Guten Tag
Ich habe in Deutschland etwas für über CHF 300.- bestellt und dafür wurde MwSt fällig. Das ich die MwSt entrichten muss, ist mir plausibel und dies habe ich entsprechend auch überwiesen.
Die Post (GLS) stellte mir jedoch noch eine Position 'Customs clearance service'in Höhe von CHF 21.05 in Rg. Dies seien die Kosten welche bei der Verzollung angefallen seien.
Die Kosten für die Wertabklärung welche die schweizerische Post erhebt, sind ja auch nicht zulässig, da zwischen Empfänger und der Post kein Vertrag besteht.
Kann diese Unzuzlässigkeit auch in meinem Fall angewendet werden?
Ich habe einen Vertrag mit dem Verkäufer, nicht mit der Post (GLS).