Guten Tag allerseits
Meine betagte Mutter im städtischen Altersheim in Zürich bezieht bereits EL und in dieser Verfügung ist ein Verzicht auf Einnahmen (Schenkung Liegenschaft) vermerkt welcher zu den Einnahmen dazu gerechnet wird in der EL. Das Vermögen wird bald bei ca. 4000.- sein. Der Vermögensverzicht aus der Schenkung ist bereits amortisiert.
Wie wirkt sich dieser Verzicht auf Einnahmen aus der EL auf den Antrag auf Sozialhilfe aus? Wird dieser Einnahmenverzicht auch berücksichtigt, und wenn ja, wie?
Vielen Dank und Grüsse