Sehr geehrter Herr @Sozialversicherungsberater
Im Mai 2019 wurde mir rückwirkend auf Februar 2016 eine ½ IV-Rente gesprochen. Von März 2017 bis Mai 2019 bezog ich Sozialhilfe.
Die Verrechnung der Sozialhilfe mit der Rente (IV & PK) und EL erfolgte korrekt und es ergab sich ein Defizit für die Sozialendienste von ca. 9000CHF.
Dieses Defizit wird nun eingefordert. Aufgrund meiner finanziellen Verhältnisse wird eine Rückzahlung zurzeit nicht möglich sein, aber unabhängig davon habe ich eine rechtliche Frage.
Ich meinte irgendwo gelesen zu haben dass bei zurecht bezogener Sozialhilfe und anschliessender Leistung der IV das nach der Verrechnung gebliebe Defizit erlassen wird. Leider weiss ich weder wann noch wo ich dies gelesen habe.
Gib es solch eine Verodnung, wenn ja wo ist diese zu finden? Oder basiert dies stets auf Freiwilligkeit des zuständigen Sozialamtes?
Vielen Dank.
Freundliche Grüsse