Vermieter betreibt einen Tiefkühler über meinen Stromzähler

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  • Guten Tag,


    ich habe bei einem Privatvermieter eine Wohnung gemietet und musste jetzt feststellen, dass sein Tiefkühlgerät an einer Steckdose im Treppenhaus angeschlossen ist, welche über meinen Stromzähler läuft. Als netter Mieter habe ich ihn sowohl mündlich als auch schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, und vorgeschlagen, dass die geschätzen Stromkosten mit der nächsten Miete verrechnet werden, und ich auch zukünftig weniger Miete bezahlen muss, falls das Gerät so angeschlossen bleibt. Bis jetzt hat er tagelang nicht reagiert. Wie lange muss ich es noch dulden, dass er meinen Strom verbraucht? Dürfte ich theoretisch den Stecker einfach rausziehen? Müsste ich das vorher ankündigen? Das Mietamt hat behauptet, dass ich den Stecker nicht ziehen darf, das wäre Sachbeschädigung und ein Kündigungsgrund, was ich aber nicht glauben kann, weil ich alleine bestimmen kann, wer meinen Strom verbrauchen darf. Ich plane nicht, das zu tun, möchte aber wissen, ob das Mietamt damit recht hat oder nicht.

  • @Rayri


    Das Mietamt hat Recht. Sie machen sich wegen Sachbeschädigung strafbar, wenn Sie ohne die Einwilligung des Vermieters den Stecker eines Tiefkühlgeräts im Treppenhaus ziehen, das Ihrem Vermieter gehört und wenn wegen dem Ziehen des Steckers Lebensmittel im Tiefkühler verderben. Wenn Lebensmittel im Tiefkühler verderben, weil Sie ohne Einwilligung des Vermieters den Stecker der Tiefkühltruhe des Vermieters gezogen haben, dann ist das eine Beschädigung einer Sache, an der ein fremdes Eigentumsrecht besteht. Wenn Sie das machen und Ihr Vermieter einen Antrag stellt, dass Sie wegen Sachbeschädigung bestraft werden sollen, werden Sie bestraft.


    Ich empfehle Ihnen sich die die Informationen des Mieterverbands durchzulesen:


    Heiz- und Nebenkosten



    Art. 144 1. Strafbare Handlungen gegen das Vermögen. / Sachbeschädigung


    Sachbeschädigung


    1 Wer eine Sache, an der ein fremdes Eigentums—, Gebrauchs- oder Nutzniessungsrecht besteht, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.


    2 Hat der Täter die Sachbeschädigung aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung begangen, so wird er von Amtes wegen verfolgt.


    3 Hat der Täter einen grossen Schaden verursacht, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden. Die Tat wird von Amtes wegen verfolgt.


    Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB):



    Fedlex

  • @Sozialversicher


    Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Spielt es dabei keine Rolle, ob das meine Steckdose ist (weil sie über meinen Zähler läuft)?


    Ich will ja nicht sein Eigentum zerstören, nur den Stromdiebstahl beenden. Ich denke es ist etwas verzwickt, weil das Gerät ja eigentlich gar nicht da angeschlossen sein darf, das ist ohne meine Einwilligung und ohne mein Wissen geschehen. Also werde ich genötigt, den Stromdiebstahl weiterhin in Kauf zu nehmen? Das macht doch keinen Sinn.


    Es handelt sich um eine Steckdose, die zwar im Treppenhaus ist, aber über den Zähler meiner Wohnung (und nicht Allgemeinstrom) läuft. Die Ausführungen bezüglich Nebenkosten greifen da nicht.


    Ich hoffe immer noch auf eine gütliche Lösung.

  • Nach derselben Logik dürfte ja ein Energielieferant die Stromzufuhr bei unbezahlter Rechnung auch nicht unterbrechen, sobald ein Tiefkühlgerät angeschlossen ist, weil ja sonst die Ware verderben würde und das wäre ja dann Sachbeschädigung.

  • @Rayri


    Der Unterschied liegt in den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wenn der Energielieferant die Stromzufuhr bei unbezahlten Rechnungen unterbricht, geschieht dies auf der Basis einer klaren gesetzlichen Grundlage, die sich in den Nutzungsbedingungen niederschlägt. Das Strafgesetzbuch hingegen kennt keine ausdrückliche Klausel bezüglich Mitschuld des Geschädigten. Eine solche müsste im Extremfall ein Richter beurteilen, wobei ich da nicht auf der Seite des Schadenverursachers stehen möchte. In Ihrer Situation würde ich den Vermieter mit eingeschriebenem Brief auffordern, die Tiefkühltruhe innerhalb von 10 Tagen zu entfernen oder anderswo anzuschliessen und ankündigen, dass ich andernfalls am Tag X um Y Uhr den Stecker ziehen werde. Letzteres würde ich dann möglichst in seiner Anwesenheit tun und gleichzeitig, sofern ohne weitere Folgen möglich, via Sicherungskasten den fraglichen Stecker temporär vom Strom nehmen. Was im Übrigen den vom Mietamt erwähnten Kündigungsgrund anbelangt, ist ein Mietvertrag ohnehin auch ohne Begründung jederzeit kündbar.

