Guten Tag
ich bin beim Sozialamt Neuenhof (AG) angemeldet, und habe die letzten Monate an einem Beschäftigungsprogramm (50% jeweils am Morgen) teilgenommen.
Da ich an einer Hautkrankheit und an Depressionen leide, und deshalb immer wieder ausfalle, wurde mir aufgetragen, ein Halbtax-Abo und Einzelbillette zu lösen, da sich ein Monatsabo je nach Absenzen nicht lohnen würde.
Nun wollte ich die letzten 5 Monate rückwirkend die Kosten für die Fahrten zurückverlangen (zuvor habe ich immer den vollen Betrag zurückerstattet bekommen). Allerdings wurde mir nun für jeden Monat 6.1% des Grundbedarfs (60.-) gestrichen, da dieser den Nahverkehr abdecke, und ich somit das Heimnetz auch ausserhalb der Arbeit nutzen könne. Allerdings löse ich nur Billette zur Arbeit, da ich sonst mit dem Velo unterwegs bin, und den Bus schlichtweg nicht brauche (Einkaufsmöglichkeiten keine 100m von mir entfernt).
An einem dieser Monate war ich nur 3x dort (3x Billett à 8.20), trotzdem wurde mir der gesamte Selbstbehalt abgezogen. Das Halbtaxabo wurde niemals angerechnet, obwohl dieses auch zu diesen 6.1% dazugehört.
Je nach Fehlzeiten bekomme ich einen Integrationszuschuss von nicht mal 50.-, somit bekomme ich weniger Geld ausbezahlt, wenn ich arbeite, als wenn ich zu Hause sitze. Motivation sieht anders aus
Auf das Halbtax wurde nicht einmal eingegangen nach einer Reklamation. Die Abzüge seien korrekt. Noch einmal bekam ich die Begründung, dass ich die Billette nebst der Massnahme auch privat nutzen könne, und somit der Nahverkehr, und der Abzug des Grundbedarfs, rechtens sei.
Stimmt dies so, oder kann ich mich dagegen wehren? Und wie soll ich vorgehen?
Es kann doch echt nicht sein, dass ich mehr Geld ausbezahlt bekomme, wenn ich Zu Hause hocke!?