Ich bin seit 2006 Besitzer einer Liegenschaft in Schleitheim. Auf meinem Grundstueck wurde 1978 ein kleines Taennchen gepflanzt das in der Zwischenzeit zu einer gesunden ueber 12m hohen Tanne herangewachsen ist. Im Jahr 2011 wurde die an meinem Haus angebaute Liegenschaft (Mehrfamilienhaus) durch Verena und Rudolf Goetz gekauft ...Seither werde ich vom neuen Eigentuemer gedraengt (genoetigt) diese Tanne zu faellen , da Ihn die Nadeln auf seinem Grundstueck stoeren und er einen Sitzplatz erstellen moechte, im weiteren reklamiert er wegen Schattenwurf obwohl sich der Sitzplatz und meine Tanne auf der Nordseite befinden...2019 hat mich nun V&R Goetz beim Kantonsgericht Schaffhausen verklagt um die Faellung der Tanne durchzusetzen. Anfangs Juni kam nun das Urteil des Kantonsgerichtes mit dem Entscheid, dass ich Alle kosten des Klaegers, alle Gerichtskosten und die Baumfaellung zu bezahlen habe. Der Baum steht zum groessten Teil auf meinem Grundstueck und zu einem kleineren Teil auf seinem Grundstueck resultierend aus 42 Jahren Wachstum. Bis 2011 war der Baum nie ein Thema oder Anlass zu Diskussionen...Anwalts und Gerichtskosten belaufen sich bis dato auf ca Fr.20'000.00 inkl der geplanten Berufung an das Obergericht in Schaffhausen. Es ist schwierig nachzuvollziehen, dass man ohne eigenes Verschulden verklagt werden kann und solch astronomische Kosten uebernehmen muss. Muss man solche schamlose Willkuer vom Nachbarn und dem Gericht akzeptieren?
Beitrag
Muss ich Willkuer des Kantonsgerichtes Schaffhausen akzeptieren?
Ich bin seit 2006 Besitzer einer Liegenschaft in Schleitheim. Auf meinem
Grundstueck wurde 1978 ein kleines Taennchen gepflanzt das in der Zwischenzeit
zu einer gesunden ueber 12m hohen Tanne herangewachsen ist. Im Jahr 2011 wurde
die an meinem Haus angebaute Liegenschaft (Mehrfamilienhaus) durch Verena und
Rudolf Goetz gekauft ...Seither werde ich vom neuen Eigentuemer gedraengt
(genoetigt) diese Tanne zu faellen , da Ihn die Nadeln auf seinem Grundstueck
stoeren und er einen Sitzplatz…