  • @Sirio


    Vielen Dank für die Antwort.


    Ja so, oder ähnlich, wie Sie vorschlagen, werde ich es wohl machen müssen, falls er nicht auf meinen ersten Brief reagiert.


    Andererseits kann ein Vermieter einem Mieter nicht so ohne weiteres und grundlos kündigen. Das war wohl vorhin etwas missverständlich formuliert: Das Mietamt hat behauptet, eine solche (hypothetische) Sachbeschädigung meinerseits durch das Ziehen des Steckers vom Tiefkühler, wäre ein Kündigungsgrund für den Vermieter mir gegenüber.

  • @Rayri

    Bin kein Experte, entspricht lediglich meiner Meinung. Der Vermieter kann ihnen jederzeit kündigen. Sie müssen es dann über die Schlichtungsbehörde anfechten. Gibt dieser als Begründung Eigengebrauch an wird es ein leichtes sie los zu werden. Wenn es ihnen egal ist und sie nicht an ihrer Wohnung hängen und dem Ärger nicht abgeneigt sind, dann können sie durchaus so vorgehen und den Stecker ziehen. Ich denke nicht das der Vermieter sie wegen den verdorbenen Lebensmittel anzeigt, sondern er kündigt einfach.


    Es wird sich um einen Schaden von ca. 10.- monatlich handeln welcher Ihnen entsteht. Als seriöser Vermieter ist man einsichtig und findet eine Lösung, als asozialer Vermieter würde ich ihnen sogar 15.- bezahlen und danach an andere Stelle 30.- wieder hereinholen. Das ist überhaupt kein Problem und ich könnte gut damit Leben.

  • Muvcuag :


    Eigengebrauch müsste auch begründet sein, ansonsten kann der Mieter Schadensersatz fordern. Und in diesem Falle ist es ja eindeutig der Vermieter, der eine Straftat begeht und Strom klaut, wenn er also jetzt kündigt, unter welchen fadenscheinigen Gründen auch immer, kann ich das in jedem Fall als Rachekündigung anfechten und habe gute Aussichten auf Erfolg.


    Und nein, ich habe nicht vor, den Stecker zu ziehen, wie ich schon mehrmals betont habe. Ich habe mich aber an der Aussage des Mietamtes gestört, das ich das nicht dürfe, also gezwungen bin, den Stromdiebstahl weiter zu dulden.


    "Es wird sich um einen Schaden von ca. 10.- monatlich handeln welcher Ihnen entsteht. Als seriöser Vermieter ist man einsichtig und findet eine Lösung"


    Genau, da stimme ich Ihnen zu.


    "als asozialer Vermieter würde ich ihnen sogar 15.- bezahlen und danach an andere Stelle 30.- wieder hereinholen. Das ist überhaupt kein Problem und ich könnte gut damit Leben."


    Da fehlen mir die Worte...


    Genau wegen dieser Überheblichkeit entstehen solche Probleme, die man mit Ehrlichkeit schnell lösen könnte. Und dann am besten noch den unbequemen Mieter "loswerden" der den Stromklau aufgedeckt hat... Vielleicht findet sich ja dann einer, der nichts bemerkt...

  • @Rayri


    >>Eigengebrauch müsste auch begründet sein, ansonsten kann der Mieter Schadensersatz fordern. <<


    Stimmt natürlich, besonders schwer ist es nicht eine passende Begründung zu finden. Missbrauch der Kündigung müsste nachgewiesen und der Schaden auf dem Rechtsweg eingefordert werden.


    Je nachdem was jemandem wichtig ist könnte man gleich dagegen vorgehen oder dokumentieren, in gewissen Abständen Vermieter informieren und vor dem Auszug über den Rechtsweg dagegen vorgehen.


    >>Da fehlen mir die Worte...<<


    Es ist leider so, die Aussage in dieser Form habe ich mehrmals gehört.


    >>Genau wegen dieser Überheblichkeit entstehen solche Probleme, die man mit Ehrlichkeit schnell lösen könnte.<<


    So entstehen nicht nur Probleme, so gibt es durchaus auch Todesfälle. Wenn die Konstellation stimmt ist nichts unmöglich.


    >>Und dann am besten noch den unbequemen Mieter "loswerden" der den Stromklau aufgedeckt hat... Vielleicht findet sich ja dann einer, der nichts bemerkt... <<


    Absolut richtig, sie verstehen wovon ich schreibe.

  • @Muvcuag


    Wie war, wie Wahr.
    Aber wie werde ich jetzt den unbequemen Nachbarn wieder los, damit ich meine Tiefkühltruhe im Treppenhaus darf behalten, obwohl das von der Feuerpolizei verboten wurde?


    Ich hätte hier noch einen kleinen Einwand, bevor die Situation eskaliert. Wäre vielleicht eine Lösung. Voraussetzung ist aber eine ehrliche Diskussion des eigentlichen Problems. Sonst bleibt wohl nur noch der Streit vor Gericht.


    Und dann möchten wir zu Tische bitten: der Schaden ist angerichtet!

