Kann ich während dem zwischenverdienst kontrollfreie Tage beim rav beantragen? ,

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  • Guten Tag,


    Bin seit November 2019 beim Rav gemeldet und arbeite seit Mai diesem Jahr als zwischenverdienst als Temporär. Zurzeit müsste ich ja beim RAV 10 kontrollfreie Tage haben. Kann ich jetzt obwohl ich noch am arbeiten bin beim rav Ferien beantragen mit Absprache vom Arbeitgeber und diese Tage bekomme ich dann ganz normal vom rav bezahlt ? Ist das möglich ?


    Gruß


    ,

  • @Chris_87


    Sie können auch während einer Arbeitslosigkeit mit Zwischenverdienst in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber kontrollfreie Tage beziehen. Normalerweise steht auf den monatlichen Abrechnungen, welche Sie von Ihrer Arbeitslosenkasse erhalten, auf wie viele kontrollfreie Tage Sie Anspruch haben.



    Art. 271Kontrollfreie Tage


    (Art. 17 Abs. 2 AVIG)


    1 Nach je 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit innerhalb der Rahmenfrist hat der Versicherte Anspruch auf fünf aufeinander folgende kontrollfreie Tage, die er frei wählen kann. Während der kontrollfreien Tage muss er nicht vermittlungsfähig sein, jedoch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen (Art. 8 AVIG) erfüllen.


    2 Als Tage kontrollierter Arbeitslosigkeit zählen Tage, an denen der Versicherte die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.


    3 Der Versicherte hat den Bezug seiner kontrollfreien Tage spätestens 14 Tage im Voraus der zuständigen Amtsstelle zu melden. Ohne entschuldbaren Grund gelten die kontrollfreien Tage auch bei Nichtantritt als bezogen. Die kontrollfreien Tage können nur wochenweise bezogen werden.


    4 Der Versicherte, der während eines Zwischenverdienstes ihm nach Arbeitsvertrag zustehende Ferien bezieht, hat auch für diese Zeit Anspruch auf Zahlungen nach Artikel 41a. Die während des Zwischenverdienstes bezogenen Ferientage werden von den bis zum Ferienbeginn erworbenen kontrollfreien Tagen abgezogen.


    5 Nimmt der Versicherte an einer arbeitsmarktlichen Massnahme teil, so kann er während dieser Zeit höchstens so viele kontrollfreie Tage beziehen, wie sich auf Grund der Gesamtdauer dieser Massnahme ergeben. Kontrollfreie Tage können nur in Absprache mit dem Programmverantwortlichen bezogen werden.



    6 Die versicherte Person darf die kontrollfreien Tage weder unmittelbar vor noch während noch unmittelbar nach der Stellensuche im Ausland (Art. 64 der V [EG] Nr. 883/2004) beziehen. Sie muss sich nach dem Auslandaufenthalt persönlich bei der zuständigen Amtsstelle melden und dort ihren Anspruch auf kontrollfreie Tage geltend machen


    Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV):



    Fedlex

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort @Sozialversicher


    Also auf meiner Abrechnung steht drauf das ich 10 kontrollfreie Tage habe.
    Ich hatte nämlich meinen Temporärberater gefragt wie es aussieht mit Ferien machen da ich ja als Temporär ein Ferienkonto besitze das ich mir ja quasi aufarbeiten muss und da fragte ich ihn wie es denn zb wäre wenn ich in nächster Zeit mal 10 Tage Ferien machen möchte Aber auf meinen Ferienkonto zb nur soviel drauf wäre das ich damit quasi 3 Tage gedeckt hätte ob mir das rav dann die restlichen 7 Tage zahlen würden da ich ja 10 zur Verfügung habe. Er antwortete drauf nein das würden sie nicht zahlen und ich hätte dann die 7 Tage unbezahlt .


    Gruß. Christopher

  • @Chris_87


    1. Ob Sie kontrollfreie Tage bei der Arbeitslosenversicherung beziehen können und sich während diesen kontrollfreien Tagen nicht um Arbeit bemühen müssen (bewerben müssen) bzw. 2. ob Ihnen Ihr Arbeitgeber während dieser Zeit einen Lohn bezahlen muss bzw. 3. ob und wie viel Ihnen die Arbeitslosenversicherung während dieser Zeit an Taggeldern bezahlen muss sind voneinander unabhängige Fragen. Da Sie nicht angegeben haben, was genau in Ihrem Arbeitsvertrag steht und wie lange Sie dort schon gearbeitet haben, kann ich Ihnen nicht sagen, ob Ihnen Ihr Arbeitgeber für die Ferientage einen Lohn bezahlt, wenn Sie dort Ferien nehmen. Ich kann Ihnen ohne diese Angaben auch nicht sagen, wie die Arbeitslosenkasse die Höhe des Taggelds während dem Bezug von kontrollfreien Tagen berechnen wird. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag ein Monatslohn und eine vom Arbeitgeber zugesicherte Arbeitszeit vereinbart ist und Sie bereits ausreichend Ferienanspruch beim Arbeitgeber haben, muss Ihnen der Arbeitgeber auch während den Ferien den Lohn bezahlen. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag ein Stundenlohn vereinbart ist und keine vom Arbeitgeber zugesicherte Arbeitszeit vereinbart ist, sondern der Arbeitgeber bestimmt für wie viele Stunden Arbeit er von Ihnen jeweils an welchen Tagen unterschiedlich braucht und in Ihrem Stundenlohn eine Ferienentschädigung enthalten ist, bezahlt Ihnen der Arbeitgeber während der Ferien keinen Lohn, da Sie die Entschädigung für die Ferien bereits an den zuvor gearbeiteten Tagen mit dem Stundenlohn erhalten haben. Wenn Sie die monatlichen Lohnabrechnungen des Arbeitgebers und die monatlichen Taggeldabrechnungen der Arbeitslosenkasse ansehen, sehen Sie welchen Betrag die Arbeitslosenkasse als Zwischenverdienst vom Bruttotaggeld abgezogen hat und wie viel sie ihnen netto ausbezahlt hat.



