100% Pensum trotz Kurzarbeit

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  • Hallo Community


    Eine Bekannte von mir arbeitet in einem Betrieb, welcher wegen der Corona-Pandemie Kurzarbeit eingeführt hat. Nun ist es aber so, dass der Chef u.a. ihr, derart viel Arbeit auferlegt, dass sie praktisch 100% arbeitet.


    Das ist absolut nicht rechtens und sowas müsste zur Anzeige gebracht werden.


    Es ist klar, dass sie sich weigern könnte, aber da spielt die Angst einer Kündigung hinein. Meine Frage ist, wohin sollte man sich in einem solchen Falle am besten wenden?


    Beste Grüsse


    SC

  • @Sanco


    Es ist gleichgültig an welche Stelle sich Ihre Bekannte wendet, wenn Ihre Bekannte sich ohnehin nicht traut den Lohn für Mehrarbeitszeit einzufordern, die durch das höhere Pensum als das vom Arbeitgeber für Ihre Bekannte gegenüber der Arbeitslosenversicherung für den Erhalt der Kurzarbeitsentschädigung angegebene Arbeitspensum verursacht wurde. Hat der Arbeitgeber überhaupt ein höheres Pensum als bei der Arbeitslosenversicherung für die Kurzarbeit für Ihre Bekannte angegeben wurde angeordnet oder Überstunden angeordnet? Lässt sich das überhaupt beweisen, dass der Arbeitgeber das gemacht hat und ihre Bekannte nicht einfach von allein beschlossen hat mehr Zeit zu arbeiten, nur weil Ihre Bekannte selbst beschlossen hat mehr zu arbeiten um die Arbeit zu erleidgen? Gibt es eine Zeiterfassung? Wenn es eine Zeiterfassung gibt und die Arbeitslosenversicherung eine Einsicht in diese Zeiterfassung nehmen kann und dann sieht wie viel die Bekannte gearbeitet hat, könnte die Arbeitslosenversicherung wahrscheinlich vom Arbeitgeber einen Teil oder die gesamte Entschädigung für die Kurzarbeit für Ihre Bekannte zurückfordern, wenn die Bekannte gemäss der Zeiterfassung 100% gearbeitet hat und dann müsste der Arbeitgeber wahrscheinlich nachträglich den vollen vertraglich vereinbarten Lohn für das 100%Pensum bezahlen. Der Arbeitgeber könnte aber, wenn er erfährt, wer der Arbeitslosenversicherung den Tipp gegeben hat, Ihre Bekannte aus Rache kündigen. Die Bekannte könnte zwar beim Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist mit eingeschriebenem Brief eine Einsprache gegen die Kündigung einreichen und sagen, dass die Kündigung unrechtmässig war, weil Sie lediglich Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis in Form eines vollen Lohns geltend gemacht hat. Der Arbeitgeber kann dies aber ablehnen und die Kündigung bleibt dann gültig. Ihre Bekannten könnte dann zwar nach dem Beharren des Arbeitgeber auf der Kündigung innerhalb einer Frist beim Arbeitsgericht klagen, aber das Gericht kann auch wenn es eine missbräuchliche Kündigung feststellt, die Kündigung nicht rückgängig machen, sondern nur eine Entschädigungszahlung vom maximal sechs Monatslöhnen zusprechen, das Arbeitsverhältnis bleibt aber gekündigt.