Auslaufende Festzinshypothek bei zwei Solidarschuldner

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • Guten Tag.


    Im Jahr 2023 läuft eine Festzinshypothek bei einer Bank aus, bei welcher ich mit einem meiner Geschwister Solidarschuldner bin. Es gibt noch eine zweite, kleinere Festzinshypothek (unter CHF 100'000) auf der gleichen Immobilie, welche bis 2026 läuft.


    Von den beiden Solidarschuldner bin ich die einzige liquide Person, da ich arbeite. Die zweite Person ist quasi arbeitslos.


    Ich möchte nun raus aus diesem Geschäft, weil ich faktisch das ganze Risiko und die Kosten trage. Die Bank teilte mir aber mit, dass ich das Haus nicht verkaufen könnte ohne die Zustimmung des zweiten Solidarschuldners. Und diese Person wird niemals zustimmen, weil sie kostenlos in der Immobilie wohnt und dies nicht freiwillig aufgibt.


    Kommt meine Chance mit dem Ablaufen der Festzinshypothek im Jahr 2023? Es kann doch nicht sein, dass ich bis zum Tod an ein Hypothekargeschäft gebunden bin,nur weil die zweite, unliquide Person alles blockiert?

  • @Theo21


    Wenn die Hypothek ausläuft, muss am Datum der Fälligkeit der Hypothek der Schuldner den geschuldeten Betrag zurückbezahlen. Wenn der Schuldner das nicht kann, wird die Bank den geschuldeten Betrag von der Person einfordern, die unterschrieben hat, dass sie für diese Schuld und für die Zinsen solidarisch haftet. Wenn Sie die Schuld bezahlt haben können Sie den Eigentümer der Liegenschaft betreiben. Wenn der Eigentümer der Immobilie den Ihnen geschuldeten Betrag nicht bezahlen kann, wird das Betreibungsamt die Liegenschaft pfänden und die Liegenschaft zwangsversteigern und wenn der Kaufpreis beim Verkauf der Liegenschaft höher ist als der von Ihnen bezahlte Betrag für die Hypothek, dann erhalten Sie Ihr Geld zurück.

  • @Sozialversicherer


    Aber die Betreibung wird zwingend notwendig, also muss ich vorher einen Eintrag im Betreibungsregister oder gar einen eingetragenen Privatkonkurs erleiden?

  • Dazu noch eine Ergänzung: der alleinige im Grundbuch eibgetragene Eigentümer der Liegenschaft bin ich, aber mein Geschwister hat ein lebebslanger kostenloses Wohnrecht eingetragen bekommen, das die Immobilie vermutlich so gut wie wertlos macht.


    Und ein Privatkonkurs möchte ich um jeden Preis vermeiden, da ich sonst meinen Job verliere (finanziell-einwandfreier Leumund wird vorausgesetzt).