    C125 Der Berechnung des Zwischenverdienstes ist grundsätzlich der gesamte während einer Kontrollperiode erzielte Verdienst zu Grunde zu legen. Dazu gehören der Grundlohn, die Feiertagsentschädigung und andere Lohnbestandteile, auf welche die versicherte Per-son einen Anspruch hat, wie z. B. 13. Monatslohn, Gratifikation, Provisionen, Orts- und Teuerungszulagen, Nacht-, Schicht-, Sonntags- und Pikettzulagen, wenn die versicherte Person aufgrund ihrer Tätigkeit solche Zulagen normalerweise erhält.



    Eine zusätzlich zum Grundlohn ausgerichtete Ferienentschädigung wird erst im Zeit-punkt des effektiven Ferienbezugs als Zwischenverdienst angerechnet (C149 ff.).



    C149 Grundsatz: Der anrechenbare Zwischenverdienst wird um die Ferienentschädigung gekürzt. Im Zeitpunkt des Ferienbezugs ist die erarbeitete Ferienentschädigung als Zwischenverdienst aufzurechnen (EVG C 142/02 vom 27.1.2004).



    C150 Beim Bezug von kontrollfreien Tagen ausserhalb eines Zwischenverdienstarbeitsver-hältnisses kann die in Zwischenverdiensten erarbeitete Ferienentschädigung nicht ange-rechnet werden. Werden die Ferien hingegen nach tatsächlicher Arbeitsbeendigung aber noch innerhalb der rechtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses bezogen, kann die Ferienentschädigung angerechnet werden.



     Beispiel



    Ein Zwischenverdienstarbeitsverhältnis wird auf Ende eines Monats gekündigt. Die versi-cherte Person beendet die Arbeit bereits Mitte des Monats und bezieht für den Rest des Ar-beitsverhältnisses Ferien. Die erarbeitete Ferienentschädigung ist anzurechnen.



    C153 Berechnung der als Zwischenverdienst anzurechnenden Ferienentschädigung



     Eine versicherte Person erzielte vom 14.7. bis 21.9. (2,35 Monate) einen Zwischen-verdienst aus schwankenden Arbeitseinsätzen und erarbeitete sich in dieser Zeit ei-ne Ferienentschädigung von CHF 526.70 bei einem Ferienanspruch von 20 Ta-gen/Jahr. Vom 22. - 26.9. (5 Tage) bezog er Ferien.



    Ferienanspruch pro Monat: 1,67 Tage (20 Tage : 12 Monate)


    Erarbeitete Ferientage im ZV: 3,9 Tage (2,35 Monate x 1,67 Tage)


    Als ZV zu berücksichtigende


    Ferienentschädigung: CHF 526.70 (entspricht 3,9 Ferientagen)


    Die CHF 526.70 sind vollständig als Zwischenverdienst anzurechnen.


     Eine versicherte Person erzielte vom 14.5. bis 21.9. (4,31 Monate) einen Zwischen-verdienst aus schwankenden Arbeitseinsätzen und erarbeitete sich in dieser Zeit ei-ne Ferienentschädigung von CHF 971.70 bei einem Ferienanspruch von 20 Ta-gen/Jahr. Vom 22. bis 26.9. (5 Tage) bezog er Ferien.



    Ferienanspruch pro Monat: 1,67 Tage (20 Tage : 12 Monate)


    Erarbeitete Ferientage im ZV: 7,2 Tage (4,31 Monate x 1,67 Tage)


    Die erarbeitete Ferienentschädigung von CHF 971.70 entspricht 7,2 Ferientagen. Die versicherte Person bezog 5 Ferientage, daher sind nur CHF 674.80 (971.70: 7,2 x 5) als Zwischenverdienst anzurechnen.


