Hatte Anhörung für Beistandswechsel verschoben, um noch Gründe, Recherchen und Abklärungen vorzunehmen um 2 Wochen. Dazu war noch Akteineinsicht fällig für die Akten KESB und Beistand.
Am Fälligkeitsdatum wurde ich zur Besprechung eingeladen. Dachte, es gehe um Akteneinsicht. Hier wurde mir ein Bündel Akten gegeben und auf Anhörung gedrängt, obwohl eine Verschiebung angefordert wurde meinerseits. Hatte erklärt, dass ich nicht vorbereitet, weder die Abklärungen bereit hätte-da wurde mir Verzicht angedroht wenn ich nichts sage. Brachte Punkte vor und erklärte,, dass ich noch Abklärungen machen müsste und Akten dazu einreichen. Nach 7 Min war Anhörung und Aktenfrage vorbei. 1 Tag später war Entscheid von KESB im Briefkasten. Einsprache gegen Beistandswechsel (Verschiebung von Wechsel auf 3 Monate verzögerung, da noch viele offene Sachen ungeklärt und grössere Unstimmigkeiten vom alten Beistand hängig). Mein Einsprache wurde als Wiedererwägung taxiert da Eingabe verspätet sei. Zu sagen hierzu ist, hatte erst 7 Wochen, nach Entscheid davon erfahren und dann von Erhalt Verfügung innert 10 Tagen Einsprache für Verzögerung von Beistandswechsel die Einsprache gemacht. Wieso Wiedererwägung-hatte dies ausdrücklich im Schreiben erwähnt. Hatte auch erwähnt, dass ich Beistandschaft neu anpassen möchte und evt. von Berufsbeistand zu Gemeinde-od. and. Beistandschaft wechseln möchte. Wollte Beistand neu zuerst auch kennen lernen. Alter Beistand hat Speedwechsel vorgenommen, neue Beistand vorgeschlagen und sich rausgenommen. Rest-Akteneinsicht wurde nicht gewährt, Beistandsakten wurden nicht eingeholt, stattdessen Bündel von Akten die mir abgegeben wurden (nur nicht meine angeforderten Akten und Buchführung, Bilanz/Vermögensrechnung und Rechenschaftsberichte).
Entscheid ist: Begehren um Widererwägung wird abgewiesen, Akteneinsicht KESB wurde Unterlagen ausgehändigt, was als vollständige Akteneinsicht erfolgt ist. Begehren um Einschreiten gegen den Beistand im Sinne von Art. 419 ZGB wegen Verweigerung der Akteneinsicht Mandatsführung wird in separatem Verfahren behandelt.Beistand neu sei eingesetzt.
Hatte alle Beschwerden mit beschwerdefähigen Verfügungen angefragt. Rechtsmittelbelehrung, hätte innert 30 Tagen Beschwerde an Verwaltungsgericht zu machen. (Habe jetzt immer noch nicht meine Akten gesehen Hatte noch Brief 2 Tage nach Anhörung gemacht und Sachlage erklärt und Fristverlängerung um 2 Wochen ersucht).
2 Tage später kam Entscheid über Akteneinsicht: B
egehren um Einschreiten gegen früheren Beistand wegen Akteneinsicht wird abgewiesen. Keine Begründung. Sachverhalt: der Fallführende hat sich bei Beistand erkundigt und dieser hat bestätigt, mit Quittung Empfang Aktenordner, wobei Bemerkung angefügt sei, dass sie vermute, dass noch Unterlagen fehlen würden. KESB sehe keine Anhaltspunkte einen unvollständigen Aktenornder ausgehändigt zu haben.
Dazu ist zu sagen, dass ich gleich einen Tag nach Erhalt Ordner Beistand die KESB informierte, dass absolut keine angeforderten Unterlagen im Ordner seien, keine Abrechnungsbelege, Buchführung oder fianz. Belange. Dies hatte ich dann mind. in 3 weiteren Schreiben wiederholt und die KESB beauftragt, die vollständigen Unterlagen an die KESB zu senden um dort die Akteneinsicht vornehmen zu können mit der Beschreibung diverser angeforderten Unterlagen. Da wurde nicht mal Bezug dazu genommen. Weiter habe ich noch eine Beschwerde gegen KESB betr. Rechtsverzög.- beim Gericht und machte KESB darauf aufmerksam-stattdessen hatte sie Entscheid gegeben. Auch war bei Besp. KESB noch Rechnungsbelege ein Thema, welche er abklären würde-nichts, die 2 Tage hat KESB benützt um den Entscheid zu tätigen und mich mit Akten hängen zu lassen. Finde dies unmöglich. Was habe ich für Möglichkeiten um nicht alles per Anwalt bei Gericht einzufordern und ich benötige Akteneinsicht um bei Gericht Beschwerde zu machen. Was kann ich machen? @Sozialversicher