fuer das Kind bekommt.

  • Ja von mehr weiss ich nichts.
    Er kommt aus Gabun das Land ist so viel ich weiss nicht soo schlimm wie zb. Ägypten. Ob wir dort auch verheiratet sind nehme ich an aber bin mir nicht zu 100% sicher. Auf jeden Fall mussten wir alle Dokumente hin und her schicken vor der Hochzeit. Ich nehme an mein Mann musste dann nach der Hochzeit das Familienbüchlein nach Gabun schicken.

  • Milena25


    Ich nehme an mein Mann musste dann nach der Hochzeit das Familienbüchlein nach Gabun schicken.


    Muessen tut er wohl nicht. Im Sinne von .... es gibt wahrscheinlich keinen Zwang dazu, die Ehe in Gabun registrieren zu lassen. Genausowenig die Geburt eures Kindes.


    Fuer eine Registrierung muss man allerdings die entsprechenden Dokumente (Familienbuechlein) einreichen.


    Ich kenne die kulturellen Verhaeltnisse von Gabun nicht. Auch wenn das Land nicht vornehmlich muslimisch gepraegt ist, kann es trotzdem eine stark patriarchalisch gepraegte Tradition pflegen.


    Bezueglich der Aufenthaltsbewilligung: Ich dachte Ehepartner wuerden die Bewilligung C erhalten. Aber hier bin ich nicht wirklich im Bilde. Meine Ehepartnerin ist ebenfalls Afrikanerin. Unsere Kinder Schweizer Buerger. Aber sie waren noch nie in der Schweiz.

  • A okay. Also unsere Tochter hat er auf jeden Fall in Ganun angemeldet und sie bekommt auch einen Pass von da.
    Ich kenne mich mit den Aufenthaltsbewilligung gar nicht aus. Ich hatte vor meinem Mann damit nie etwas zu tun.

  • Milena25


    Wenn ich es richtig mitbekommen habe, dann ist euer Kind noch zu jung fuer einen eigenen Pass. In einigen Laendern reicht es aber auch, eine Geburtsurkunde oder beglaubigte Kopie davon zu haben, um die Grenze passieren zu koennen.


    Bezueglich den Aufenthaltsbewilligungen gibt es halt auch recht grosse Unterschiede. Im Ursprungsland meiner Ehefrau habe ich seit der Heirat uneingeschraenktes Aufenthaltsrecht und brauche als "Auslaender" auch keine Arbeitsbewilligung mehr.

  • Milena25


    Ich gehe davon aus, dass die Schweiz und Gabun kein Rechtshilfeabkommen haben. Genauso wenig wie mit dem Ursprungsland meiner Ehepartnerin.


    Ein Kind aus so einem Land zurueck zu holen, ist sehr schwierig. Auch dann wenn das Kind ein Schweizer Buerger ist.


    Die Schweizer Behoerden koennen hier kaum etwas helfen. Ausser bei "diplomatischer Verhandlung".


    Noch etwas zur Aufenthaltsbewilligung:


    Wenn ihr dann mal geschieden seid, dann haengt seine Aufenthaltsbewllligung wohl nur noch am Job. Verliert er diesen... Dann wird er wohl das Land verlassen muessen.


    Und dann wird wohl auch der Zeitpunkt kommen, wo seine Drohung, das Kind mitzunehmen, wohl realistischer wird.

  • Ja. Also Angst habe ich eigentlich nicht das er sie nach Gabun bringt weil er da nie wieder zurück will. Und für ihn ist sowiso Europa oder Amerika einiges besser als Afrika. Aber man kann nie wissen...


    Das er in der Schweiz bleiben würde wäre das jesste für alle. Dann könnten wir alles schön gerecht aufteilen. Aber eben er sagte selbst wenn ich mich scheiden will dann geht er zurück nach Frankreich oder er wird nach Amerika auswandern.

  • Milena25


    Ich wollte dich etwas vor bestimmten Problemen warnen. Aber eine Paartherapie kann ich dir wohl nicht anbieten.


    Du solltest hier vielleicht merken, dass dich dein Mann unter Druck setzt. Und das macht er hauptsaechlich auf dem Buckel der Tochter. Er instrumentalisiert sie hier bereits.


    Wenn du ihn verlaesst, dann nimmt er dir die Tochter weg.


    Mach dir hier nichts vor.

  • Milena25


    Es ist etwas off topic


    Aus meiner Erfahrung heraus, gibt es kaum Afrikaner, welche wieder zurueck ins Ursprungsland wollen. In Ausnahmefaellen gibt es die wohl auch noch.


    Ein Freund von mir wollte wieder zurueck nach Suedafrika. Zusammen mit seiner Schweizer Ehefrau. Sie dachten, sie koennten dort etwas Neues und Gutes aufbauen. Und hatten eigentlich ganz gute Voraussetzungen dazu. Nach einigen konkreten Versuchen, gaben sie die Idee wieder auf.


    Hmm? Ich bin zu meiner Frau nach Afrika gezogen. Verrueckt, nicht?

  • Von welchem Land kommt denn ihr Frau?


    Ich finde es nicht verrückt in das Sie nach Afrika sind. :)


    Ich war leider noch nie auf dem Kontinent aber hoffe sehr bald mal hin zu reisen.
    Ich werde jetzt auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen und mich Infomobilen. Aber ich habe immer noch Hoffnung das alles gut kommt..