Motorrad zurückgeben

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  • Habe anfangs März 2020 ein neues Motorrad erworben. Nach einen Monat kam eine Rückrufaktion, dass ich das Motorrad nicht mehr fahren darf, Gefahr vom Motorschaden. Nach knapp 60 Tagen ist das Problem noch nicht behoben worden. Kann ich es zurückgeben?

  • MoSli


    Eigentlich schliesse ich mich hier @mupli an.


    Frage meinerseits: Das Motorrad kann den vertraglich vereinbarten Zweck nicht erfuellen. Und der Haendler kann dies nicht innert vernuenftiger Frist aendern. Respektive den Garantienanspruch erfuellen.


    Kann man dann vom Vertrag zuruecktreten?


    Das ist die eigentliche Frage!


    Dazu sage ich meine persoenliche Meinung: Was nicht geliefert werden kann, muss nicht bezahlt werden.

  • Das technische Problem am Motorrad ist rechtlich gesehen wohl als versteckter Mangel zu betrachten. Gemäss OR ist der Käufer in diesem Fall verpflichtet, sofort nach Entdeckung eine Mängelrüge beim Verkäufer zu deponieren, was mit der Übergabe des Fahrzeugs aufgrund der Rückrufaktion geschehen ist. Anschliessend muss dem Verkäufer die Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beheben (ist ebenfalls erfüllt). Lässt der Verkäufer die Gelegenheit unbenützt, hat der Käufer die Wahl, entweder eine Reduktion des Kaufpreises (Minderung) oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages (Wandelung) zu verlangen. Da die Minderung im speziellen Fall kaum in Frage kommt, steht Letzteres im Vordergrund. Ich würde somit wie folgt vorgehen: Den Verkäufer mit eingeschriebenem Brief auffordern, die Reparatur innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen, und festhalten, dass ich andernfalls vom Vertrag zurücktrete und den Kaufpreis zurückfordere.

  • Besten Dank für die tollen Vorschläge und Ideen. Ich habe bereits Mitte Mai ‘20 dem Importeur und dem Vertragshändler einen eigeschriebenen Brief geschrieben. Leider ist der Vertragshändler abhängig vom Importeur und der wiederum hat noch keine Lösung. Die Rückrufaktion geht sogar über das Astra, dass heisst der Importeur ist auch bemüht, eine Lösung zu finden. Leider kommt keine Information von Hersteller (Japan) und somit kann niemand etwas machen.
    Es ist deshalb ärgerlich, da die Motorradsaison beschränkt ist.

  • MoSli


    Ueber die rechtlichen Details hat dich Sirio wohl gut aufgeklaert.


    Ich nehme an, du bist mit dem Motorrad bereits gefahren? Dann wird es der Haendler kaum zuruecknehmen wollen. Der Haendler muesste dir aber schon tuechtig entgegenkommen. Und ansonsten so wie es dir Sirio geraten hat.


    Schade um die Saison. Und schade darum, dass dein Motorradtraum in diesem Falle wohl nicht ganz in Erfuellung geht. Dur wirst dich wohl nach einer Alternative umschauen muessen, wenn du vom Vertrag zuruecktrittst.


    Viel Glueck.

  • In der Liste hat es kein Fahrzeug das so gravierende Fehler aufweist, dass ein Fahrverbot verfügt wurde. Vieles lässt sich auch nachbessern. Darf man wissen um welches sich handelt?


    Der schwerste Mangel sah ich bei einem britischen Hersteller. Das Pleuellager war ausgeschlagen und ein Riss im ganzen Motorblock mit Totalschaden

  • Der Hersteller hat meine ich das Recht dreimal nachzubessern oder das Gerät, in dem Fall das Motorrad, zu ersetzen.


    Es gibt meine ich aber nur eine Frist von 2 Wochen für jede Nachbesserung, außer es ist in der Zeit nicht Möglich, dann kann der zeitliche Rahmen größer ausfallen.