Wer gibt die Betreibungsauszug ab?

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  • Es kommt zuerst einmal darauf an, wer den Mietvertrag mit dem Vermieter abschliesst. Da gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten: der Ehemann, die Ehefrau oder beide zusammen. Je nachdem wird der Vermieter bzw. die Verwaltung sagen, wessen Betreibungsauszug sie zu erhalten wünscht. Wird der Mietvertrag von beiden Eheleuten zusammen abgeschlossen, haften diese solidarisch. In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass beide einen Betreibungsauszug beizubringen haben.

  • Vielen dank für die Antwort. Die Situation ist nicht einfach. Eine befreundete ehepar mit 3 kindern möchten eine neues Wohnung in einem Dorf damit die kinder im ländliches leben aufwachsen. Jedoch ihr Ehemann hat keine reine Betreibungsauszug. (vor einen Diskussion er war nicht selber schuld da spielten viele rolle bei) Sie hatt jetzt selbstverständlich angst das sie die wohnung nicht kriegen. Nach ihre aussage ist die wohnung gehört halb schon ihnen es passt alles, aber die vermieterin(privat person) möchte EINE betreibungsauszug. Daher ihre idee. Sie möchte ihre betreibungsauszug abgeben da sie auch 100% arbeitet und auch eine leere auszug mitbringen kann. Ich habe da ein wenig zweifel ob das so klappen kann.

  • Wenn die Vermieterin einen Betreibungsauszug will und die Ehefrau den ihrigen beibringt, dann wäre die Forderung der Vermieterin grundsätzlich erfüllt. Die Ehefrau könnte vielleicht die Vermieterin zu überzeugen versuchen, den Mietvertrag nur mit ihr abzuschliessen, indem sie unter Vorlage des Lohnausweises damit argumentiert, dass sie in der Familie die Hauptverdienerin sei. Es ist natürlich ungewiss, wie sich die Vermieterin dazu stellt, ist jedoch sicher den Versuch wert.