Einseitige Vollmacht

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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Das Sozialamt hatte mir nach meiner Anmeldung jegliche Vollmachten zur Unterschrift vorgelegt. Sollte ich jene nicht unterschreiben, gebe es kein Geld.


    Eine jener Vollmachten betraf die Gundversicherung der Krankenkasse betreffend Postumleitung von der Grundversicherung ans Sozialamt. Seit dem kriege ich keine Leistungsabrechnungen mehr. Das Sozialamt hat mir zwar schriftlich zugesichert, mir jegliche Leistungsabrechnungen zuzustellen. Bisher sind aber erst 9 Stück von Total über 20 mir zugestellt worden vom Sozialamt. Die Grundversicherung kann/will mir nichts zustellen, weil die Grundversicherung damit argumentiert, dass die Postumleitung existiere, ich müsse dies mit dem Sozialamt ausmachen.


    In der Postumleitungsvollmacht steht vorallem der Satz: "Die Umleitung kann nur von den Sozialen Diensten widerrufen werden.". Mir hat ein Anwalt folgendes mitgeteilt: "Gemäss Bundesgericht verlangt der Zweck von Art. 27 Abs. 2 ZGB jedoch, dass die übermässig gebundene Person die Vertragserfüllung verweigern kann."


    Das habe ich der Krankenkasse so mitgeteilt und wollte somit die Umleitung aufheben. Die Krankenkasse stellt aber auf Stur und meint, nur das Sozialamt könne die Umleitung aufheben.
    Das Sozialamt will die Postumleitung nicht aufheben, mit der Begründung, sie wollen die Übersicht betreffend Franchise und Selbstbehalt behalten.
    Die Argumentation des Sozialamtes geht für mich nicht so auf, da ich denen ja alle Unterlagen zustellen kann. Anscheinend vertrauen die mir aber nicht.


    Was kann ich denn jetzt tun? Gibt es rechtlich nichts, damit ich - als Vollmachtgeber - die Postumleitung aufheben kann?

  • swisswil


    Kurzantwort:


    Ich will hier nicht auf die rechtlichen Details bezueglich der Postumleitung eingehen.


    Ich bin aber klar der Meinung, dass dir das Sozialamt deine Post aushaendigen muss. Denn letztlich bist du der Empfaenger dieser Post. Und das Sozialamt nur dein Briefkasten.

  • Das Problem ist ja auch meine Zusatzversicherung. Diese braucht die Leistungsabrechnungen der Grundversicherung, damit Leistungen über die Zusatzversicherung abgerechnet werden können.


    Ohne Leistungsabrechnung der Grundversicherung lässt sich nichts über die Zusatzversicherung abrechnen...

  • @swisswil


    Es ist etwas verwirrend, wenn sich in diesem Thread ein User unter verschiedenen Usernamen zu Wort meldet.


    Oder ist @YWZmaWxpQHNjaG5lZXRyYXVtLmNo tatsaechlich eine andere Person?



    Weiter ist es etwas verwirrend, wenn wenn eine KK die Abrechnung der Grundversicherung dazu braucht, um die Leistungen der Zusatzversicherung berechnen zu koennen.


    Hast du denn die Zusatzversicherung bei einer Anderen Versicherung als die Grundversicherung?

  • @marikowari


    sorry, bin neu hier seit heute morgen. Hatte Schwierigkeiten, mich einzuloggen heute bei meiner Antwort auf Deine Antwort. Da hat es was generiert, was ich nicht beeinflussen konnte... Entschuldigung. Kenne mich hier noch nicht aus...


    Die Zusatzversicherung ist bei einer anderen KK als die Grundversicherung. Und die Zusatzversicherung will wissen, wenn es via Grundversicherung nicht gedeckt ist, dass die Leistungen via Zusatzversicherung bezahlt werden.

  • @marikowari


    Es ist nicht komisch, die Grundversicherung und die Zusatzversicherung bei zwei verschiedenen Krankenkassen zu haben. Du kannst gerne bei Deiner KK nachfragen wie das geht, die geben Dir sicher kompetent Auskunft, damit es Dir nicht mehr komisch vorkommt :)

  • tiltcom


    Als ich noch in der Schweiz eine KK hatte ....


    War es meines Wissens nicht moeglich eine Zusatzversicherung bei einer Versicherung abzuschliessen, wenn ich nicht bei der gleichen Versicherung eine Grundversicherung hatte.


    Natuerlich war es moeglich, mich auch mehrfach zu versichern, obwohl dann am Ende nur eine Versicherung einen Schadenfall bezahlen musste.

  • @tiltcom


    Ich haette da noch eine Frage:


    Als Auslandschweizer ... bin ich gerade wegen Corona in der Schweiz gestrandet. Also eine Grundversicherung habe ich durch meine Reiseversicherung. Die verlangt aber, dass ich in mein Lebeland zurueckkehren muss, sobald ich transportfaehig bin. Hmm? Und wie geht das wenn keine Flieger mehr fliegen?


    Und was mache ich jetzt, wenn meine Grundversicherung nicht mehr bezahlt, weil ich zur Behandlung nicht mehr zurueckfliegen kann?


    Denkst du, ich koennte jetzt bei meiner ehemeligen Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschliessen, welche diese Risiko abdeckt?


    Moechte gerne wissen, welche Versicherung das macht.

  • @marikowari


    Betreffend Zusatzversicherung abschliessen wenn man bereits krank ist oder sonst was hat, dürfte nicht mehr möglich sein. Das kann ich Dir aber nicht garantieren ob oder ob es nicht mehr geht. Frag doch einfach bei der entsprechenden KK nach, die können DIr das genauer beantworten.


    Kennt sich denn hier im Forum niemand aus, der das Problem von "swisswil" beantworten könnte? Ich bin rechtlich daher auch nicht auf dem Laufenden und kann das nicht beantworten. Danke.

  • @tiltcom


    Ich fuerchte ich habe mich bei meiner Frage nicht richtig ausgedrueckt. Ich bin nicht krank. Ich wollte bloss wissen, ob ich zu meiner Reiseversicherung eine Zusatzversicherung abschliessen kann. Meine fruehere KK bietet das nicht an.

  • tiltcom


    swisswil


    Ich kann hier nur wiederholen, was ich zuerst schon sagte. Die Post gehoert Swisswil und nicht dem Sozialamt. Dieses hat wohl kein Recht darauf, dem eigentlichen Empfaenger seine Post vorzuenthalten.


    Ich bin auch kein Jurist und kann hier aus dem hohlen Bauch heraus auch nicht sagen, welche "Rechtsmittel" ihm da zur Verfuegung stehen.


    Ich wuerde zuerst mal eine entsprechende Beschwerde beim leitenden Angestellten des Sozialamtes einreichen, wenn das Gespraech mit dem / der zustaendigen Sachbearbteiter/in nichts bringt.

  • @tiltcom


    Ist schon gut. Ich habe da nicht wirklich ein Problem. Zumindest normalerweise nicht. Wegen Corona ist es gerade etwas anders. Es ist mir unmoeglich in mein eigentliches Lebeland zurueckzukehren. Und dieser Fall ist in der Police nicht vorgesehen.


    Danke fuer deine Bemuehungen mir zu antworten.

  • @swisswil


    Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) biete eine kostenlose telefonische Beratung im Sozialhilferecht an. Vielleicht kann die UFS mit dem Sozialamt und mit der Krankenkasse telefonieren und diese dazu bewegen das zu tun, was Sie brauchen.


    WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN. | UFS
    «...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS…
    www.sozialhilfeberatung.ch