    Kreisschreiben AVIG-Praxis ALE (Arbeitslosenentschädigung):



    https://www.arbeit.swiss/dam/secoalv/de/dokumente/publikationen/kreisschreiben/AVIG-Praxis_ALE.pdf.download.pdf/AVIG-Praxis_ALE.pdf

  • Ich arbeite Temporär mit einem Stundenlohn von 35 Franken davon sind 2,57 Franken für die ferienentschädigung . Im Durchschnitt arbeiten wir 9 Stunden am Tag aber es kamen auch tAge vor wo ich nur 7 gearbeitet habe. Bin seit dem 18.05 da am arbeiten also jetzt knapp einen Monat. Das heißt ich habe noch nicht so viel ferienentschädigung sammeln können das ich quasi davon 10 Tage bezahlte Ferien nehmen können. Meine Frage ist einfach nur was mit den restlichen Tagen ist die ich nicht mit dem Ferien Geld decken kann ob ich da normal meine Taggelder vom rav bekomme ? Da ich ja 10 kontrollfreie Tage habe und die ja dafür einsetzen kann ? Da ich ja eigentlich in einem zwischenverdienst bin. Wenn ich voll arbeitslos wäre wäre es ja kein Problem.
    ps. Es ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag

  • @Chris_87


    Wenn Sie im Stundenlohn arbeiten und darin eine Ferienentschädigung enthalten ist, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber während der mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarten Ferien keinen Lohn, da Ihnen dieser bereits durch die im Stundenlohn für die bisher gearbeiteten Stunden enthaltene Ferienentschädigung bezahlt wurde. Sie müssen gemäss Artikel 27 Absatz 3 der Verordnung über die Arbeitslosenversicherung (AVIV) spätestens 14 Tage zum Voraus dem RAV den Bezug der Anzahl der kontrollfreien Tage melden. Sie müssen der Arbeitslosenkasse melden, welchen Betrag an sie bezogen haben, damit die Höhe des Zwischenverdiensts durch diese Ferienentschädigung und die Höhe der Taggelder korrekt berechnet werden können. Sie haben auch bei einem Bezug von kontrollfreien Tagen einen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung, wobei auch bei einem Bezug von kontrollfreien Tagen der Zwischenverdienst bei der Berechnung der Höhe der Taggelder vom versicherten Verdienst abgezogen wird. Wenn Sie unmittelbar vor dem Beginn der Ferien vom Arbeitgeber über die Stundenlöhne eine Ferienentschädigung erhalten haben, welche zum Beispiel umgerechnet in Arbeitstage 1.67 Arbeitstagen entspricht und zum Beispiel einen Anspruch auf 10 kontrollfreie Tage haben und einen Anspruch auf 10 kontrollfreie Tage beziehen und diese Ferienentschädigung und die 10 kontrollfreien Tage im Juli 2020 beziehen dann bezahlt quasi die Arbeitslosenversicherung bei den 1.67 Tagen nur ein tieferes Taggeld, da dort bei der Berechnung der Höhe der Zwischenverdienst aus der Ferienentschädigung vom versicherten Verdienst abgezogen wird und bezahlt die Arbeitslosenversicherung bei den restlichen 8.33 Tagen das volle Taggeld, da sie keinen Zwischenverdienst erzielen, wenn Sie an diesen Tagen nicht für Ihren Arbeitgeber arbeiten und die Ferienentschädigung schon aufgebraucht haben. Sie werden an den Tagen, an denen Sie kontrollfreie Tage beziehen und die Ferienentschädigung schon aufgebraucht haben insgesamt weniger Geld zur Verfügung haben. Sie können sich das auch selbst ausrechnen, wenn Sie sich auf den monatlichen Abrechnungen der Arbeitslosenkasse anschauen, wie die Höhe des Taggelds berechnet wird. Ich empfehle Ihnen vorher zu überprüfen, wie viel Geld Sie dann insgesamt haben werden und ob Sie sich diese Ferien bzw. kontrollfreien Tage finanziell überhaupt leisten können. Sie haben gemäss Artikel 27 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) einen Anspruch auf Aufklärung und Beratung durch die Arbeitslosenkasse und durch das RAV. Wenn Sie Fragen bezüglich der Berechnung des Taggelds haben sollten Sie Ihre Arbeitslosenkasse fragen.



    B372 Die versicherte Person hat den Bezug ihrer erworbenen kontrollfreien Tage spätestens 14 Tage zum Voraus der zuständigen Amtsstelle zu melden. Diese Meldepflicht ermög-licht es, bei der Festlegung von Gesprächs- und Vorstellungsterminen oder bei der Zuweisung in eine arbeitsmarktliche Massnahme frühzeitig auf Ferienabwesenheiten Rücksicht zu nehmen. Die vorangemeldeten kontrollfreien Tage gelten auch dann als bezogen, wenn sie ohne entschuldbaren Grund nicht angetreten worden sind.


    Arbeitslosigkeit ein Leitfaden für Versicherte Ziffer 9 auf Seite 15 über Taggeld bei Zwischenverdienst



    https://www.arbeit.swiss/dam/secoalv/de/dokumente/publikationen/broschueren/stellensuchende/SECO_716%20200_d_2019_web.pdf.download.pdf/SECO_716%20200_d_2019_web.pdf