  • Rayri


    Also unter normal verständigen Personen müsste es doch möglich sein, hier eine vernünftige Lösung zu finden!


    Im Fachhandel gibt es Stromsteckleisten, welche als Stromzähler arbeiten können. Dann kann man ganz genau nachrechnen, wie viel jetzt ihr Vermieter an Strom klaut. Falls ihr Vermieter, jetzt noch etwas unterstellt, ein anständiger Mensch ist, wird er diesen Betrag einfach irgendwie wieder ihnen vergüten.


    Falls ihr Vermieter aber nicht so anständig ist, würde ich empfehlen den Stecker heraus zu ziehen. Allerdings nicht den von der Tieflkühltruhe. Da hat @Sozialversicher wohl auch etwas wahr gesprochen.


    Aber wenn sich dieses Problem so nicht anders lösen lässt, dann empfehle ich hier einen Umzug. Wahrscheinlich ist dann die Tiefkühltruhe das kleinste Problem in der Zukunft.


    Alles Gute und cool bleiben.

  • @Transmitter


    Streit vor Gericht? Wem das gefällt soll das machen. Es gibt verschiedene legale Formen von Selbstjustiz mit welchen man Probleme durchaus lösen kann. Es gibt sogar legale Formen der Selbstjustiz welche tote fordert, es liegt im legalen Rahmen, schliesslich ist man nicht für andere verantwortlich. Menschen welche schlechtes tun, denen wird auch schlechtes wiederfahren, das ist ein Naturgesetz.

  • @mupli


    Der Tiefkühler ist an meinem Zähler angeschlossen und nicht am Allgemeinstrom. Der Verbrauch ist etwa Fr. 8.- pro Monat.


    Der Vermieter hat jetzt reagiert und will das Gerät nun am Allgemeinstrom anschliessen (auch nicht ideal) und den Verbrauch von einem mit ihm befreundeten (!) Elektriker schätzen lassen und mir dann bar vergüten. Er ist der einzige, welcher einen Tiefkühler ausserhalb der Wohnung betreibt. Meinen Vorschlag, mir die Miete um den Betrag zu reduzieren und den Tiefkühler so angeschlossen lassen, hat er abgelehnt, warum auch immer, es wäre günstiger für ihn gewesen.

  • Transmitter


    Stichwort Sicherung oder Kompressor? Diese verflixte Dinger gehen immer mal wieder kaputt ;-))

  • Die Steckdose ist im Treppenhaus, welches nur vom Vermieter und mir benutzt wird. Die Haustüre ist meistens abgeschlossen. Aber komisch ist es schon, es war wohl das einfachste, sie am Sicherungskasten meiner Wohnung anzuschliessen, welcher sich gerade da auf der anderen Seite der Mauer befindet. Aber kein Elektriker macht so etwas aus Versehen und ohne Auftrag... Jetzt behaupten sie, sie hätten von nichts gewusst und wollen das ändern und die Steckdose am Allgemeinstrom anschliessen...

  • Also halböffentlich. Ach so, nichts davon gewusst. Dann wüsste ich aber auch nichts davon, wie die Säckchen aus dem Robidog in der Umgebung im Garten oder Balkon des Vermieters landen.

  • @mupli


    Nein, das Problem ist eher klein. Aber das Vertrauen ist weg. Und das ist nicht meine Schuld. Und es wird von der anderen Seite auch nichts getan, dass dieses Vertrauen wieder wachsen kann.


    Es geht auch nicht um den Geldbetrag, der mir gestohlen wird, sondern ums Prinzip, um Vertrauen und Ehrlichkeit und darum, dass man aufeinander zugeht. Wieso sollte ich die Wohnung wechseln? Es gibt gewisse Regeln und Gesetze, und daran müssen sich alle halten. Weglaufen ist nicht meine Art. Und weil immer alle weglaufen, getrauen sich solche Leute sich so zu verhalten, auch nachdem sie ertappt wurden.


    Und Hand aufs Herz: Würde Ihnen so etwas passieren, wäre das Vertrauen auch weg und Sie würden es auch nicht so einfach hinnehmen.

  • @Rayri


    Ich erlaube es mir die Verhältnismässigkeit in Frage zu stellen. Es geht um Geld, um einen Betrag von wenigen Franken und nicht um Psychoterror über mehrere Jahre. Der Schaden wird ihnen vergütet, wenn sie Genugtuung benötigen, möchte ich sie an den Robidog erinnern. Auch hier sollte man jedoch über die Verhältnismässigkeit nachdenken. Die Verhältnismässigkeit ist bei der breiten Masse abhanden gekommen, das ist zumindest meine Beobachtung. Die Medien und Behörden haben das bewirkt, eine Verschwörungstheorie von mir :)


    Sollten ihnen einmal physischer Psychoterror über mehrere Jahren widerfahren, der Partner oder Partnerin dafür sorgen dass sie für ein Vergehen verurteilt werden welches sie nicht begangen haben, dann werden sie künftig bei solchen Kleinigkeiten nicht mehr das Vertrauen verlieren. Dann wüssten sie was es heisst nicht mehr vertrauen zu können.