Hallo kurz zu meiner Situation:
Vor zwei Jahren haben meinen Mann und ich uns kennengelernt. Im Sprachaufenthalt und verliebt. Dann haben wir eine Fernbeziehung geführt. Ich wurde dann Schwanger und wir beschlossen zu Heiraten damit er mit uns leben kann und auch das es finanziell geht. Im September kam unsere Tochter zur Welt und wir heiraten im Oktober. Im November zog er dann ganz in die Schweiz. Nun läuft unsere Ehe seit längerem nicht mehr gut und ich wollte mich informieren was bei einer Scheidung passieren würde. Meinen Mann hat seit Februar einen Job gefunden und arbeit jetzt in der Schweiz. Er liebt unsere Tochter sehr und sagt, wenn ich die Scheidung will wird er nach Frankreich zurück gehen mit underer Tochter. Meinen Mann kommt von einem Dritttweltland und zog nach Frankreich vor 6 Jahren. Er hat die Aufenhaltsbewilligung B. Ich wäre damit natürlich nicht einverstanden! Ich habe nun Angst der er mit ihr nach Frankreich gehen könnte. Nun zu meiner Frage. Könnte meinen Mann meine Tochter einfach so mit nach Frankreich nehmen obwohl ich nicht einverstanden bin? Und falls er einfach gehen würde könnte die Polizei auch handeln von der Schweiz aus? Hat die Polizei auch Macht in Frankreich? (Meine Tochter ist Schweizer Bürgerin.)
Danke schonmal für eine Antwort.