Das Sozialamt hatte mir nach meiner Anmeldung jegliche Vollmachten zur Unterschrift vorgelegt. Sollte ich jene nicht unterschreiben, gebe es kein Geld.
Eine jener Vollmachten betraf die Gundversicherung der Krankenkasse betreffend Postumleitung von der Grundversicherung ans Sozialamt. Seit dem kriege ich keine Leistungsabrechnungen mehr. Das Sozialamt hat mir zwar schriftlich zugesichert, mir jegliche Leistungsabrechnungen zuzustellen. Bisher sind aber erst 9 Stück von Total über 20 mir zugestellt worden vom Sozialamt. Die Grundversicherung kann/will mir nichts zustellen, weil die Grundversicherung damit argumentiert, dass die Postumleitung existiere, ich müsse dies mit dem Sozialamt ausmachen.
In der Postumleitungsvollmacht steht vorallem der Satz: "Die Umleitung kann nur von den Sozialen Diensten widerrufen werden.". Mir hat ein Anwalt folgendes mitgeteilt: "Gemäss Bundesgericht
verlangt der Zweck von Art. 27 Abs. 2 ZGB jedoch, dass die übermässig gebundene
Person die Vertragserfüllung verweigern kann."
Das habe ich der Krankenkasse so mitgeteilt und wollte somit die Umleitung aufheben. Die Krankenkasse stellt aber auf Stur und meint, nur das Sozialamt könne die Umleitung aufheben.
Das Sozialamt will die Postumleitung nicht aufheben, mit der Begründung, sie wollen die Übersicht betreffend Franchise und Selbstbehalt behalten.
Die Argumentation des Sozialamtes geht für mich nicht so auf, da ich denen ja alle Unterlagen zustellen kann. Anscheinend vertrauen die mir aber nicht.
Was kann ich denn jetzt tun? Gibt es rechtlich nichts, damit ich - als Vollmachtgeber - die Postumleitung aufheben kann?