Seit ich wegen Krankheit vorübergehend Sozialhilfe beziehen muss, habe ich nur noch Probleme und kann mich schwer auf meine Genesung konzentrieren.
Ich bin Psychisch nicht sehr stabil, versuche aber doch alles selber zu bewältigen da ich in einigen Monaten das Arbeitstraining von der IV besuchen möchte und wieder als Arbeitsfähig eingestuft werden will. Denn letztes Jahr wurde das Arbeitstraining abgebrochen, mit der Begründung das ich psychisch noch zu instabil bin.
Mein Mietzins ist höher als dass was die Sozialhilfe geben kann. Sie teilten mir aber mit, dass wen ich ein Schreiben über meinem Gesundheitszustand, von meiner Psychiaterin habe, werden die Mietzins übernommen. Dies hat gut geklappt. Vor 2 Monaten, verlangte das Sozialamt nochmals einen Schreiben von meiner Psychiaterin. Diese habe ich eingereicht und nun wurde mir für den Monat Juli über CHF 350.- an Mietzins abgezogen, da dass noch nicht vom Vorgesetzter bewilligt wurde. Aber ich hatte die letzten 4 - 5 Monaten immer die volle Mietzins erhalten und nun das.
Zusätzlich kommt noch dass die Sozialhilfe mein GBL um CHF 250.- kürzen will, weil Sie mir einen Monat zu viel ausbezahlt hatten (Januar 2020), den ich nicht bemerkt hatte denn ich wurde zu dieser Zeit kurz ausgesteuert.
Wie muss ich vorgehen um eine Beschwerde einzureichen? Denn ich habe keinen schriftlichen Brief erhalten bezüglich der Mietzinskürzung. Das wurde mir nur telefonisch mitgeteilt.